# taz.de -- Nach Lkw-Anschlag in Schweden: Lebenslange Haft für Attentäter | |
> Rachmat Akilow bekennt vor Gericht, den Lkw vorsätzlich in die | |
> Menschenmenge in Stockholm gelenkt zu haben. Das Gericht verurteilt ihn | |
> zur Höchststrafe. | |
Bild: Szene des Anschlags am 17. April 2017 in Stockholm | |
STOCKHOLM dpa | Für den Terroranschlag in der Stockholmer Innenstadt mit | |
fünf Toten muss ein IS-Anhänger lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht in | |
der schwedischen Hauptstadt verurteilte den Usbeken Rachmat Akilow am | |
Donnerstag zur Höchststrafe. Sein Terroranschlag habe Schweden vor allem | |
„psychologischen Schaden“ zugefügt, sagten die Richter. | |
Zuvor hatte der 40-Jährige gestanden, einen gestohlenen Lastwagen | |
vorsätzlich in die Menschenmenge auf der Stockholmer Haupteinkaufsstraße | |
gelenkt zu haben. [1][Das Attentat im April 2017], bei dem Akilow fünf | |
Menschen tötete und laut Urteil den Tod von mehr als 100 weiteren | |
riskierte, dauerte nur 40 Sekunden. Der Lkw wurde gestoppt, weil er vom Weg | |
abkam und in ein Kaufhaus raste. | |
Nach eigener Aussage wollte Akilow erreichen, dass Schweden den Kampf gegen | |
die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aufgibt. Er habe Angst in der | |
Bevölkerung erzeugen wollen, sagte sein Anwalt vor Gericht. Vor dem | |
Attentat schaute Akilow laut Urteil IS-Propaganda im Internet an und | |
chattete mit anderen IS-Sympathisanten. Unter anderem habe er um Erlaubnis | |
und Unterstützung für sein Attentat in Stockholm gebeten. Getroffen habe er | |
sich jedoch mit keinem seiner Gesprächspartner. Der IS reklamierte den | |
Anschlag später auch nicht für sich. | |
Der 40-Jährige lebt seit 2014 in Schweden. Zwei Jahre später lehnten die | |
Behörden seinen Asylantrag ab, vor einer drohenden Abschiebung tauchte er | |
jedoch unter. Zum Zeitpunkt des Attentats war Akilow illegal im Land. | |
Das Gericht entschied daher, dass der Terrorist nach seiner Gefängnisstrafe | |
ausgewiesen wird und auch später nicht wieder zurückkehren darf. In | |
Schweden bleiben zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene, ähnlich wie in | |
Deutschland, in der Regel nicht bis zu ihrem Tod im Gefängnis. Im Schnitt | |
sitzen sie 16 Jahre ein. | |
7 Jun 2018 | |
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