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# taz.de -- Justiz in der Türkei: Zwei weitere Deutsche festgenommen
> Deniz Yücel sitzt seit 200 Tagen in der Türkei in Haft. Mit der Festnahme
> von zwei weiteren Deutschen steigt die Zahl der Betroffenen nun weiter.
Bild: Der Regierungssprecher sagt, man sei mit Hochdruck an den Fällen dran
Berlin dpa | Zwei weitere Bundesbürger sind in der Türkei festgenommen
worden – wohl aufgrund politischer Vorwürfe. Das teilte eine Sprecherin des
Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin mit. Die Festnahme habe am Donnerstag
stattgefunden.
„Das Generalkonsulat Izmir wurde von nichtstaatlichen Stellen über die
Festnahme der beiden informiert. Die Flughafenpolizei in Antalya hat dann
auf Anfrage des Konsulats die Festnahme bestätigt“, sagte sie. Unterdessen
gibt es [1][nach 200 Tagen in Haft] keine neuen Zeichen der Hoffnung für
den in der Türkei inhaftierten Welt-Korrespondenten Deniz Yücel.
Bestätigt wurde nach Angaben der Sprecherin die alleinige deutsche
Staatsangehörigkeit der beiden Festgenommenen. Telefonischen Kontakt sei
dem Generalkonsulat verwehrt worden. Die Bundesregierung versuche, Kontakt
herzustellen und konsularische Betreuung so schnell wie möglich
sicherzustellen, sagte sie. „Wir sind mit Hochdruck dran.“
Die genauen Vorwürfe der türkischen Behörden gegen die zwei Betroffenen
seien noch unklar. „Wir versuchen das noch aufzuklären und hatten zu den
beiden noch keinen persönlichen Kontakt.“ Es könnte sich jedoch um einen
politischen Vorwurf handeln, konkret um den Vorwurf des Terrorverdachts.
## Bundesregierung arbeitet an Betreuung aller Inhaftierter
Im Moment seien 55 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, davon
inklusive der zwei jüngsten Fälle 12 aus politischen Gründen.
Regierungssprecher Steffen Seibert versicherte im Fall Deniz Yücel, die
Bundesregierung sei in Gedanken bei ihm. Sie arbeite täglich mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln für seine Freilassung und eine möglichst gute
und intensive Betreuung.
„Wir erwarten von der Türkei, dass die deutschen Staatsbürger, die aus
nicht nachvollziehbaren Gründen in der Türkei inhaftiert sind, freigelassen
werden“, sagte Seibert. Rechtsstaatliche Verfahren müssten eingehalten
werden, auch die vollständige Einhaltung des Wiener Übereinkommens über
konsularische Beziehungen. So dürften Informationen über die Festnahme von
Betroffenen nicht unterlassen und eine konsularische Betreuung nicht
verweigert werden.
1 Sep 2017
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[1] https://www.gazete.taz.de/article/?article=!5376296
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