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# taz.de -- Regeln für zivile Drohnen: Ordnung im Luftraum
> Sie können vermessen, Schädlinge auf Äckern ausmachen – aber auch
> Flugzeuge stören. Ab dem 1. Oktober gilt deshalb die Drohnenverordnung.
Bild: Die meisten Drohnenpiloten fliegen bisher nur zum Hobby
BERLIN taz | Sssss … Wie ein riesiger Bienenschwarm summt die sechsrotorige
Drohne über das Berliner Messegelände. „Die Flugroute ist komplett
vorprogrammiert“, bejubelt der Kassler Hersteller Hexagon Systems seine
Aibot X6, ein 4,5 Kilogramm schweres Fluggerät mit einem Meter Durchmesser.
Während sie fliegt, misst die X6 das Messegelände unter ihr aus. Dort
findet noch bis Donnerstag die Interaerial Solutions statt, die größte
Fachmesse für Drohnen in Europa. Derzeit drängeln sich hier 158 Hersteller
in einer Halle. Die Branche boomt. Allein dieses Jahr kauften die Deutschen
nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) 400.000 Drohnen.
Die unbemannten Fluggeräte dürften schon bald in Kombination mit
hochauflösenden Kameras zahlreiche Branchen revolutionieren. In der
Landwirtschaft finden sie gezielt Schädlinge und Äcker, die Wasser
brauchen. Auf dem Bau erledigen sie Vermessungsarbeiten wesentlich genauer
und schneller als bislang die Spezialisten am Boden. Andere Drohnen
können sogar kleinste Risse in Gebäuden entdecken.
„Das geht auch da, wo es für den Menschen gefährlich wird“, schwärmt Kay
Wackwitz, Gründer des Marktforschungsunternehmens Drone Industry Insights,
„zum Beispiel bei Offshore-Konstruktionen.“ In Mali und Ruanda bringen
Drohnen bereits Medizin in unzugängliche Dörfer. Weitere
Anwendungsmöglichkeiten finden die Flieger im Katastrophenschutz oder in
der Sicherheitsbranche.
Noch fliegen die meisten Drohnen nur zum Hobby. Die Europäischen Kommission
schätzt, dass in Europa bereits im kommenden Jahr 45.200 professionelle
Drohnen eingesetzt werden. Zum Vergleich: Zusammen mit den Hobbydrohnen
kauften die Europäer 2016 zwischen einer und eineinhalb Millionen Drohnen.
## Flugzeugpiloten melden Störungen
Das bringt Probleme am Himmel mit sich. Für die Überwachungssysteme der
deutschen Flugsicherung sind die Drohnen unsichtbar. Flugzeugpiloten
meldeten dieses Jahr bereits 60 Behinderungen durch Drohnen in der Nähe von
Flughäfen, Tendenz stark steigend. „Die Drohnen können im schlimmsten Fall
die Triebwerke von Verkehrsflugzeugen schädigen oder durch Cockpitscheiben
von Helikoptern schlagen“, warnt Ralf Heidger von der DFS. Die
Flugsicherung entwickele daher zusammen mit der Telekom ein System, dass
helfen könne, wenigstens die neuen Drohnen für die Luftsicherung sichtbar
zu machen.
Gegen die Hobbyflieger hat er gar nichts: „Diese Vorfälle geschehen durch
Menschen ohne böse Absicht. Sie sind sich der Gefahren nicht bewusst.“ Bei
professionellen Anwendern seien die Gefahren nicht so groß: „Die fliegen
Geräte für mehrere 10.000 Euro. Da hat man kein Interesse, die Kontrolle
über die Drohne zu verlieren.“
Um Unfallverursacher feststellen zu können und um die Sicherheit im
Luftraum zu erhöhen, hat das Bundesverkehrsministerium im April eine
Drohnenverordnung erlassen. Ab einem Viertel Kilogramm Gewicht müssen die
Fluggeräte mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers
gekennzeichnet sein. Wer eine Drohne über zwei Kilogramm fliegt, braucht ab
1. Oktober sogar einen Drohnenführerschein. Modelle ab fünf Kilogramm
dürfen nur noch mit Sondererlaubnis abheben.
28 Sep 2017
## AUTOREN
Roland Lindenblatt
## TAGS
Drohnen
Flugverkehr
Gatwick
Drohnenkrieg
taz.gazete
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