# taz.de -- Streit um Geld für Krebsmedikamente: Rückerstattung möglich | |
> Jahrelang zahlten Krebspatienten zu Unrecht Steuern für ihre | |
> Chemotherapie. Der BGH urteilt, diese müssen zurückerstattet werden, | |
> allerdings nicht in voller Höhe. | |
Bild: Früher mussten Krebspatient*innen tausende Euro an Steuern für ihre Med… | |
KARLSRUHE dpa | Im Streit mit Kliniken um zu [1][hohe Rechnungen für | |
Krebspatienten] können die privaten Krankenkassen grundsätzlich einen Teil | |
des Geldes für ihre Versicherten zurückfordern. Es müssen allerdings | |
bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie aus einem Grundsatzurteil des | |
Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet | |
wurde. | |
Betroffen sind sogenannte Zytostatika zur ambulanten Chemotherapie, die | |
Krankenhaus-Apotheken individuell anmischen. Dafür wurden früher 19 Prozent | |
Umsatzsteuer fällig – bis der Bundesfinanzhof 2014 klarstellte, dass solche | |
Medikamente von der Steuer befreit sind. | |
Die Versicherten haben also zu viel bezahlt, die Versicherungen zu viel | |
erstattet. Dabei kann es bei den teuren Medikamenten schon im einzelnen | |
Fall um mehrere Tausend Euro gehen. Die Kliniken wollen sich das Geld aber | |
nicht vom Finanzamt zurückholen. Bundesweit laufen deshalb zahlreiche | |
Prozesse. Die vier in Karlsruhe verhandelten Verfahren seien nur die Spitze | |
des Eisbergs, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Bisher wurde in | |
den unteren Instanzen sehr uneinheitlich geurteilt. Jetzt gibt der BGH eine | |
Linie vor. | |
Das Problem mit der Abrechnung betrifft auch die [2][gesetzlichen Kassen]. | |
Sie streiten parallel vor den Sozialgerichten um Rückerstattung. Am | |
Bundessozialgericht sind dazu bereits zwei Revisionen anhängig. Eines der | |
Verfahren könnte noch im ersten Halbjahr 2019 entschieden werden. | |
## Kein Anspruch auf volle Summe | |
Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) urteilten die obersten | |
Zivilrichter des BGH nun, dass den Rückforderungen grundsätzlich nichts im | |
Weg steht. Insbesondere können sich die Kliniken nicht darauf berufen, dass | |
ihnen ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand entstehe. Dafür gebe es | |
schließlich eigene Abteilungen, sagte Milger. Allerdings haben die | |
Versicherer keinen Anspruch auf die volle Umsatzsteuer. Das hat damit zu | |
tun, dass den Kliniken bei der Rückabwicklung mit dem Finanzamt auch ein | |
Vorsteuerabzug für die eingekauften Herstellerstoffe verloren geht. Man | |
kann also nicht einfach den Nettopreis ohne Umsatzsteuer ansetzen. Die | |
Verluste für die Krankenhäuser müssen bei der Rechnung mitberücksichtigt | |
werden. | |
Noch komplizierter wird es bei bestimmten Kliniken, denen deshalb sogar | |
hohe Nachzahlungszinsen drohen. Diese Konstellation wäre möglicherweise | |
rechtlich anders zu bewerten. Das will der BGH aber davon abhängig machen, | |
ob die Finanzämter diese Zinsen tatsächlich mit harter Hand eintreiben oder | |
gewisse Spielräume nutzen. Deshalb konnte der Senat keines der Verfahren | |
abschließend entscheiden. Die Land- und Oberlandesgerichte müssen noch | |
klären, wie hoch die Vorsteuerabzüge waren und wie es mit den Zinsen | |
aussieht. | |
Aus diesem Grund lässt sich auch noch nicht sagen, wie stark die | |
Versicherer von dem BGH-Urteil profitieren werden. Der PKV-Verband hatte | |
vor der Verkündung geschätzt, dass branchenweit mehrere Millionen Euro auf | |
dem Spiel stehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die in ihre | |
Rechnung die gesetzlichen Kassen einbezieht, war von einem dreistelligen | |
Millionenbetrag ausgegangen. Diese hohen Summen dürften durch die | |
Einschränkungen, die das Karlsruher Urteil enthält, am Ende aber eher nicht | |
zustandekommen. | |
20 Feb 2019 | |
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