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# taz.de -- Cumhuriyet-Prozess: Zwei sind frei
> In der sechsten Anhörung im Prozess gegen 18 Mitarbeiter der türkischen
> Zeitung Cumhuriyet wurden Ahmet Şık und Murat Sabuncu freigelassen.
Berlin taz | Im prominentesten Gerichtsverfahren gegen inhaftierte
Journalisten in der Türkei kam es heute zu zwei Freilassungen unter
Auflagen. [1][Der Prozess gegen insgesamt 18 Mitarbeiter der türkischen
Zeitung Cumhuriyet] läuft seit dem 24. Juli 2017 in der Türkei.
Der Chefredakteur der Zeitung, Murat Sabuncu, und der prominente Reporter
Ahmet Şık wurden nun auf Bewährung freigelassen. Sabuncu war seit dem 31.
Oktober 2016 inhaftiert, seit dem 29. Dezember 2016. Geschäftsführer Akın
Atalay, der seit dem 11. November 2016 in Haft ist, wurde nicht
freigesprochen.
Am Freitag wurden in der sechsten Anhörung des Prozesses im Gericht des
Silivri-Gefängnisses die Zeugen der Verteidigung angehört. Die
Staatsanwaltschaft forderte für Sabuncu, Şık und Atalay die Fortsetzung der
Haft. Can Atalay, der Anwalt des prominentesten Reporters der Türkei Ahmet
Şık, gab über die lange Untersuchungshaft zu Protokoll: „Silivri 9 ist kein
Internierungslager. Es ist ein Gefängnis, in dem Verhaftungen zur
eigentlichen Haft geworden sind.“ Außerdem erklärte er, die Zeitbegrenzung
der Verteidigung verletze die Grundlagen eines fairen Verfahrens.
Die Angeklagten hatten keine Chance, vor Gericht zu sprechen. In der
fünften Anhörung im Dezember hat das Gericht den Journalisten Ahmet Şık
daran gehindert zu sprechen und ihn des Gerichtssaals verwiesen.
„Wir sind unschuldig. Wir werden unsere Köpfe nicht beugen, um
freizukommen. Wir haben bereits jetzt 16 Monate grundlos gesessen“, sagte
der Angeklagte Akın Atalay im Gerichtssaal zu Bülent Utku, dem Anwalt, der
zuvor ebenfalls inhaftiert war.
In den seit Juli 2017 andauernden Verhandlungen wurde dem Vorwurf der
„Unterstützung einer Terrororganisation“ die Behauptung zugrunde gelegt,
dass die Blattlinie der Zeitung Cumhuriyet in einer Weise geändert worden
sei, die Terrororganisationen unterstütze. Die Beweisführung war aber immer
die Gleiche: Sie beruhte auf den Nachrichten, die die Zeitung
veröffentlicht hatte.
Die Richter vertagten die Verhandlung auf den 16. März 2018.
9 Mar 2018
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[1] /Cumhuriyet-Prozess/!5487757
## AUTOREN
taz.gazete
Tunca Öğreten
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Cumhuriyet
Schwerpunkt Türkei
Pressefreiheit in der Türkei
Türkei
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