# taz.de -- Polizeieinsatz beim Hamburger G20-Gipfel: Sächsisches SEK schoss m… | |
> Sachsens Innenministerium bestätigt jetzt: Polizisten aus dem Bundesland | |
> setzten beim G20-Gipfel Gummimunition ein. 15 Projektile wurden | |
> abgefeuert. | |
Bild: Sie war nicht nur modisches Accessoire: Polizist mit Granatpistole beim G… | |
BERLIN taz | Beamte des SEK in Sachsen haben bei Einsätzen im Zuge des | |
G20-Gipfels in Hamburg Gummigeschosse verwendet. Dies geht aus einer | |
[1][kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion an das sächsische | |
Innenministerium hervor]. Demnach befanden sich im August nur noch 74 | |
Gummiprojektile im Bestand der Polizei Sachsen. Im Juni waren es noch 98 | |
Stück. Von den Projektilen seien 15 in Hamburg und weitere 9 bei späteren | |
Übungen eingesetzt worden, erklärte das Innenministerium auf Nachfrage. | |
Zu den konkreten Hintergründen der Verwendung der Projektile äußerte sich | |
das Innenministerium nicht. Die Anfrage wurde gestellt, nachdem der | |
Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft von einem Polizeiführer über die | |
Nutzung von Gummigeschossen informiert wurde. Demnach wurde am Abend des 7. | |
Juli die Dachkante eines Hauses im Schanzenviertel mit einer | |
40-mm-Granatpistole unter Beschuss genommen. | |
Bereits im August hatte das sächsische Innenministerium auf eine Anfrage | |
entgegnet, die Polizei verfüge über 169 einsatzfähige Granatpistolen zum | |
Abschuss von Gummigeschossen. Juristisch ist ihr Einsatz umstritten. Nach | |
Ansicht des Innenministeriums sei dieser aber vom sächsischen Polizeigesetz | |
gedeckt. | |
„Jedenfalls im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens ist der Einsatz von | |
Gummigeschossen nicht zulässig“, meint Anwältin Gabriele Heinecke, die für | |
den anwaltlichen Notdienst während der G20-Proteste gearbeitet hat. Da die | |
Folgen eines Beschusses kaum kalkulierbar seien, müsse man bei Einsätzen | |
innerhalb eines Demonstrationsgeschehens schwerste bis tödliche | |
Verletzungen befürchten. | |
Eine generelle Regelung, zu welchen Anlässen die Gummigeschosse der | |
sächsichen Polizei genutzt werden dürfen, gibt es nicht. „Die Entscheidung | |
über den Waffeneinsatz liegt generell beim Einsatzleiter“, sagt Andreas | |
Kunze-Gubsch, Sprecher des Landesinnenministeriums. Da jede Situation | |
spezifisch sei, lasse sich auch keine generelle Aussage über einen | |
potenziellen Einsatz im Rahmen von Demonstrationen treffen. | |
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hält Valentin Lippmann, | |
innenpolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag „Gummigeschosse | |
für kein Mittel, welches die sächsische Polizei in ihren Beständen haben | |
sollte.“ Diese seien äußerst unpräzise und daher zurecht in diversen | |
europäischen Ländern als polizeiliches Instrument verpönt. Ihre Nutzung | |
ende zuweilen gar tödlich. „Ich habe die Sorge, dass man versucht, durch | |
Einsätze wie den in Hamburg, den Weg für ein Einsatzmittel, dass nicht | |
verwendet werden sollte, zu ebnen“, so Lippmann. | |
In Frankreich und Griechenland werden Gummigeschosse regelmäßig auch im | |
Zusammenhang von Menschenansammlungen eingesetzt. Zuletzt war im Mai 2015 | |
in Polen ein Fussballfan, den ein Gummigeschoss am Hals getroffen hatte, | |
seinen Verletzungen erlegen. In der spanischen Autonomieregion Baskenland | |
führte der Tod eines Fussballfans durch Gummigeschosse im Jahr 2012 zu | |
einem Verbot. | |
18 Oct 2017 | |
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[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10311&dok_art=Drs&… | |
## AUTOREN | |
Dominik Koos | |
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