| # taz.de -- Ermittlungen gegen Nordic Division: Mit Maschinenpistole posiert | |
| > Kriegswaffen und Volksverhetzung: Gegen die Gruppe Nordic Division wird | |
| > jetzt ermittelt, aufmerksam war der Verfassungsschutz durch Chats | |
| > geworden. | |
| Bild: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Nordic Division“ | |
| Hamburg taz | „Nordic Division“ – die Selbstbezeichnung prangt auf | |
| verschiedenen Bekleidungen der unterschiedlichsten Szenemarken. In | |
| Schleswig-Holstein ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel nun gegen eine | |
| rechtsextreme Gruppe mit diesem Namensbekenntnis wegen des Verdachts auf | |
| Volksverhetzung und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. | |
| Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Staatsanwaltschaft waren | |
| verschiedene Nachrichten und Kommentare der Gruppe über den | |
| Instantmessenger Telegram aufgefallen. Die acht Mitglieder aus der Schweiz | |
| und Deutschland hatten Fotos der BundeskanzlerInnen seit 1949 mit dieser | |
| Anmerkung gepostet: „Fast alle jüdischer Abstammung, aber das hirngefickte | |
| Volk wählt sie immer noch.“ Sie veröffentlichten zudem Artikel der | |
| nationalsozialistischen Monatsschrift für Blut und Boden, herausgegeben vom | |
| nationalsozialistischen Reichsbauernführer Walther Darré. | |
| Dem BfV war, laut Spiegel, ein Foto eines Mitglieds aufgefallen, auf dem | |
| die Person mit einer Maschinenpistole posierte. Die Staatsanwaltschaft | |
| ermittelt jetzt gegen zwei Männer und einer Frau. Die Gruppe soll der | |
| Schweizer Marco S. anführen. In der Schweiz ist der 53-Jährigen aus dem | |
| Kanton Luzern nicht unbekannt. Auf Twitter ist er als „Schweizer Krieger“ | |
| aktiv und hat über 1000 Follower. In den Sozialen Netzwerken soll S. auch | |
| einen „Rekrutierungsoffizier“ gesucht haben. Sein Blog „Schweizer Krieger… | |
| und sein Twitter-Account sind seit Samstag offline. | |
| Bereits Ende September sollen Kieler Ermittler Wohnungen durchsucht und | |
| Waffen sichergestellt haben. Die Überprüfung durch das Landeskriminalamt, | |
| ob die Waffen funktionstüchtig oder als Kriegswaffen klassifiziert sind, | |
| ist noch nicht abgeschlossen. Keine Person kam bisher in Haft. | |
| ## Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung | |
| Schweizerisch-Norddeutsche Szenekontakte bestehen schon länger. 2013 gingen | |
| die Ermittlungsbehörden gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“ vor. Die | |
| Bundesanwaltschaft vermutet die „Gründung einer rechtsterroristischen | |
| Vereinigung“. Einer der Drahtzieher war der Schweizer Neonazi Sebastian N., | |
| der im Mai 2012 in Zürich mit zwei Schüssen einen jungen Mann schwer | |
| verletzte. Zwei Tage nach den Schüssen endete am Bahnhof Hamburg-Harburg | |
| die Flucht von Sebastian N. Eine Spezialeinheit fing ihn auf dem Weg zu | |
| seiner Freundin im nahen Buchholz ab und überwältigte ihn. Der Verdacht der | |
| „kriminellen Vereinigung“ erhärte sich jedoch nicht. 2015 stellte die | |
| Bundesanwaltschaft das Verfahren ein. | |
| 28 Oct 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Speit | |
| ## TAGS | |
| Bundesamt für Verfassungsschutz | |
| Schwerpunkt Rechter Terror | |
| Staatsanwalt | |
| Volksverhetzung | |
| Franco A. | |
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