| # taz.de -- Drohnen-Verordnung wird schärfer: Nicht runterholen! | |
| > Seit April regelt eine Verordnung, wo in Städten Drohnen fliegen dürfen | |
| > und wer sie steuern darf. Im Oktober werden die Regeln noch schärfer – | |
| > speziell über Stadtstaaten | |
| Bild: Nicht immer gern gesehen: Drohne über Hamburg. Einfach abschießen geht … | |
| HAMBURG taz | Wer in Deutschland Drohnen durch die Luft steuern möchte, | |
| muss sich durch ein Wirrwarr an Regeln kämpfen, um sich nicht strafbar zu | |
| machen. Zwar gilt seit 7. April eine neue Verordnung, die detailliert | |
| regelt, wer wo mit welcher Drohne fliegen darf. Aber bei vielen | |
| Hobbypiloten scheinen diese Regeln noch nicht angekommen zu sein: Nach wie | |
| vor behindern private Drohnen Flugzeuge oder Rettungshubschrauber, filmen | |
| im öffentlichen Raum oder stürzen gar auf Straßen oder Gebäude. Auf der | |
| Kieler Woche etwa hatte im Juni ein Hobbypilot mit seiner Drohne für | |
| Aufregung gesorgt, als er sie über Menschenmengen fliegen ließ – passiert | |
| ist damals letztlich nichts. | |
| Die technische Entwicklung und sinkende Preise für die kleinen Fluggeräte | |
| sorgen dafür, dass davon immer mehr am Himmel zu sehen sind. Laut dem | |
| Bundesverkehrsministerium dürfte es um die 400.000 privat oder gewerblich | |
| genutzten Drohnen in Deutschland geben. Bis Ende des Jahrzehnts sollen es | |
| schätzungsweise sogar dreimal so viele sein. Weil es keine | |
| Registrierungspflicht gibt, ist nicht klar, wie viele Drohnen über dem | |
| deutschen Norden fliegen. | |
| Am 1. Oktober enden diverse Übergangsfristen, die die Verordnung vom April | |
| enthält. Dann müssen Drohnenbesitzer ein feuerfestes Schild mit Namen und | |
| Anschrift am Fluggerät anbringen, wenn dieses über 250 Gramm wiegt. | |
| In Hamburg traten am Dienstag Vertreter mehrerer Behörden vor die Presse, | |
| um vorzustellen, was dortige Drohnenbesitzer künftig beachten müssen. Das | |
| vorgeschriebene Schild etwa soll stichprobenhaft und bei Beschwerdefällen | |
| kontrolliert werden, zuständig sind dafür die Polizei und die Luftaufsicht | |
| Wirtschafts- und Verkehrsbehörde. | |
| Wer eine Drohne von mehr als zwei Kilogramm betreiben möchte, braucht ab | |
| Oktober eine Art „Drohnen-Führerschein“: einen Qualifikationsnachweis, der | |
| nach einer Prüfung von lizensierten Serviceunternehmen ausgestellt wird. | |
| Wessen Drohne noch größer und schwerer ist – mehr als fünf Kilo | |
| Startgewicht –, braucht sogar eine Erlaubnis von der jeweiligen Behörde: In | |
| Hamburg ist das die erwähnte Luftaufsicht, in Niedersachsen ist es zum | |
| Beispiel die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. | |
| Besonders in städtischen, also dicht bebauten Gebieten ist der Rahmen des | |
| Erlaubten besonders unübersichtlich: Für Drohnen von unter fünf Kilo muss | |
| seit April grundsätzlich nur dann eine Flugerlaubnis beantragt werden, wenn | |
| das Gerät höher fliegen soll als 100 Meter. Im kontrollierten Luftraum in | |
| der Nähe von Flughäfen gilt das nur bis 50 Meter. In einer Stadt wie | |
| Hamburg umfasst diese Zone fast das gesamte Stadtgebiet. | |
| Damit nicht genug: Von Flughäfen, aber auch Krankenhäusern müssen | |
| Privatleute mit ihren Drohnen 1,5 Kilometer Abstand halten. Mindestens 100 | |
| Meter Abstand sind neben und über Bundes- und Landesbehörden, Bundes- und | |
| Wasserstraßen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorten von | |
| Polizei und Rettungskräften sowie Wohngrundstücken vorgeschrieben. Als | |
| Wohngrundstücke gelten dabei nur als solche, auf denen ausschließlich | |
| Wohnhäuser stehen – schon ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss | |
| zählt nicht dazu. | |
| „Das ist ein Stück weit überreguliert“ sagt Tim Cordßen, Sprecher des | |
| Bremer Wirtschaftssenators: „Bei uns in Bremen an der Flachte kommen da | |
| gleich einige Verbote zusammen. Da ist es für gewerbliche Drohnenpiloten | |
| fast unmöglich, eine Erlaubnis zu bekommen.“ | |
| Ob Falschflieger durch die neuen Regeln besser verfolgt werden können, | |
| bleibt zunächst offen. Als Anwohner, den die surrenden Flugkörper stören, | |
| bleibt einem auch im Oktober wenig anderes übrig, als sich bei Polizei oder | |
| Luftaufsicht zu beschweren. Wer versucht, eigenhändig eine Drohne vom | |
| Himmel zu holen, kann sich sogar selbst strafbar zu machen – auch dann, | |
| wenn das surrende Gerät dort gar nicht hätte fliegen dürfen. | |
| 16 Aug 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Morten Luchtmann | |
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| Drohnen | |
| Flugverbot | |
| Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg | |
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