# taz.de -- Drohnen-Verordnung wird schärfer: Nicht runterholen! | |
> Seit April regelt eine Verordnung, wo in Städten Drohnen fliegen dürfen | |
> und wer sie steuern darf. Im Oktober werden die Regeln noch schärfer – | |
> speziell über Stadtstaaten | |
Bild: Nicht immer gern gesehen: Drohne über Hamburg. Einfach abschießen geht … | |
HAMBURG taz | Wer in Deutschland Drohnen durch die Luft steuern möchte, | |
muss sich durch ein Wirrwarr an Regeln kämpfen, um sich nicht strafbar zu | |
machen. Zwar gilt seit 7. April eine neue Verordnung, die detailliert | |
regelt, wer wo mit welcher Drohne fliegen darf. Aber bei vielen | |
Hobbypiloten scheinen diese Regeln noch nicht angekommen zu sein: Nach wie | |
vor behindern private Drohnen Flugzeuge oder Rettungshubschrauber, filmen | |
im öffentlichen Raum oder stürzen gar auf Straßen oder Gebäude. Auf der | |
Kieler Woche etwa hatte im Juni ein Hobbypilot mit seiner Drohne für | |
Aufregung gesorgt, als er sie über Menschenmengen fliegen ließ – passiert | |
ist damals letztlich nichts. | |
Die technische Entwicklung und sinkende Preise für die kleinen Fluggeräte | |
sorgen dafür, dass davon immer mehr am Himmel zu sehen sind. Laut dem | |
Bundesverkehrsministerium dürfte es um die 400.000 privat oder gewerblich | |
genutzten Drohnen in Deutschland geben. Bis Ende des Jahrzehnts sollen es | |
schätzungsweise sogar dreimal so viele sein. Weil es keine | |
Registrierungspflicht gibt, ist nicht klar, wie viele Drohnen über dem | |
deutschen Norden fliegen. | |
Am 1. Oktober enden diverse Übergangsfristen, die die Verordnung vom April | |
enthält. Dann müssen Drohnenbesitzer ein feuerfestes Schild mit Namen und | |
Anschrift am Fluggerät anbringen, wenn dieses über 250 Gramm wiegt. | |
In Hamburg traten am Dienstag Vertreter mehrerer Behörden vor die Presse, | |
um vorzustellen, was dortige Drohnenbesitzer künftig beachten müssen. Das | |
vorgeschriebene Schild etwa soll stichprobenhaft und bei Beschwerdefällen | |
kontrolliert werden, zuständig sind dafür die Polizei und die Luftaufsicht | |
Wirtschafts- und Verkehrsbehörde. | |
Wer eine Drohne von mehr als zwei Kilogramm betreiben möchte, braucht ab | |
Oktober eine Art „Drohnen-Führerschein“: einen Qualifikationsnachweis, der | |
nach einer Prüfung von lizensierten Serviceunternehmen ausgestellt wird. | |
Wessen Drohne noch größer und schwerer ist – mehr als fünf Kilo | |
Startgewicht –, braucht sogar eine Erlaubnis von der jeweiligen Behörde: In | |
Hamburg ist das die erwähnte Luftaufsicht, in Niedersachsen ist es zum | |
Beispiel die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. | |
Besonders in städtischen, also dicht bebauten Gebieten ist der Rahmen des | |
Erlaubten besonders unübersichtlich: Für Drohnen von unter fünf Kilo muss | |
seit April grundsätzlich nur dann eine Flugerlaubnis beantragt werden, wenn | |
das Gerät höher fliegen soll als 100 Meter. Im kontrollierten Luftraum in | |
der Nähe von Flughäfen gilt das nur bis 50 Meter. In einer Stadt wie | |
Hamburg umfasst diese Zone fast das gesamte Stadtgebiet. | |
Damit nicht genug: Von Flughäfen, aber auch Krankenhäusern müssen | |
Privatleute mit ihren Drohnen 1,5 Kilometer Abstand halten. Mindestens 100 | |
Meter Abstand sind neben und über Bundes- und Landesbehörden, Bundes- und | |
Wasserstraßen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorten von | |
Polizei und Rettungskräften sowie Wohngrundstücken vorgeschrieben. Als | |
Wohngrundstücke gelten dabei nur als solche, auf denen ausschließlich | |
Wohnhäuser stehen – schon ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss | |
zählt nicht dazu. | |
„Das ist ein Stück weit überreguliert“ sagt Tim Cordßen, Sprecher des | |
Bremer Wirtschaftssenators: „Bei uns in Bremen an der Flachte kommen da | |
gleich einige Verbote zusammen. Da ist es für gewerbliche Drohnenpiloten | |
fast unmöglich, eine Erlaubnis zu bekommen.“ | |
Ob Falschflieger durch die neuen Regeln besser verfolgt werden können, | |
bleibt zunächst offen. Als Anwohner, den die surrenden Flugkörper stören, | |
bleibt einem auch im Oktober wenig anderes übrig, als sich bei Polizei oder | |
Luftaufsicht zu beschweren. Wer versucht, eigenhändig eine Drohne vom | |
Himmel zu holen, kann sich sogar selbst strafbar zu machen – auch dann, | |
wenn das surrende Gerät dort gar nicht hätte fliegen dürfen. | |
16 Aug 2017 | |
## AUTOREN | |
Morten Luchtmann | |
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