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# taz.de -- Ermittlungen gegen Nordic Division: Mit Maschinenpistole posiert
> Kriegswaffen und Volksverhetzung: Gegen die Gruppe Nordic Division wird
> jetzt ermittelt, aufmerksam war der Verfassungsschutz durch Chats
> geworden.
Bild: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Nordic Division“
Hamburg taz | „Nordic Division“ – die Selbstbezeichnung prangt auf
verschiedenen Bekleidungen der unterschiedlichsten Szenemarken. In
Schleswig-Holstein ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel nun gegen eine
rechtsextreme Gruppe mit diesem Namensbekenntnis wegen des Verdachts auf
Volksverhetzung und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Staatsanwaltschaft waren
verschiedene Nachrichten und Kommentare der Gruppe über den
Instantmessenger Telegram aufgefallen. Die acht Mitglieder aus der Schweiz
und Deutschland hatten Fotos der BundeskanzlerInnen seit 1949 mit dieser
Anmerkung gepostet: „Fast alle jüdischer Abstammung, aber das hirngefickte
Volk wählt sie immer noch.“ Sie veröffentlichten zudem Artikel der
nationalsozialistischen Monatsschrift für Blut und Boden, herausgegeben vom
nationalsozialistischen Reichsbauernführer Walther Darré.
Dem BfV war, laut Spiegel, ein Foto eines Mitglieds aufgefallen, auf dem
die Person mit einer Maschinenpistole posierte. Die Staatsanwaltschaft
ermittelt jetzt gegen zwei Männer und einer Frau. Die Gruppe soll der
Schweizer Marco S. anführen. In der Schweiz ist der 53-Jährigen aus dem
Kanton Luzern nicht unbekannt. Auf Twitter ist er als „Schweizer Krieger“
aktiv und hat über 1000 Follower. In den Sozialen Netzwerken soll S. auch
einen „Rekrutierungsoffizier“ gesucht haben. Sein Blog „Schweizer Krieger…
und sein Twitter-Account sind seit Samstag offline.
Bereits Ende September sollen Kieler Ermittler Wohnungen durchsucht und
Waffen sichergestellt haben. Die Überprüfung durch das Landeskriminalamt,
ob die Waffen funktionstüchtig oder als Kriegswaffen klassifiziert sind,
ist noch nicht abgeschlossen. Keine Person kam bisher in Haft.
## Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Schweizerisch-Norddeutsche Szenekontakte bestehen schon länger. 2013 gingen
die Ermittlungsbehörden gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“ vor. Die
Bundesanwaltschaft vermutet die „Gründung einer rechtsterroristischen
Vereinigung“. Einer der Drahtzieher war der Schweizer Neonazi Sebastian N.,
der im Mai 2012 in Zürich mit zwei Schüssen einen jungen Mann schwer
verletzte. Zwei Tage nach den Schüssen endete am Bahnhof Hamburg-Harburg
die Flucht von Sebastian N. Eine Spezialeinheit fing ihn auf dem Weg zu
seiner Freundin im nahen Buchholz ab und überwältigte ihn. Der Verdacht der
„kriminellen Vereinigung“ erhärte sich jedoch nicht. 2015 stellte die
Bundesanwaltschaft das Verfahren ein.
28 Oct 2018
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Bundesamt für Verfassungsschutz
Schwerpunkt Rechter Terror
Staatsanwalt
Volksverhetzung
Franco A.
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