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# taz.de -- Polizeieinsatz beim Hamburger G20-Gipfel: Sächsisches SEK schoss m…
> Sachsens Innenministerium bestätigt jetzt: Polizisten aus dem Bundesland
> setzten beim G20-Gipfel Gummimunition ein. 15 Projektile wurden
> abgefeuert.
Bild: Sie war nicht nur modisches Accessoire: Polizist mit Granatpistole beim G…
Berlin taz | Beamte des SEK in Sachsen haben bei Einsätzen im Zuge des
G20-Gipfels in Hamburg Gummigeschosse verwendet. Dies geht aus einer
[1][kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion an das sächsische
Innenministerium hervor]. Demnach befanden sich im August nur noch 74
Gummiprojektile im Bestand der Polizei Sachsen. Im Juni waren es noch 98
Stück. Von den Projektilen seien 15 in Hamburg und weitere 9 bei späteren
Übungen eingesetzt worden, erklärte das Innenministerium auf Nachfrage.
Zu den konkreten Hintergründen der Verwendung der Projektile äußerte sich
das Innenministerium nicht. Die Anfrage wurde gestellt, nachdem der
Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft von einem Polizeiführer über die
Nutzung von Gummigeschossen informiert wurde. Demnach wurde am Abend des 7.
Juli die Dachkante eines Hauses im Schanzenviertel mit einer
40-mm-Granatpistole unter Beschuss genommen.
Bereits im August hatte das sächsische Innenministerium auf eine Anfrage
entgegnet, die Polizei verfüge über 169 einsatzfähige Granatpistolen zum
Abschuss von Gummigeschossen. Juristisch ist ihr Einsatz umstritten. Nach
Ansicht des Innenministeriums sei dieser aber vom sächsischen Polizeigesetz
gedeckt.
„Jedenfalls im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens ist der Einsatz von
Gummigeschossen nicht zulässig“, meint Anwältin Gabriele Heinecke, die für
den anwaltlichen Notdienst während der G20-Proteste gearbeitet hat. Da die
Folgen eines Beschusses kaum kalkulierbar seien, müsse man bei Einsätzen
innerhalb eines Demonstrationsgeschehens schwerste bis tödliche
Verletzungen befürchten.
Eine generelle Regelung, zu welchen Anlässen die Gummigeschosse der
sächsichen Polizei genutzt werden dürfen, gibt es nicht. „Die Entscheidung
über den Waffeneinsatz liegt generell beim Einsatzleiter“, sagt Andreas
Kunze-Gubsch, Sprecher des Landesinnenministeriums. Da jede Situation
spezifisch sei, lasse sich auch keine generelle Aussage über einen
potenziellen Einsatz im Rahmen von Demonstrationen treffen.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hält Valentin Lippmann,
innenpolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag „Gummigeschosse
für kein Mittel, welches die sächsische Polizei in ihren Beständen haben
sollte.“ Diese seien äußerst unpräzise und daher zurecht in diversen
europäischen Ländern als polizeiliches Instrument verpönt. Ihre Nutzung
ende zuweilen gar tödlich. „Ich habe die Sorge, dass man versucht, durch
Einsätze wie den in Hamburg, den Weg für ein Einsatzmittel, dass nicht
verwendet werden sollte, zu ebnen“, so Lippmann.
In Frankreich und Griechenland werden Gummigeschosse regelmäßig auch im
Zusammenhang von Menschenansammlungen eingesetzt. Zuletzt war im Mai 2015
in Polen ein Fussballfan, den ein Gummigeschoss am Hals getroffen hatte,
seinen Verletzungen erlegen. In der spanischen Autonomieregion Baskenland
führte der Tod eines Fussballfans durch Gummigeschosse im Jahr 2012 zu
einem Verbot.
18 Oct 2017
## LINKS
[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10311&dok_art=Drs&amp…
## AUTOREN
Dominik Koos
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Repression
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Schwerpunkt G20 in Hamburg
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