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# taz.de -- Drohnen-Verordnung wird schärfer: Nicht runterholen!
> Seit April regelt eine Verordnung, wo in Städten Drohnen fliegen dürfen
> und wer sie steuern darf. Im Oktober werden die Regeln noch schärfer –
> speziell über Stadtstaaten
Bild: Nicht immer gern gesehen: Drohne über Hamburg. Einfach abschießen geht …
HAMBURG taz | Wer in Deutschland Drohnen durch die Luft steuern möchte,
muss sich durch ein Wirrwarr an Regeln kämpfen, um sich nicht strafbar zu
machen. Zwar gilt seit 7. April eine neue Verordnung, die detailliert
regelt, wer wo mit welcher Drohne fliegen darf. Aber bei vielen
Hobbypiloten scheinen diese Regeln noch nicht angekommen zu sein: Nach wie
vor behindern private Drohnen Flugzeuge oder Rettungshubschrauber, filmen
im öffentlichen Raum oder stürzen gar auf Straßen oder Gebäude. Auf der
Kieler Woche etwa hatte im Juni ein Hobbypilot mit seiner Drohne für
Aufregung gesorgt, als er sie über Menschenmengen fliegen ließ – passiert
ist damals letztlich nichts.
Die technische Entwicklung und sinkende Preise für die kleinen Fluggeräte
sorgen dafür, dass davon immer mehr am Himmel zu sehen sind. Laut dem
Bundesverkehrsministerium dürfte es um die 400.000 privat oder gewerblich
genutzten Drohnen in Deutschland geben. Bis Ende des Jahrzehnts sollen es
schätzungsweise sogar dreimal so viele sein. Weil es keine
Registrierungspflicht gibt, ist nicht klar, wie viele Drohnen über dem
deutschen Norden fliegen.
Am 1. Oktober enden diverse Übergangsfristen, die die Verordnung vom April
enthält. Dann müssen Drohnenbesitzer ein feuerfestes Schild mit Namen und
Anschrift am Fluggerät anbringen, wenn dieses über 250 Gramm wiegt.
In Hamburg traten am Dienstag Vertreter mehrerer Behörden vor die Presse,
um vorzustellen, was dortige Drohnenbesitzer künftig beachten müssen. Das
vorgeschriebene Schild etwa soll stichprobenhaft und bei Beschwerdefällen
kontrolliert werden, zuständig sind dafür die Polizei und die Luftaufsicht
Wirtschafts- und Verkehrsbehörde.
Wer eine Drohne von mehr als zwei Kilogramm betreiben möchte, braucht ab
Oktober eine Art „Drohnen-Führerschein“: einen Qualifikationsnachweis, der
nach einer Prüfung von lizensierten Serviceunternehmen ausgestellt wird.
Wessen Drohne noch größer und schwerer ist – mehr als fünf Kilo
Startgewicht –, braucht sogar eine Erlaubnis von der jeweiligen Behörde: In
Hamburg ist das die erwähnte Luftaufsicht, in Niedersachsen ist es zum
Beispiel die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Besonders in städtischen, also dicht bebauten Gebieten ist der Rahmen des
Erlaubten besonders unübersichtlich: Für Drohnen von unter fünf Kilo muss
seit April grundsätzlich nur dann eine Flugerlaubnis beantragt werden, wenn
das Gerät höher fliegen soll als 100 Meter. Im kontrollierten Luftraum in
der Nähe von Flughäfen gilt das nur bis 50 Meter. In einer Stadt wie
Hamburg umfasst diese Zone fast das gesamte Stadtgebiet.
Damit nicht genug: Von Flughäfen, aber auch Krankenhäusern müssen
Privatleute mit ihren Drohnen 1,5 Kilometer Abstand halten. Mindestens 100
Meter Abstand sind neben und über Bundes- und Landesbehörden, Bundes- und
Wasserstraßen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorten von
Polizei und Rettungskräften sowie Wohngrundstücken vorgeschrieben. Als
Wohngrundstücke gelten dabei nur als solche, auf denen ausschließlich
Wohnhäuser stehen – schon ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss
zählt nicht dazu.
„Das ist ein Stück weit überreguliert“ sagt Tim Cordßen, Sprecher des
Bremer Wirtschaftssenators: „Bei uns in Bremen an der Flachte kommen da
gleich einige Verbote zusammen. Da ist es für gewerbliche Drohnenpiloten
fast unmöglich, eine Erlaubnis zu bekommen.“
Ob Falschflieger durch die neuen Regeln besser verfolgt werden können,
bleibt zunächst offen. Als Anwohner, den die surrenden Flugkörper stören,
bleibt einem auch im Oktober wenig anderes übrig, als sich bei Polizei oder
Luftaufsicht zu beschweren. Wer versucht, eigenhändig eine Drohne vom
Himmel zu holen, kann sich sogar selbst strafbar zu machen – auch dann,
wenn das surrende Gerät dort gar nicht hätte fliegen dürfen.
16 Aug 2017
## AUTOREN
Morten Luchtmann
## TAGS
Drohnen
Flugverbot
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Drohnen
Niedersachsen
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