Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Krankenhaus vor Arbeitsgericht: Charité operiert mit Outsourcing
> Ein Physiotherapeut verklagt die landeseigene Charité, weil die über
> Subunternehmen schlecht zahlt.
Bild: Die Charité: Subunternehmen sorgen immer mal wieder für Ärger
Das T-Shirt, das Stephan Straßer am Montagvormittag bei der Verhandlung am
Berliner Arbeitsgericht trug, hat eine klare Botschaft: „Wir sind ein Team
– Charité Physiotherapie- und Präventionszentrum Gmbh“ (CPPZ). Sein
Arbeitgeber, das CPPZ, ist ein hundertprozentiges Subunternehmen der
Charité. Weil dort aber der Lohn geringer als beim Mutterkonzern ist, klagt
Straßer.
Mit seiner Klage will er nicht nur gerichtlich feststellen lassen, dass er
ein Arbeitsverhältnis mit der Klinik hat, sondern auch seinen entgangenen
Lohn bekommen. Nach Equal Pay, also der Forderung nach gleicher Bezahlung
bei Arbeitnehmerüberlassung, klagt der Psychotherapeut auf Lohnnachzahlung
in Höhe von 40.000 Euro. So viel hätte er verdient, wenn regulär bei der
Charité und nicht beim CPPZ angestellt wäre.
Der Arbeitsgerichtsprozess hat aus der Sicht kritischer GewerkschafterInnen
eine grundsätzliche Bedeutung. „Wenn der Kollege gewinnt, wird es weitere
Klagen von Beschäftigten geben“, sagt Marco Klipp von der von der Berliner
Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA), die Arbeitskämpfe unterstützt und
zur solidarischen Begleitung des Prozesses aufgerufen hat.
## Über den Einzelfall hinaus Bedeutung
Eine knappe Stunde erörterten der Kläger sowie die AnwältInnen beider
Seiten mit dem Gericht, ob ein auf der Beatmungsstation eingesetzter
Physiotherapeut in den Stationsbetrieb eingegliedert ist. Entscheidend ist
dabei, ob er auch direkte Weisungen von den ÄrztInnen bekommt. Straßer
führte an verschiedenen Beispielen aus, dass das in seinem Berufsalltag
durchaus die Realität ist – daher sei er bei der Klinik und nicht beim CPPZ
beschäftigt.
Auch dem zuständigen Richter war offenbar bewusst, dass seine Entscheidung
über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Deshalb regte er an, sich noch
gründlicher mit der Frage der Weisungsbefugnis zu befassen und vertagte den
Prozess. „Ich hätte mich gefreut, wenn schon heute ein Urteil im Sinne des
Kollegen ergangen wäre“, sagte eine Prozessbesucherin zur taz. Aus ihrer
Sicht habe aber bereits die Verhandlung deutlich gemacht, dass die
unterschiedliche Bezahlung im Widerspruch zum Klinikalltag stehe. Schon im
Interesse der PatientInnen müsse die Weisungsbefugnis bei den ÄrztInnen
liegen.
Der Berliner Senat will die Ausgliederung der PhysiotherapeutInnen
frühestens zum Beginn des nächsten Jahres rückgängig machen, von einer
Nachzahlung der Lohndifferenz aber nichts wissen.
15 Apr 2019
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Charité
Arbeitskampf
Tariflöhne
Schwerpunkt Feministischer Kampftag
Studiengang Medizin
Sexismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Frauenstreik zur Mittagszeit: „Es hat sich nichts geändert“
In vielen Städten protestieren Frauen im Sitzstreik – gegen Gewalt,
schlechte Bezahlung, alte Rollenbilder. Ein Besuch in Köln und Berlin.
Medizinstudierende fordern mehr Geld: Übermüdete Studis am Patienten
Mit einer Petition kämpfen Medizinstudierende gegen Ausbeutung im
Praktischen Jahr. Sie müssten oft krank zur Arbeit ins Krankenhaus gehen.
Kampf gegen Sexismus an der Charité: Übergriffig im OP-Saal
Im stark hierarchischen Klinikalltag ist Sexismus besonders verbreitet.
Eine Aktionswoche von Studierenden macht darauf aufmerksam.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.