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# taz.de -- Erstes Urteil im Lügde-Prozess: Eine zentrale Figur
> Das Urteil gegen einen Mittäter im Fall Lügde ist zu milde. Denn es ist
> die hohe Nachfrage nach Kinderpornografie, die das Geschäft erst
> ankurbelt.
Bild: Heiko V. soll an mindestens vier Liveübertragungen von Kindesmisshandlun…
Heiko V. hat den Ort des Missbrauchs nie betreten – und doch hat der
49-Jährige aus Nordrhein-Westfalen sexuelle Gewalt an Kindern begangen:
[1][Er soll laut Gericht] mindestens vier Mal live per Webcam-Übertragung
beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz in Lügde zugesehen haben.
Mehr noch: Er erteilte Handlungsanweisungen und masturbierte vor den Augen
des Kindes.
Zudem besaß V., den das Gericht nicht als pädosexuell einstuft, mehrere
zehntausend Fotos und Videos, die den Missbrauch von Kindern zeigen. Dafür
wurde der Mann nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das ist ganz
schön wenig – denn die Heiko V.s dieser Welt sind die zentralen Figuren im
Boombusiness Kinderpornografie.
Seit Jahren explodiert die Zahl der Missbrauchsabbildungen im Netz: Allein
für Deutschland weist die polizeiliche Kriminalitätsstatistik von 2017
6.500 Fälle von Missbrauchsabbildungen aus – das ist ein Anstieg zum
Vorjahr um 14,5 Prozent. Diese irren Wachstumszahlen sind möglich, weil es
mittlerweile für jedermann technisch möglich und bezahlbar ist, riesige
Datenmengen zu horten. Vor allem aber: Die Nachfrage ist da.
Es sind Männer wie Heiko V., die im Netz nach Missbrauchsabbildungen
suchen, gezielt nach bestimmtem Material fragen, sogar explizite
Bestellungen aufgeben – und dadurch die Nachfrage ankurbeln. Wo bestellt
wird, wird auch geliefert.
## Besonders hart wirkt das Urteil nicht gerade
Es sind, wie der Prozess gegen Heiko V. einmal mehr zeigt, eben nicht bloß
ein paar hundert kranke Kernpädophile, die für die sexuelle Ausbeutung von
Kindern im Netz verantwortlich sind. Sondern Millionen „ganz normaler“
Porno-Konsumenten, die das Geschäft befeuern. Nicht weil sie sich durch
ihre sexuelle Fixierung zwanghaft mit Abbildungen von Kindern befriedigen
müssen – sondern weil sie es können.
Kinderpornografie ist ein Kontrolldelikt: Je mehr die
Strafverfolgungsbehörden suchen, desto mehr finden sie auch. Doch Polizei
und Justiz fehlen Kapazitäten und Befugnisse, um diesen Kampf zu gewinnen.
Vor einem Jahr, nach dem [2][monströsen Fall im badischen Staufen], wo eine
Mutter und ihr Lebensgefährte den Sohn zur Vergewaltigung im Internet
angeboten hatten, war das Entsetzen über die nahezu ungestört blühende
digitale Schattenindustrie groß. Der Unabhängige Beauftragte der
Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs forderte
Justiz-und Innenminister auf, ihre Instrumente im Kampf gegen Sexualtäter
im Netz zu schärfen.
Besonders scharf, im Sinne einer Abschreckung für andere mittelbare Täter,
wirkt das jetzige Urteil nicht gerade. Heiko V. hat sich im Gerichtsaal
geständig gezeigt und sich bei seinem Opfer entschuldigt, er muss jetzt als
Auflage eine Therapie machen. Immerhin.
Doch das Kind, das er live im Netz missbraucht hat, wird damit leben
müssen, dass Aufzeichnungen seiner sexuellen Demütigung lebenslang im Netz
kursieren. Und bald vom nächsten Mann mit „auffälliger, aber nicht
krankhafter Sexualität“ angesehen werden.
18 Jul 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Nina Apin
## TAGS
Lügde
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