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# taz.de -- Promifotografen verurteilt: Grönemeyer handelte in Notwehr
> Zwei Promifotografen erhalten eine Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung.
> Sie hatten den Musiker Herbert Grönemeyer eines Angriffs beschuldigt.
Bild: Grönemeyer habe die Fotografen nicht angegriffen, sagt das Gericht – s…
Köln dpa | Im Prozess um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer
hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen zu einjährigen
Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen. Nach
Überzeugung der Kammer hatten die Fotografen den Sänger bei einer Begegnung
auf dem Flughafen Köln-Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt.
Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende
Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit
einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.
In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im
Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der
beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft
und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“
Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer
auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im
Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“. Die
beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe
sie angegriffen und verletzt.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das eine Falschdarstellung. Die beiden
Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu
einem Ausraster verleiten wollen. Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen
die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin
und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer
Nothilfe-Situation befunden. Diese Sicht teilte nun das Gericht. Die
Verteidigung hatte bestritten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig
provoziert hätten.
7 Mar 2019
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Jan Ullrich
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