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# taz.de -- Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre: Getrübtes WM-Sommermärchen
> Die Schweizer Staatsanwaltschaft will die fragwürdigen Geldzahlungen im
> Zusammenhang mit der WM 2006 aufkären. Es droht die Verjährung.
Bild: Müssen jetzt in der Schweiz vor Gericht: Wolfgang Niersbach (l.) und The…
Zürich rtr/dpa | Die ehemaligen deutschen Fußballfunktionäre Theo Zwanziger
und Wolfgang Niersbach kommen vor Gericht: Die Schweizer Bundesanwaltschaft
hat gegen die ehemaligen DFB-Vertreter sowie zwei weitere Funktionäre
Anklage in Zusammenhang mit einer Millionenzahlung rund um die Fußball-WM
2006 in Deutschland erhoben.
Wie die staatlichen Strafverfolger in Bern am Dienstag mitteilten, wird
ihnen Betrug in Mittäterschaft beziehungsweise Gehilfenschaft zu Betrug
vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hatte die Behörde a[1][uch gegen Franz
Beckenbauer ermittelt.] Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch angesichts
seines Gesundheitszustands ausgeklammert.
Hintergrund ist eine Zahlung von 10 Millionen Franken an ein katarisches
Unternehmen des damaligen Fifa-Funktionärs Mohammed bin Hammam. Weil der
DFB das Geld nicht bereitstellen wollte, habe Beckenbauer die Summe 2002
mit Hilfe eines persönlichen Kredits selbst aufgebracht. Diesen zahlte
Beckenbauer jedoch nicht fristgerecht zurück.
Einige Jahre später – im April 2005 – wurde die Summe schließlich durch
eine Überweisung von einem Konto des DFB beziehungsweise des
WM-Organisationskommitees beglichen – allerdings unter Vorgabe falscher
Tatsachen: Die Beschuldigten gaben die Zahlung als Mitfinanzierungsbeitrag
des DFB für die Fifa-Auftaktveranstaltung für die WM aus. Tatsächlich wurde
damit aber das persönliche Darlehen von Beckenbauer getilgt.
Zwanziger, Beckenbauer, Niersbach und der ebenfalls angeklagte Horst Rudolf
Schmidt waren damals im Präsidium des Organisationskommitees für die WM
2006, die als Sommermärchen in die deutsche Geschichte einging. Darüber
hinaus ist auch der damalige Fifa-Generalsekretär Urs Linsi angeklagt. Er
soll als primärer Ansprechpartner fungiert haben. Um eine Verjährung zu
verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt
werden.
6 Aug 2019
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