# taz.de -- Ermittlungen gegen Nordic Division: Mit Maschinenpistole posiert | |
> Kriegswaffen und Volksverhetzung: Gegen die Gruppe Nordic Division wird | |
> jetzt ermittelt, aufmerksam war der Verfassungsschutz durch Chats | |
> geworden. | |
Bild: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Nordic Division“ | |
HAMBURG taz | „Nordic Division“ – die Selbstbezeichnung prangt auf | |
verschiedenen Bekleidungen der unterschiedlichsten Szenemarken. In | |
Schleswig-Holstein ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel nun gegen eine | |
rechtsextreme Gruppe mit diesem Namensbekenntnis wegen des Verdachts auf | |
Volksverhetzung und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. | |
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Staatsanwaltschaft waren | |
verschiedene Nachrichten und Kommentare der Gruppe über den | |
Instantmessenger Telegram aufgefallen. Die acht Mitglieder aus der Schweiz | |
und Deutschland hatten Fotos der BundeskanzlerInnen seit 1949 mit dieser | |
Anmerkung gepostet: „Fast alle jüdischer Abstammung, aber das hirngefickte | |
Volk wählt sie immer noch.“ Sie veröffentlichten zudem Artikel der | |
nationalsozialistischen Monatsschrift für Blut und Boden, herausgegeben vom | |
nationalsozialistischen Reichsbauernführer Walther Darré. | |
Dem BfV war, laut Spiegel, ein Foto eines Mitglieds aufgefallen, auf dem | |
die Person mit einer Maschinenpistole posierte. Die Staatsanwaltschaft | |
ermittelt jetzt gegen zwei Männer und einer Frau. Die Gruppe soll der | |
Schweizer Marco S. anführen. In der Schweiz ist der 53-Jährigen aus dem | |
Kanton Luzern nicht unbekannt. Auf Twitter ist er als „Schweizer Krieger“ | |
aktiv und hat über 1000 Follower. In den Sozialen Netzwerken soll S. auch | |
einen „Rekrutierungsoffizier“ gesucht haben. Sein Blog „Schweizer Krieger… | |
und sein Twitter-Account sind seit Samstag offline. | |
Bereits Ende September sollen Kieler Ermittler Wohnungen durchsucht und | |
Waffen sichergestellt haben. Die Überprüfung durch das Landeskriminalamt, | |
ob die Waffen funktionstüchtig oder als Kriegswaffen klassifiziert sind, | |
ist noch nicht abgeschlossen. Keine Person kam bisher in Haft. | |
## Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung | |
Schweizerisch-Norddeutsche Szenekontakte bestehen schon länger. 2013 gingen | |
die Ermittlungsbehörden gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“ vor. Die | |
Bundesanwaltschaft vermutet die „Gründung einer rechtsterroristischen | |
Vereinigung“. Einer der Drahtzieher war der Schweizer Neonazi Sebastian N., | |
der im Mai 2012 in Zürich mit zwei Schüssen einen jungen Mann schwer | |
verletzte. Zwei Tage nach den Schüssen endete am Bahnhof Hamburg-Harburg | |
die Flucht von Sebastian N. Eine Spezialeinheit fing ihn auf dem Weg zu | |
seiner Freundin im nahen Buchholz ab und überwältigte ihn. Der Verdacht der | |
„kriminellen Vereinigung“ erhärte sich jedoch nicht. 2015 stellte die | |
Bundesanwaltschaft das Verfahren ein. | |
28 Oct 2018 | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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Franco A. | |
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