| # taz.de -- Promifotografen verurteilt: Grönemeyer handelte in Notwehr | |
| > Zwei Promifotografen erhalten eine Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung. | |
| > Sie hatten den Musiker Herbert Grönemeyer eines Angriffs beschuldigt. | |
| Bild: Grönemeyer habe die Fotografen nicht angegriffen, sagt das Gericht – s… | |
| Köln dpa | Im Prozess um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer | |
| hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen zu einjährigen | |
| Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen. Nach | |
| Überzeugung der Kammer hatten die Fotografen den Sänger bei einer Begegnung | |
| auf dem Flughafen Köln-Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt. | |
| Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende | |
| Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit | |
| einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt. | |
| In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im | |
| Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der | |
| beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft | |
| und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“ | |
| Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer | |
| auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im | |
| Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“. Die | |
| beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe | |
| sie angegriffen und verletzt. | |
| Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das eine Falschdarstellung. Die beiden | |
| Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu | |
| einem Ausraster verleiten wollen. Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen | |
| die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin | |
| und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer | |
| Nothilfe-Situation befunden. Diese Sicht teilte nun das Gericht. Die | |
| Verteidigung hatte bestritten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig | |
| provoziert hätten. | |
| 7 Mar 2019 | |
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| Jan Ullrich | |
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