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# taz.de -- Zugang zu Nordseestränden: Eintrittsgebühren sind rechtswidrig
> Gemeinden dürfen keine Gebühren von Touristen verlangen, wenn sie den
> Strand benutzen. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Bild: Erhöhte Badequalität? Eine Frau joggt an der Nordsee
Leipzig/Kiel dpa | Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen
Nordseeküste sind rechtswidrig. Das [1][entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch] (Az 10 C 7.16). Damit
müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von
ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen zwei Bewohnern der
niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale
Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei
Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von
rund neun Kilometern. Die Kläger dürfen nun nach dem Urteil weite Teile des
Strands ganzjährig kostenfrei besuchen.
Ob sich aus dem Urteil Rückschlüsse auf entsprechende Abgabensatzungen
Kommunen in Schleswig-Holstein ziehen lassen, werde erst die Auswertung der
Urteilsbegründung zeigen, teilte ein Sprecher des Kieler Innenministeriums
mit. Schon vor dem Urteil hieß es in einer Mitteilung: „Auf die Erhebung
von Kurabgaben erwartet das Innenministerium in keinem Fall Auswirkungen.“
Die Kurabgabe knüpfe nicht an die Nutzung bestimmter Einrichtungen an.
Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder
Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten
Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die
Leipziger Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen
die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine
höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt
zahlen.
Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf
Artikel 2 des Grundgesetzes, der die allgemeine Handlungsfreiheit vorsieht.
Die niedersächsische Städte- und Gemeindebund stellte klar: „Die
Strandgebühren waren und sind ein wichtiger Beitrag – auch nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.“ Mit diesen Einnahmen könnten
Strände erhalten und gereinigt werden. In Wangerland kämen Kosten von
800.000 Euro pro Jahr zusammen. „Wenn die Einwohner dieser Gemeinde, die
knapp über 10.000 Einwohner hat, diese Kosten tragen müssten, käme pro
Einwohner ein Betrag von 80 Euro zum Beispiel zur Grundsteuer dazu“, gab
der Verband zu bedenken.
14 Sep 2017
## LINKS
[1] http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=20…
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