# taz.de -- Leichte Sprache: Das Facebook-Profil erben | |
> Was passiert mit dem eigenen Facebook-Profil, wenn man gestorben ist? Ein | |
> Gericht hat dazu eine Entscheidung getroffen. | |
Bild: Eltern bekommen von Zugang zum Facebook-Profil von ihrer toten Tochter | |
Hinweis: | |
[1][Hier] können Sie den Text herunterladen. | |
[2][Hier] können Sie den Original-Text lesen. | |
──────────────────── | |
Was passiert mit einem Facebook-Profil, | |
wenn der Nutzer gestorben ist? | |
Bisher war es so: | |
Facebook setzt das Profil von Verstorbenen | |
in einen Gedenk-Zustand. | |
Das heißt: | |
Die privaten Facebook-Nachrichten | |
bleiben auch nach dem Tod privat. | |
Niemand kann die Nachrichten sehen. | |
Sichtbar sind nur die Inhalte, | |
die von der verstorbenen Person veröffentlicht wurden. | |
Aber jetzt hat ein Gericht etwas anderes entschieden: | |
Das Facebook-Profil gehört nach dem Tod den Erben. | |
Was sind Erben? | |
Erben sind oft Familien-Mitglieder. | |
Die Erben bekommen alles, | |
was dem Verstorbenen gehört hat. | |
Dazu gehört auch der Facebook-Vertrag. | |
Die Erben bekommen dann Zugang zum Facebook-Profil. | |
## Der Fall von einem 15-jährigen Mädchen | |
Anlass für das Gerichts-Urteil war ein aktueller Fall. | |
Bei dem Fall ging es um ein 15-jähriges Mädchen. | |
Sie wurde im Jahr 2012 in Berlin von einer U-Bahn überfahren. | |
Bis heute weiß man nicht genau: | |
War es ein Unfall? | |
Oder wollte sie sich selbst töten? | |
Deshalb will die Mutter von dem Mädchen | |
auf das Facebook-Profil von ihrer Tochter zugreifen. | |
Die Mutter hofft, dort Informationen zu finden. | |
Sie will erfahren, | |
ob sich ihre Tochter selbst töten wollte. | |
Bisher konnte die Mutter nicht | |
auf das Facebook-Profil zugreifen. | |
Facebook hat das Konto in den Gedenk-Zustand gesetzt. | |
Das Gerichts-Urteil ändert das jetzt. | |
Die Mutter bekommt Zugriff auf | |
das gesamte Facebook-Profil von ihrer Tochter. | |
## Was hat das Urteil für Folgen? | |
Das Urteil ist ein sogenanntes Grundsatz-Urteil. | |
Was bedeutet das? | |
Bisher gab es keine Regel | |
für Verstorbenen-Profile in sozialen Netzwerken. | |
In Zukunft gilt das Facebook-Urteil zu Verstorbenen-Profilen | |
auch für andere soziale Netzwerke. | |
Das bedeutet: | |
Die Erben bekommen Zugang | |
zu allen Profilen von den Verstorbenen. | |
## Hinweis: Über Selbst-Tötung berichten | |
In dem Fall von dem 15-jährigen Mädchen | |
weiß man noch nicht: | |
Wollte sich das Mädchen selbst töten? | |
Eigentlich berichtet die taz nicht darüber, | |
wenn sich jemand selbst getötet hat. | |
Die taz berichtet nicht über Selbst-Tötung, | |
aus Respekt für die Angehörigen. | |
Und damit andere Menschen das nicht nachmachen. | |
Die Regeln für die Presse sagen außerdem: | |
Die Presse soll nur über Selbst-Tötung berichten, | |
wenn es für Öffentlichkeit wichtig ist. | |
Der Fall von dem Mädchen war wichtig für die Öffentlichkeit. | |
Denn jetzt gibt es ein wichtiges Urteil | |
über Facebook-Profile von Verstorbenen. | |
Auch wenn man noch nicht weiß, | |
ob sich das Mädchen selbst getötet hat. | |
Sie wollen sich selber etwas antun? | |
Sprechen Sie mit jemandem darüber! | |
Sie können jederzeit die Telefon-Seelsorge anrufen: | |
Die Telefon-Nummer ist: 0800 111 0 111. | |
Oder auch: 0800 111 0 222. | |
Das Anrufen ist kostenlos. | |
Oder klicken Sie [3][hier, um die Internet-Seite zu besuchen]. | |
Original-Text: Christian Rath | |
Text in Leichter Sprache: Juliane Fiegler | |
Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information | |
Ein Text vom: 27. Juli 2018 | |
27 Jul 2018 | |
## LINKS | |
[1] /static/pdf/Digitales-Erbe-auf-Facebook_Leichte-Sprache.pdf | |
[2] /BGH-Urteil-zum-digitalen-Erbe/!5521897 | |
[3] http://telefonseelsorge.de/ | |
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