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# taz.de -- Prozess gegen mutmaßlichen Islamisten: V-Mann darf nicht aussagen
> Dasbar W. soll einen Anschlag vorbereitet haben. Ein V-Mann der Polizei
> belastet W. schwer, darf im Prozess in Stuttgart aber nicht aussagen.
Bild: Mutmaßliches Ziel des Anschlags: die Stände um die Eisfläche am Karlsr…
Hat ein V-Mann gute Arbeit geleistet oder belastet er einen Unschuldigen?
Darüber muss das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Mammutprozess
gegen den deutschen Staatsbürger Dasbar W. entscheiden. Er soll in
Karlsruhe einen Terroranschlag vorbereitet haben.
Der 29-jährige Sohn irakischer Kurden war kurz vor Weihnachten 2017
festgenommen worden. Er soll geplant haben, mit einem Kraftfahrzeug in die
Stände um die Eisfläche am Karlsruher Schlossplatz zu fahren. Die
Bundesanwaltschaft wirft W. Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer
Staat“ (IS) sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat vor.
Die Anklage stützt sich vor allem auf die Aussagen eines V-Mannes des
Stuttgarter Landeskriminalamts. Der etwa 50-jährige Türke wurde im August
2017 auf Dasbar W. angesetzt. Er freundete sich bei einem
Gabelstapler-Lehrgang mit W. an und berichtete der Polizei bald von
angeblichen Mordplänen.
Allerdings ging Dasbar W. Ende November 2017 selbst zur Polizei – und
zeigte seinen neuen Bekannten an. Dieser mache radikale Sprüche und düstere
Andeutungen, möglicherweise plane er einen Anschlag. Polizei und
Bundesanwaltschaft gehen von einem Ablenkungsmanöver aus; möglicherweise
habe W. etwas gemerkt und dem V-Mann zuvorkommen wollen.
## Werbung in Chatrooms
Zum Prozessauftakt wurde bekannt, dass das baden-württembergische
Innenministerium den V-Mann „vollumfänglich gesperrt“ hat. Dieser darf also
im Prozess nicht als Zeuge auftreten und in keiner Weise befragt werden.
Nach Ansicht des Gerichts ist diese Entscheidung „fehlerhaft“: Das
Ministerium hätte nicht nur die Interessen der V-Person, sondern auch das
Aufklärungsinteresse des Gerichts berücksichtigen müssen. Der Vorsitzende
Richter Herbert Anderer kündigte eine „Gegenvorstellung“ des OLG an.
Verteidiger Marc Jüdt erklärte zu Prozessbeginn, sein Mandant sei „kein
gewaltbereiter Islamist und er ist es nie gewesen“. Er verachte Gewalt und
liebe die Demokratie. Der V-Mann habe ein „völlig falsches, geradezu
groteskes Bild“ von Dasbar W. gezeichnet. Der Anwalt ging aber nicht darauf
ein, dass W. auch angeklagt ist, weil er in islamistischen Chatrooms immer
wieder für die Mitgliedschaft im IS geworben haben soll. Hierfür gibt es
auch konkrete Beweise.
Im kurdischen Nordirak hat inzwischen ein islamischer Geistlicher Dasbar W.
beschuldigt, dort im Namen des IS aufgetreten zu sein. Das OLG will deshalb
ein Rechtshilfeersuchen an den Irak stellen. Das ist der Hauptgrund, warum
der Prozess rund ein Jahr dauern könnte.
12 Nov 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gerichtsprozess
V-Leute
Terrorismus
„Islamischer Staat“ (IS)
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Rechtstextreme
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
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