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# taz.de -- Monopolisierung in der Landwirtschaft: Bauern vs. Agrarkonzern
> Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft wehrt sich gegen eine
> Unterlassungsaufforderung der Steinhoff Familienholding.
Bild: Kommt immer häufiger vor: große Flächen in den Händen weniger
Berlin taz | Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat
Klage gegen das Agrarunternehmen Steinhoff Familienholding eingereicht.
Die AbL will damit erreichen, dass eine ihrer Pressemitteilungen, die die
Familienholding und den Möbelkonzern Steinhoff kritisiert, nicht verboten
wird. Die Familienholding hatte zuvor per Unterlassungsaufforderung die AbL
dazu angehalten, die Mitteilung zurückzunehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft hatte in der Mitteilung die Frage gestellt, was mit
den 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen des Agrarunternehmens
Steinhoff passieren würde, wenn der Möbelkonzern Steinhoff pleiteginge.
Denn die Familienholding verwaltet das Vermögen des Konzerngründers Bruno
Steinhoff und könnte der AbL zufolge im Fall der Insolvenz des Konzerns
ebenfalls pleitegehen.
Die Flächen stünden dann zum Verkauf und würden vielleicht von einem
anderen Konzern aufgekauft, so die AbL. Diesen Zusammenhang zwischen dem
Möbelkonzern und den Flächen der Familienholding sieht Steinhoff als
haltlos an. Laut AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper bestehe allerdings die
Gefahr, dass die Flächen von einem Investor übernommen werden und die
Bauern nichts abbekommen. Dies sei bei der Insolvenz der KTG Agrar 2016
bereits geschehen.
Jasper hält das Unterlassungsbegehren für unhaltbar, denn die AbL habe
keine falschen Behauptungen aufgestellt. Zudem übte er weitere Kritik an
der Flächenkonzentration in den Händen weniger Großkonzerne: „Es ist ein
Skandal, dass eine Familie reihenweise Betriebe aufkaufen darf und das mit
öffentlichen Mitteln subventioniert wird.“
## Investoren umgehen Steuern
Problematisch seien die jährlichen Direktzahlungen von 285 Euro pro Hektar,
die Agrarbetriebe von der EU erhalten. Da es keine Begrenzung der Zahlungen
gibt, seien sie ein sicheres Einkommen für Investoren. Ebenfalls bedenklich
sei, dass bei der Beteiligung eines Investors an einem landwirtschaftlichen
Betrieb Grunderwerbsteuer nur dann anfällt, wenn er 95 oder mehr Prozent
des Betriebs übernimmt.
Bei einer Übernahme von 94,9 Prozent fällt keine Steuer an, während ein
Bauer, der den Nachbarbetrieb übernimmt, Steuern zahlen muss. Die Probleme
seien Bund und Ländern längst bekannt und die EU lasse auch Eingriffe zu,
erklärte Jasper. Aber keiner traue sich an die Thematik ran.
14 Mar 2018
## AUTOREN
Malte Bollmeier
## TAGS
Landwirtschaft
Investor
Möbel
Landwirtschaft
Monokultur
Landwirtschaft
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