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# taz.de -- Neuregelung beim Familiennachzug: 9.000 Visa für Angehörige ertei…
> Zwei Jahre lang konnten viele Bürgerkriegsflüchtlinge keine Angehörigen
> nachholen. Seit einem Jahr geht es wieder und mehrere Tausend Menschen
> erhielten Visa.
Bild: Endlich zusammen sein: eine Familie vor einem Flüchtlingsheim (Archivbil…
Berlin dpa | Seit der Neuregelung des Familiennachzugs vor einem Jahr haben
etwa 9.000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus
Visa für Deutschland bekommen. Von August 2018 bis Ende Juni wurden
insgesamt 8.758 Einreiseerlaubnisse erteilt, wie das Auswärtige Amt
mitteilte.
Im August 2018 trat eine Neuregelung in Kraft, wonach auch „subsidiär
Schutzberechtigte“ – in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge – wieder
Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD hatten
sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Öffnung geeinigt. Allerdings gibt
es eine [1][monatliche Obergrenze von 1.000 positiven Entscheidungen] beim
Bundesverwaltungsamt.
Die deutschen Vertretungen im Ausland nehmen die Anträge auf
Familiennachzug entgegen, die Ausländerbehörden in Deutschland prüfen sie.
Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1.000
Genehmigungen pro Monat erteilt werden. „Die in den Monaten Februar, März
und April 2019 übersandten Anträge, die knapp [2][über das Kontingent von
1.000 hinausgingen], konnten in den Folgemonaten berücksichtigt werden“,
erläuterte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt,
kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1.000 Visa erteilt werden.
Die Neuregelung war zunächst schleppend in Gang gekommen. Zwischen Dezember
und Mai wurden dann aber jeden Monat mehr als 1.000 Visa erteilt. Im Juni
waren es 804 Visa.
Für Asylbewerber, die in Deutschland Schutz erhalten, gibt es
unterschiedliche Kategorien. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wurde
oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, darf seine
Familie nachholen – auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst
aufkommen kann.
„Subsidiären Schutz“ erhält, wer zwar nicht verfolgt wird, bei einer
Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort
Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien. Für Menschen
mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug zuvor zwei
Jahre lang ganz ausgesetzt.
Erwachsene können Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen. Auch
die Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erhalten Visa.
30 Jul 2019
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