# taz.de -- Nach Christchurch-Attentat: Verbreiter von Video muss in Haft | |
> Der Attentäter hatte in Neuseeland seine brutale Tat live im Internet | |
> gestreamt. Ein Mann hatte dies weiterverbreitet – auf besonders perfide | |
> Weise. | |
Bild: Solidaritätsdemonstration nach dem Christchurch-Anschlag in Hamburg | |
Christchurch dpa | Wegen Verbreitung eines Terrorvideos ist ein | |
mutmaßlicher Rechtsextremist in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis | |
verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen | |
wirbt, hatte das Video des [1][Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten] | |
Mitte März in Christchurch an Bekannte weitergeleitet. | |
Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die | |
Haftstrafe gegen den 44-Jährigen. | |
Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein | |
Facebook-Konto live im Internet übertragen worden. Der Geschäftsmann aus | |
Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter. | |
Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem „Totenzähler“ zu versehen – | |
einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin | |
wurde er festgenommen. | |
Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien | |
[2][in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft.] Die | |
Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur | |
Last. Bei einer Verurteilung erwartet den Australier lebenslange Haft. Der | |
Prozess soll im Mai 2020 beginnen. | |
18 Jun 2019 | |
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