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# taz.de -- Online-Waffenshop „Migrantenschreck“: Neonazi Mario R. muss ins…
> Der Neonazi Mario R. verkaufte im Internet auf seiner Website
> „Migrantenschreck“ verbotene Waffen. Nun wurde er zu fast drei Jahren
> Haft verurteilt.
Bild: Waffenhandel im Internet (Symbolbild)
Berlin dpa | Der Betreiber der [1][früheren Website „Migrantenschreck“ ist
wegen unerlaubten Waffenhandels] zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis
verurteilt worden. Der 35-jährige Mario R. habe über das Internet 167
Schusswaffen, mit denen Hartgummigeschosse abgefeuert werden können,
illegal von Ungarn nach Deutschland verkauft, begründete das Berliner
Landgericht am Dienstag. Er habe gewerbsmäßig gehandelt. Ein Tatgewinn von
rund 99.000 Euro sei einzuziehen. Die Verteidiger kündigten bereits
Revision an.
Der aus Thüringen stammende Angeklagte habe die Pistolen, Revolver und
Gewehre „perfide beworben“, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei bei der
Strafe wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen und Verbringens in den
deutschen Geltungsbereich berücksichtigt worden. Der Angeklagte habe die
Verkäufe, die in der Zeit von Mai bis November 2016 erfolgten, zwar
objektiv zugegeben. „Es war aber kein von Einsicht und Reue getragenes
Geständnis.“
Der Rechtsextremist hatte unter anderem damit geworben, dass die Waffen
„der Verteidigung gegen Asylbewerber dienen“, hieß es in der Anklage. Der
Mann habe Pistolen mit Sprüchen wie „60 Joule Mündungsenergie strecken
jeden Asylbewerber nieder“ angepriesen. In Deutschland seien 7,5 Joule
erlaubt. Der Angeklagte habe unter anderem zu Hass gegen Flüchtlinge
aufgestachelt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie verlangte
[2][drei Jahre und zwei Monate Gefängnis].
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor rund drei Wochen erklärt, die von
ihm verkauften Waffen seien in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt.
Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er sich nicht strafbar machen würde.
Dies sei ihm auch von einem ungarischen Rechtsanwalt bestätigt worden, den
er vor Beginn des Geschäfts aufgesucht habe. Er sei davon ausgegangen, sich
an das für ihn geltende Recht gehalten zu haben. Die Verteidiger plädierten
auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch.
Tatsächlich sei die Rechtslage nicht einfach, hieß es weiter im Urteil. Der
wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte habe aber gewusst, dass der Handel
mit diesen Schusswaffen und insbesondere ihre Verbringung nach Deutschland
erlaubnispflichtig sind.
Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten
Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines
europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der
35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe
in Ungarn. Mit dem Urteil wurde der Angeklagte unter Meldeauflagen vom
weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Bis zur Rechtskraft eines
Urteils will der 35-Jährige zunächst nach Erfurt ziehen.
18 Dec 2018
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