# taz.de -- Online-Waffenshop „Migrantenschreck“: Neonazi Mario R. muss ins… | |
> Der Neonazi Mario R. verkaufte im Internet auf seiner Website | |
> „Migrantenschreck“ verbotene Waffen. Nun wurde er zu fast drei Jahren | |
> Haft verurteilt. | |
Bild: Waffenhandel im Internet (Symbolbild) | |
BERLIN dpa | Der Betreiber der [1][früheren Website „Migrantenschreck“ ist | |
wegen unerlaubten Waffenhandels] zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis | |
verurteilt worden. Der 35-jährige Mario R. habe über das Internet 167 | |
Schusswaffen, mit denen Hartgummigeschosse abgefeuert werden können, | |
illegal von Ungarn nach Deutschland verkauft, begründete das Berliner | |
Landgericht am Dienstag. Er habe gewerbsmäßig gehandelt. Ein Tatgewinn von | |
rund 99.000 Euro sei einzuziehen. Die Verteidiger kündigten bereits | |
Revision an. | |
Der aus Thüringen stammende Angeklagte habe die Pistolen, Revolver und | |
Gewehre „perfide beworben“, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei bei der | |
Strafe wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen und Verbringens in den | |
deutschen Geltungsbereich berücksichtigt worden. Der Angeklagte habe die | |
Verkäufe, die in der Zeit von Mai bis November 2016 erfolgten, zwar | |
objektiv zugegeben. „Es war aber kein von Einsicht und Reue getragenes | |
Geständnis.“ | |
Der Rechtsextremist hatte unter anderem damit geworben, dass die Waffen | |
„der Verteidigung gegen Asylbewerber dienen“, hieß es in der Anklage. Der | |
Mann habe Pistolen mit Sprüchen wie „60 Joule Mündungsenergie strecken | |
jeden Asylbewerber nieder“ angepriesen. In Deutschland seien 7,5 Joule | |
erlaubt. Der Angeklagte habe unter anderem zu Hass gegen Flüchtlinge | |
aufgestachelt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie verlangte | |
[2][drei Jahre und zwei Monate Gefängnis]. | |
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor rund drei Wochen erklärt, die von | |
ihm verkauften Waffen seien in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt. | |
Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er sich nicht strafbar machen würde. | |
Dies sei ihm auch von einem ungarischen Rechtsanwalt bestätigt worden, den | |
er vor Beginn des Geschäfts aufgesucht habe. Er sei davon ausgegangen, sich | |
an das für ihn geltende Recht gehalten zu haben. Die Verteidiger plädierten | |
auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch. | |
Tatsächlich sei die Rechtslage nicht einfach, hieß es weiter im Urteil. Der | |
wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte habe aber gewusst, dass der Handel | |
mit diesen Schusswaffen und insbesondere ihre Verbringung nach Deutschland | |
erlaubnispflichtig sind. | |
Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten | |
Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines | |
europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der | |
35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe | |
in Ungarn. Mit dem Urteil wurde der Angeklagte unter Meldeauflagen vom | |
weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Bis zur Rechtskraft eines | |
Urteils will der 35-Jährige zunächst nach Erfurt ziehen. | |
18 Dec 2018 | |
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