# taz.de -- BVerfG entscheidet zu Vereinsverboten: Durch verbotene Zwecke gepr�… | |
> Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Drei Vereine von Rockern, | |
> Nazis und Hamas-Unterstützern waren und bleiben verboten. | |
Bild: Geschlossenes Auftreten durch gemeinsame Kleidung: die Hells Angels | |
FREIBUG taz | Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte Vereinsverbote gegen | |
eine Rockerbande, eine Nazi-Hilfsorganisation und einen | |
Hamas-Unterstützungsverein. Das Gericht nutzte den Beschluss, um die | |
[1][Anforderungen an Vereinsverbote zu präzisieren]. So sind sie nur | |
möglich, wenn der Verein durch verbotene Zwecke „geprägt“ ist und speziel… | |
Betätigungsverbote nicht genügen würden. | |
Vereine können in Deutschland durch die Innenminister von Bund und Ländern | |
verboten werden. Voraussetzung ist laut Grundgesetz, dass sie entweder „den | |
Strafgesetzen zuwiderlaufen“ oder „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnu… | |
richten“ oder gegen die „Völkerverständigung“. | |
2011 verbot der hessische Innenminister das Hells-Angels-Chapter | |
Frankfurt-Westend, das einen Großteil des Frankfurter Rotlichtviertels | |
kontrollierte. Das Bundesverfassungsgericht billigte jetzt das Verbot und | |
entsprechende Gerichtsentscheidungen. Die Drogen- und Gewaltdelikte | |
einzelner Rocker seien der Vereinigung zu Recht zugerechnet worden. | |
Über die gemeinsame Kleidung („Kutte“) und das geschlossene Auftreten der | |
Mitglieder werde die Gefährlichkeit der Organisation deutlich. Das Motto | |
„you don’t respect our life, we don’t respect your laws“ sei mehr als e… | |
von der Meinungsfreiheit geschützter Slogan und drücke das | |
Selbstverständnis der Gruppe aus. | |
## Die HNG betreute Rechtsterroristen | |
Das Chapter habe den Eindruck vermittelt, es decke und billige die | |
Straftaten seiner Mitglieder. Im Vereinshaus hätten verbotene Waffen und | |
Munition gelagert. Die Besuche von Hells Angels bei Inhaftierten seien zwar | |
nicht verboten, die Rockergruppe habe sie aber „geschäftsmäßig konzipiert�… | |
Der Bundesinnenminister verbot 2011 die Hilfsorganisation für nationale | |
politische Gefangene (HNG). Die 1979 gegründete Organisation mit rund 600 | |
Mitgliedern betreute NS-Kriegsverbrecher, Rechtsterroristen und | |
Holocaust-Leugner. Karlsruhe billigte jetzt die Feststellung, dass sich die | |
Ziele der Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. | |
Die Richter betonten, dass hier keine Gesinnung verboten werde. Die bloße | |
Ablehnung der Demokratie sei im freiheitlichen Staat durchaus erlaubt. | |
Verbotswürdig sei dies erst, wenn sich eine „kämpferisch-aggressive“ | |
Haltung wie bei der HNG zeige. Die Ausübung von Gewalt sei hierfür nicht | |
erforderlich, auch keine konkrete Gefahr für die Demokratie. | |
## Spenden für den Hamas-Terror | |
Die HNG habe sich nicht nur allgemein mit dem Nationalsozialismus | |
identifiziert, sondern gerade auch mit dessen Gewaltverbrechen. Die | |
Aktivitäten der HNG hätten sich auch gegen die Strafgesetze gerichtet. Die | |
Organisation habe rechtsextremistische Straftäter „glorifiziert“ und sie | |
habe versucht, solche Gefangene weiter zu radikalisieren, in der Erwartung, | |
dass sie nach ihrer Entlassung neue Straftaten begehen. | |
Schon 2010 war die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) | |
verboten worden, weil sie sich gegen die Völkerverständigung gerichtet | |
habe. Die IHH hatte unter deutschen Muslimen Spenden in Millionenhöhe | |
gesammelt und an Sozialeinrichtungen weitergeleitet, die der islamistischen | |
Hamas nahestehen. Damit habe die IHH den Terror der Hamas gefördert. | |
Die humanitäre Hilfe habe die Hamas, die den Gazastreifen beherrscht, | |
entlastet und ihr Akzeptanz beschafft. Auch diese Argumentation billigte | |
das Bundesverfassungsgericht. Allerdings müssten bei humanitären | |
Hilfsvereinen besonders strenge Anforderungen beachtet werden. Möglich ist | |
ein Verbot nur, wenn Hilfe in Konfliktgebieten „nicht neutral“ sei und der | |
Verein dies auch beabsichtige oder zumindest billige, wie die IHH. | |
21 Aug 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Bundesverfassungsgericht | |
Hells Angels | |
Rechtsextremismus | |
Hamas | |
Spenden | |
Hells Angels | |
Hells Angels | |
Rocker | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Rocker-Boss als Kino-Stargast: Kein leichter Auftritt | |
Zu einer „Easy Rider“-Vorführung bittet ein Kino in Hannover die | |
Hells-Angels-Größe Frank Hanebuth aufs Podium. Daran entzündet sich Streit. | |
Nach Razzien in Nordrhein-Westfalen: Weitere Hells-Angels-Chapter verboten | |
Concrete City im Rheinland ist jetzt offiziell eine kriminelle Vereinigung. | |
Der Alltag der Mitglieder besteht aus Gewalt, Waffen, Drogen und | |
Zwangsprostitution. | |
Rockergangs lösen sich auf: Hells Angels werfen hin | |
Offenbar aus Angst vor einer Beschlagnahmung des Vereinsvermögens | |
beschließen Rockergangs in Walsrode, Celle, Hildesheim und Pattensen bei | |
Hannover ihre Selbstauflösung. Doch an der Macht der Höllenengel ändert | |
dies wenig bis nichts. |