Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wegen zerstörter Graffiti in New York: Sprayer erhalten 6,7 Millio…
> Eine Jury hatte geurteilt, dass die Zerstörung der Graffiti-Werke in
> „5Pointz“ illegal war. Nun erhalten die Künstler einen hohen
> Schadenersatz.
Bild: Fast ausschließlich Kunst: das „5Pointz“-Gebäude vor dem Abriss
Berlin taz/afp | 21 Graffiti-Künstler, deren Werke am
„5Pointz“-Gebäudekomplex 2013 zerstört wurden erhalten 6,7 Millionen Doll…
Schadenersatz. Wie die [1][New York Times berichtet], bestätigte ein
Richter am Montag [2][eine Geschworenen-Entscheidung], dass die Mehrheit
der 49 gesprayten Werke als Kunst geschützt waren und deshalb nicht
zerstört werden durften.
In dem Fall geht es um die berühmte Graffiti von „5Pointz“ in einer
Industrieanlage im New Yorker Stadtteil Long Island City. Mehr als 20 Jahre
lang hatte der Immobilieninvestor Jerry Wolkoff Graffiti-Künstlern erlaubt,
sich dort an einem früheren Lagerhaus zu betätigen. „5Pointz“ wurde zu
einem Mekka für Sprayer aus der ganzen Welt und einer Touristenattraktion.
Dann ließ Wolkoff jedoch das Lagerhaus im Jahr 2014 abreißen, um Platz für
eine luxuriöse Wohnanlage zu schaffen. Die Graffiti hatte er zuvor
übertünchen lassen. Die Künstler verklagten ihn auf Schadenersatz. Sie
führten ins Feld, dass der Unternehmer ihnen keine Zeit gegeben habe, um
ihre Werke zu retten.
Die Geschworenen hatten im November entschieden, dass 36 der 49 zerstörten
Werke einen anerkannten Rang als Kunst gehabt hätten und deshalb nicht
zerstört werden durften. Der Richter ging nun über die Entscheidung hinaus
und stufte 45 Werke als schützenswert ein.
13 Feb 2018
## LINKS
[1] https://www.nytimes.com/2018/02/12/nyregion/5pointz-graffiti-judgment.html
[2] /Kuenstler-gewinnen-gegen-Unternehmer/!5461635
## TAGS
Graffiti
USA
USA
## ARTIKEL ZUM THEMA
Künstler gewinnen gegen Unternehmer: Zerstörung von Graffiti war illegal
Graffiti-Künstler hatten geklagt, weil ein Unternehmer ein berühmtes Werk
in „5Pointz“ zerstörte. Eine Jury befand nun: die Übermalung war
rechtswidrig.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.