| # taz.de -- BVerfG entscheidet zu Vereinsverboten: Durch verbotene Zwecke gepr�… | |
| > Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Drei Vereine von Rockern, | |
| > Nazis und Hamas-Unterstützern waren und bleiben verboten. | |
| Bild: Geschlossenes Auftreten durch gemeinsame Kleidung: die Hells Angels | |
| FREIBUG taz | Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte Vereinsverbote gegen | |
| eine Rockerbande, eine Nazi-Hilfsorganisation und einen | |
| Hamas-Unterstützungsverein. Das Gericht nutzte den Beschluss, um die | |
| [1][Anforderungen an Vereinsverbote zu präzisieren]. So sind sie nur | |
| möglich, wenn der Verein durch verbotene Zwecke „geprägt“ ist und speziel… | |
| Betätigungsverbote nicht genügen würden. | |
| Vereine können in Deutschland durch die Innenminister von Bund und Ländern | |
| verboten werden. Voraussetzung ist laut Grundgesetz, dass sie entweder „den | |
| Strafgesetzen zuwiderlaufen“ oder „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnu… | |
| richten“ oder gegen die „Völkerverständigung“. | |
| 2011 verbot der hessische Innenminister das Hells-Angels-Chapter | |
| Frankfurt-Westend, das einen Großteil des Frankfurter Rotlichtviertels | |
| kontrollierte. Das Bundesverfassungsgericht billigte jetzt das Verbot und | |
| entsprechende Gerichtsentscheidungen. Die Drogen- und Gewaltdelikte | |
| einzelner Rocker seien der Vereinigung zu Recht zugerechnet worden. | |
| Über die gemeinsame Kleidung („Kutte“) und das geschlossene Auftreten der | |
| Mitglieder werde die Gefährlichkeit der Organisation deutlich. Das Motto | |
| „you don’t respect our life, we don’t respect your laws“ sei mehr als e… | |
| von der Meinungsfreiheit geschützter Slogan und drücke das | |
| Selbstverständnis der Gruppe aus. | |
| ## Die HNG betreute Rechtsterroristen | |
| Das Chapter habe den Eindruck vermittelt, es decke und billige die | |
| Straftaten seiner Mitglieder. Im Vereinshaus hätten verbotene Waffen und | |
| Munition gelagert. Die Besuche von Hells Angels bei Inhaftierten seien zwar | |
| nicht verboten, die Rockergruppe habe sie aber „geschäftsmäßig konzipiert�… | |
| Der Bundesinnenminister verbot 2011 die Hilfsorganisation für nationale | |
| politische Gefangene (HNG). Die 1979 gegründete Organisation mit rund 600 | |
| Mitgliedern betreute NS-Kriegsverbrecher, Rechtsterroristen und | |
| Holocaust-Leugner. Karlsruhe billigte jetzt die Feststellung, dass sich die | |
| Ziele der Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. | |
| Die Richter betonten, dass hier keine Gesinnung verboten werde. Die bloße | |
| Ablehnung der Demokratie sei im freiheitlichen Staat durchaus erlaubt. | |
| Verbotswürdig sei dies erst, wenn sich eine „kämpferisch-aggressive“ | |
| Haltung wie bei der HNG zeige. Die Ausübung von Gewalt sei hierfür nicht | |
| erforderlich, auch keine konkrete Gefahr für die Demokratie. | |
| ## Spenden für den Hamas-Terror | |
| Die HNG habe sich nicht nur allgemein mit dem Nationalsozialismus | |
| identifiziert, sondern gerade auch mit dessen Gewaltverbrechen. Die | |
| Aktivitäten der HNG hätten sich auch gegen die Strafgesetze gerichtet. Die | |
| Organisation habe rechtsextremistische Straftäter „glorifiziert“ und sie | |
| habe versucht, solche Gefangene weiter zu radikalisieren, in der Erwartung, | |
| dass sie nach ihrer Entlassung neue Straftaten begehen. | |
| Schon 2010 war die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) | |
| verboten worden, weil sie sich gegen die Völkerverständigung gerichtet | |
| habe. Die IHH hatte unter deutschen Muslimen Spenden in Millionenhöhe | |
| gesammelt und an Sozialeinrichtungen weitergeleitet, die der islamistischen | |
| Hamas nahestehen. Damit habe die IHH den Terror der Hamas gefördert. | |
| Die humanitäre Hilfe habe die Hamas, die den Gazastreifen beherrscht, | |
| entlastet und ihr Akzeptanz beschafft. Auch diese Argumentation billigte | |
| das Bundesverfassungsgericht. Allerdings müssten bei humanitären | |
| Hilfsvereinen besonders strenge Anforderungen beachtet werden. Möglich ist | |
| ein Verbot nur, wenn Hilfe in Konfliktgebieten „nicht neutral“ sei und der | |
| Verein dies auch beabsichtige oder zumindest billige, wie die IHH. | |
| 21 Aug 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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