| # taz.de -- Online-Waffenshop „Migrantenschreck“: Neonazi Mario R. muss ins… | |
| > Der Neonazi Mario R. verkaufte im Internet auf seiner Website | |
| > „Migrantenschreck“ verbotene Waffen. Nun wurde er zu fast drei Jahren | |
| > Haft verurteilt. | |
| Bild: Waffenhandel im Internet (Symbolbild) | |
| Berlin dpa | Der Betreiber der [1][früheren Website „Migrantenschreck“ ist | |
| wegen unerlaubten Waffenhandels] zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis | |
| verurteilt worden. Der 35-jährige Mario R. habe über das Internet 167 | |
| Schusswaffen, mit denen Hartgummigeschosse abgefeuert werden können, | |
| illegal von Ungarn nach Deutschland verkauft, begründete das Berliner | |
| Landgericht am Dienstag. Er habe gewerbsmäßig gehandelt. Ein Tatgewinn von | |
| rund 99.000 Euro sei einzuziehen. Die Verteidiger kündigten bereits | |
| Revision an. | |
| Der aus Thüringen stammende Angeklagte habe die Pistolen, Revolver und | |
| Gewehre „perfide beworben“, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei bei der | |
| Strafe wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen und Verbringens in den | |
| deutschen Geltungsbereich berücksichtigt worden. Der Angeklagte habe die | |
| Verkäufe, die in der Zeit von Mai bis November 2016 erfolgten, zwar | |
| objektiv zugegeben. „Es war aber kein von Einsicht und Reue getragenes | |
| Geständnis.“ | |
| Der Rechtsextremist hatte unter anderem damit geworben, dass die Waffen | |
| „der Verteidigung gegen Asylbewerber dienen“, hieß es in der Anklage. Der | |
| Mann habe Pistolen mit Sprüchen wie „60 Joule Mündungsenergie strecken | |
| jeden Asylbewerber nieder“ angepriesen. In Deutschland seien 7,5 Joule | |
| erlaubt. Der Angeklagte habe unter anderem zu Hass gegen Flüchtlinge | |
| aufgestachelt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie verlangte | |
| [2][drei Jahre und zwei Monate Gefängnis]. | |
| Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor rund drei Wochen erklärt, die von | |
| ihm verkauften Waffen seien in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt. | |
| Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er sich nicht strafbar machen würde. | |
| Dies sei ihm auch von einem ungarischen Rechtsanwalt bestätigt worden, den | |
| er vor Beginn des Geschäfts aufgesucht habe. Er sei davon ausgegangen, sich | |
| an das für ihn geltende Recht gehalten zu haben. Die Verteidiger plädierten | |
| auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch. | |
| Tatsächlich sei die Rechtslage nicht einfach, hieß es weiter im Urteil. Der | |
| wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte habe aber gewusst, dass der Handel | |
| mit diesen Schusswaffen und insbesondere ihre Verbringung nach Deutschland | |
| erlaubnispflichtig sind. | |
| Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten | |
| Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines | |
| europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der | |
| 35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe | |
| in Ungarn. Mit dem Urteil wurde der Angeklagte unter Meldeauflagen vom | |
| weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Bis zur Rechtskraft eines | |
| Urteils will der 35-Jährige zunächst nach Erfurt ziehen. | |
| 18 Dec 2018 | |
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