Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neue Preise für Hansewerk-Kund*innen: Die vergiftete Gutschrift
> Die Verbraucherzentrale warnt Fernwärmekund*innen davor, einer
> Preisanpassung zuzustimmen, bevor diese nicht gerichtlich geklärt ist.
Bild: Ein Ofen für viele: Ein Fernwärmekraftwerk in Kiel
HAMBURG taz | 100 Kilowattstunden Gutschrift für alle, die Ja sagen zu
einer Vertragsänderung des Fernwärmeversorgers Hansewerk Natur. Vor diesem
Angebot haben die „Marktwächter“ der Verbraucherzentralen gewarnt. Denn
gegen die Änderung der Preisanpassungsklausel läuft noch eine Klage der
Verbraucherzentrale Hamburg.
Kommen die Verbraucherschützer mit der durch, könnte das für viele Kunden
günstiger sein, als die Gutschrift in Anspruch zu nehmen. Denn mit ihrer
Unterschrift würden sie die Preisanpassungsklausel individuell akzeptieren.
„Wer das nicht riskieren möchte, lässt das Schreiben des Anbieters am
besten unbeantwortet und widerspricht schriftlich der ursprünglichen
Preisanpassung“, sagt Svenja Gesemann, die Leiterin des Marktwächters
Energie.
Das zu Eon gehörende Hansewerk Natur veröffentlichte 2015 eine geänderte
Preisanpassungsklausel, nach der die Preise anders berechnet werden. Nach
den Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme, einer staatlich
gesetzten Regelung, die für alle Fernwärmeanbieter gilt, hätten die Kunden
das hinzunehmen, behauptet das Unternehmen.
Die Verbraucherzentralen sehen das anders. „Der Fernwärmemarkt ist der
letzte Energiemarkt, auf dem Kunden durch regionale Monopolisten beliefert
werden, ohne die Möglichkeit, zu einem Anbieter mit besseren Bedingungen zu
wechseln“, kritisierte Kerstin Hoppe vom
Verbraucherzentralen-Bundesverband.
Verbraucherzentralen seien bereits in zwei Gerichtsverfahren in Offenbach
und Dietzenbach erfolgreich in erster Instanz gegen solche
Preisanpassungsklauseln vorgegangen, sagt Hoppe. Der Verband geht deshalb
davon aus, dass auch die Klage gegen Hansewerk vor dem Hamburger
Landgericht gute Aussichten auf Erfolg hat. Die mündliche Verhandlung sei
für diesen Herbst angesetzt.
„In einem Vertrag, in dem man gebunden ist, kann man nicht einfach die
Regeln ändern“, findet die Verbraucherschützerin Hoppe. Sie findet es „ein
bisschen seltsam“, dass das Hansewerk während eines laufenden Rechtsstreits
versuche, die Kunden mit einem Bonus zu einer Zustimmung zu verlocken.
In dem entsprechenden Angebot weist Hansewerk darauf hin, dass es
umstritten sei, ob eine öffentliche Bekanntgabe der Preisanpassungsklausel
genüge. Im Interesse einer „für beide Seiten unbelasteten und stabilen
Wärmeversorgung“ sowie der Rechtssicherheit bittet der Versorger seine
Kunden, die neue Klausel auch individualvertraglich zu vereinbaren.
## „Reine Aufwandsentschädigung“
Hansewerk nimmt zu den Vorwürfen der Verbraucherzentralen und den
Rechtsstreitigkeiten keine Stellung, weist aber darauf hin, dass es sich
bei der angebotenen Gutschrift um „eine reine Aufwandsentschädigung“
handele. Die Rechte der Kunden, die aufgrund der Leitungsgebundenheit nicht
einfach den Versorger wechseln können, würden durch die gesetzliche
Regelung zu Versorgung mit Fernwärme gewahrt. Zudem wache das
Bundeskartellamt über die Versorger und schließlich gebe es „eine
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die die Rechte der Kunden wahrt“.
Die Preise seien inzwischen fast in allen von Hansewerk versorgten Gebieten
in Hamburg und Schleswig-Holstein angepasst worden. Dabei hätten sich die
Wärmepreise für einen großen Teil der Kunden verringert oder sie seien
gleich geblieben, teilt Hansewerk mit.
16 Jul 2018
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Fernwärme
Energieversorgung
Verbraucherzentrale
Schwerpunkt Korruption
Fernwärme
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rent a Sozi in Niedersachsen: Nichts gesehen, nichts gewusst
Niedersachsens SPD-Wirtschaftsminister Olaf Lies nahm gegen Geld an einem
Gespräch mit der Energiebranche teil. Er will von dem „Sponsoring“ nichts
gewusst haben
Verbraucherschützer zu Fernwärme: Markt öffnen, Preise regulieren
Das Monopol der Anbieter muss gebrochen werden, ist die Forderung. Die
Preisgestaltung sei undurchsichtig, ein Anbieterwechsel unmöglich.
Kartellamt bricht Fernwärme-Monopol: Das letzte Energiemonopol fällt
Fernwärme dürfen auch andere Anbieter liefern, das verfügt das
Bundeskartellamt. Hamburgs Energiemonopolist Vattenfall muss nun seine
Netze öffnen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.