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# taz.de -- Urteil im Fall Susanna F.: Lebenslange Haft für Ali B.
> Das Landgericht Wiesbaden verurteilt den 22-jährigen Iraker wegen Mordes
> und Vergewaltigung und erkennt eine besondere Schwere der Schuld.
Bild: Ali B. beim Betreten des Gerichtssaals
WIESBADEN taz | Das Wiesbadener Landgericht hat am Mittwoch den 22-jährigen
Iraker [1][Ali B.] wegen Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen
Susanna F. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte eine
besonders schwere Schuld. Eine vorzeitige Entlassung des Täters ist so auch
nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Zudem erklärte die Kammer den Vorbehalt
der Sicherheitsverwahrung. Wenn es für Ali B. nach der Haft keine positive
Prognose geben sollte, bleibt er weggesperrt.
Susannas Ermordung hatte bundesweit für große Aufregung gesorgt, weil wie
zuvor in Freiburg und Kandel ein Asylbewerber ein Mädchen umgebracht hatte.
Auch dieser Fall hatte fremdenfeindliche Hassbotschaften und
Demonstrationen gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung
ausgelöst.
Zum Auftakt des Prozesses gestand der Angeklagte zwar, Susanna getötet zu
haben, bestritt die Vergewaltigung jedoch. In seiner fast dreistündigen
Urteilsbegründung rekonstruierte der Vorsitzende Richter die letzten
Stunden vor der Gewalttat. Jürgen Bonk arbeitete minutiös die Aussagen der
Zeugen aus den Cliquen ab, denen Täter und Opfer angehört hatten. Akribisch
zitierte er Chatprotokolle und ausgelesene Verbindungsdaten. Ali B. habe
Susanna ja bereits drei Wochen vor der Tat sexuell bedrängt, sie habe sich
seitdem vor ihm gefürchtet. „Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen
und Susanna hat es nie gegeben“, sagte er.
Vor der Tat habe der sechs Jahre ältere Mann das sexuell unerfahrene
Mädchen „mit einer perfiden Planung“ und mit „manipulativer Energie“ v…
den anderen Jugendlichen separiert, um sie an einem abgelegenen Ort sexuell
missbrauchen zu können. Schließlich habe er Susanna erwürgt, als sie mit
der Polizei gedroht habe.
## Bewegende Worte
In der Urteilsbegründung machte sich das Gericht die Einschätzung der
psychiatrischen Gutachterin Hildegard Müller zu eigen, nach der der
Angeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Züge
aufweise. „Ich habe doch nur ein Mädchen totgemacht“, mit dieser
Rechtfertigung habe Ali B. seine frauenfeindliche Einstellung offenbart.
Frauen, die einen freiheitlichen Umgang mit Jungen und Männern pflegten,
sehe der Angeklagte als „Schlampen“ an, die zur Befriedigung seiner
Bedürfnisse benutzt werden dürften, sagte der Richter.
In bewegenden Worten wandte er sich an Susannas Mutter, die vor Gericht
Selbstvorwürfe zu Protokoll gegeben hatte. Es sei ihr mit ihrer
Zeugenaussage eindrucksvoll gelungen, alle Gerüchte über die angebliche
Verwahrlosung ihrer Tochter „wegzufegen“, sagte der Kammervorsitzende.
Der Angeklagte habe sich zwar entschuldigt, dagegen nicht einmal
ansatzweise glaubhaft Reue oder Mitgefühl gezeigt: „Alleine Sie und niemand
anderes, nicht der Staat, nicht die Freunde und nicht Susanna, tragen die
Verantwortung an Susannas Tod!“, rief Bonk dem Angeklagten zu. Das Gericht
verpflichtete ihn, Mutter und Schwester des Opfers je 50.000 Euro
Hinterbliebengeld zu zahlen.
Das Urteil begründete das Gericht mit der außerordentlichen Gewalttätigkeit
und der rücksichtslosen Begehung der Taten. So nannte der Richter als
„widerliches Detail“ die Tatsache, dass der Täter der ermordeten Susanna
sogar noch ihre neuen Schuhe ausgezogen habe, bevor er sie in einem Erdloch
verscharrt hatte.
Die Aussichten auf seine Rehabilitation bewertet das Gericht pessimistisch.
Es sei kaum wahrscheinlich, dass sich Ali B.’s Persönlichkeitsprofil im
Gefängnis ändern ließe, sagte der Richter.
10 Jul 2019
## LINKS
[1] /Iraker-wegen-Mordes-vor-Gericht/!5603846
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
## TAGS
Frauenmord
Mordprozess
Vergewaltigung
Mordfall Susanna
Wiesbaden
Mord
Mordfall Susanna
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