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# taz.de -- Braunkohletagebau Jänschwalde: Gericht bestätigt Stopp
> Jänschwalde ist seit Jahren im Visier der Umweltschützer. Nun könnte eine
> Gerichtsentscheidung den Weiterbetrieb stoppen – zumindest vorläufig.
Bild: Eimerkettenbagger im April 2019 im Tagebau Jänschwalde: Ab 1. September …
Berlin/Cottbus dpa | Der [1][Braunkohle-Tagebau Jänschwalde] muss
möglicherweise am 1. September die Arbeit vorläufig einstellen. Nach einer
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) ist ein
Stopp rechtmäßig, wenn der Betreiber bis Ende August keine
Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht. Das OVG hat damit am Donnerstag
einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Allerdings will
der Betreiber eine Fristverlängerung für die vom Gericht verlangte
Umweltverträglichkeitsprüfung erwirken. Das Verwaltungsgericht in Cottbus
will nach eigenen Angaben darüber zeitnah entscheiden.
Die Richter in Cottbus hatten im Juni dem Eilantrag der Deutschen
Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau
Jänschwalde für das Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. September 2019
stattgegeben. Sie beanstandeten, dass eine ausreichende
Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht
vorliege. Das Gericht gab der Leag aber eine Frist bis Ende August, die
fehlende Prüfung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
(LBGR) nachzureichen.
Die Frist kann der Tagebaubetreiber nicht einhalten und hat deshalb am
Mittwoch beim Verwaltungsgericht Cottbus eine Verlängerung bis Ende
November beantragt. Über diese längere Frist sei noch nicht entschieden,
wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage sagte.
Damit liegt die Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Tagebaus aktuell
beim Verwaltungsgericht in Cottbus. Sollte es die Fristverlängerung
genehmigen, kann der Tagebau bis Ende Dezember normal weiterbetrieben
werden. Bis dahin ist der Betrieb genehmigt.
Die Kläger, die [2][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] und die Grüne Liga,
begrüßten die Entscheidung des OVG. „Die LEAG hat inzwischen selbst
eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der
Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig
ist“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der Antrag,
die Abgabefrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 31. August bis
Ende November zu verlängern, sei deshalb ein Offenbarungseid der
katastrophalen Planung der Leag.
## Landschaften vor dem Austrocknen schützen
Für den Fall, dass es keine Fristverlängerung gibt und der Tagebau ab dem
1. September 2019 nicht weiterbetrieben werden kann, hat die Leag nach
einer Anordnung des Landesbergamtes bereits mit der Vorbereitung eines
Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit soll gewährleistet werden, dass der
Abbau kurzfristig gestoppt werden kann.
Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche
Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus.
[3][Umweltschützer] befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus
besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie
eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die
Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.
Im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde arbeiten etwa 500 Bergleute. Von dort
wird die Kohle in das nahe gelegene Kraftwerk Jänschwalde geliefert.
29 Aug 2019
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