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# taz.de -- Erweiterte DNA-Auswertung: Dem Täter auf der Spur
> Der genetische Fingerabdruck führt oft direkt und ausgesprochen sicher
> zum Täter. Die Prognose von äußeren Merkmalen ist viel unsicherer.
Bild: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent kann die ursprüngliche Her…
Freiburg taz | DNA-Spuren können einen Täter mit extrem hoher
Wahrscheinlichkeit überführen. Die jetzt diskutierten Methoden einer
erweiterten DNA-Auswertung sind allerdings weit weniger treffsicher.
Seit Ende der 1980er-Jahre kann die Polizei aus der Tatortspur eines
unbekannten Täters – etwa Blut oder Sperma – ein DNA-Identifizierungsmuster
gewinnen. Dieser genetische Fingerabdruck kann dann zum Beispiel mit dem
genetischen Fingerabdruck eines Verdächtigen verglichen werden. Stimmen
beide überein, ist die Wahrscheinlichkeit eins zu mehreren Milliarden, dass
der Verdächtige am Tatort war – vorausgesetzt die Proben wurden im Labor
nicht vertauscht und die benutzten Geräte waren nicht verunreinigt.
Beim genetischen Fingerabdruck werden nur die „nicht-kodierten“ Teile der
DNA untersucht, also diejenigen, die keine Erbanlagen enthalten. Dies hat
auch praktische Gründe, weil hier die Unterschiede von Mensch zu Mensch am
größten sind.
Der Bundesgerichtshof erklärte die Verwendung des genetischen
Fingerabdrucks 1990 für zulässig. Eine spezielles Gesetz sei nicht
erforderlich. Ein sieben Jahre später dennoch beschlossenes Gesetz
bestimmt, dass die DNA nur zur Identifizierung von Spurenlegern untersucht
werden darf. „Feststellungen über andere Tatsachen“ wurden ausdrücklich
verboten.
Ein Jahr später, 1998, wurde die DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt
eingerichtet. Dort sind heute die genetischen Fingerabdrücke von rund
870.000 Straftätern gespeichert, zudem rund 300.000 Tatortspuren, die noch
niemandem zugerechnet werden konnten. Der genetische Fingerabdruck einer
neuen Tatortspur wird heute fast routinemäßig mit der DNA-Analyse-Datei
abgeglichen. Bei jeder dritten Abfrage gibt es einen Treffer. Seit
Einrichtung der Datei konnten so rund 190.000 mutmaßliche Täter
identifiziert werden, vor allem Einbrecher.
## Frau oder Mann?
2003 erlaubte der Bundestag erstmals die inhaltliche Auswertung der
Tatort-DNA. Seitdem darf die Polizei erfahren, ob der Spurenleger ein Mann
oder eine Frau war. Die Rechtsmediziner sehen ohnehin, ob die DNA ein
männliches Y-Chromosom aufweist.
Andere Auswertungen der DNA sind deutlich aufwändiger und lange nicht so
präzise. Die Augenfarben blau oder braun könne mit einer Wahrscheinlichkeit
von 90 bis 95 Prozent identifiziert werden, heißt es in einem Bericht für
die Innenministerkonferenz in der vorigen Woche. Bei Mischfarben
einschließlich grau und grün ist die Trefferquote deutlich niedriger.
Die Haarfarbe (rot/blond/braun/schwarz) kann mit einer Wahrscheinlichkeit
von 75 bis 90 Prozent festgestellt werden. Allerdings bezieht sich der Test
auf die Haarfarbe im Jugendalter, durch Krankheiten und Alterung könne
diese sich auch verändern, so der IMK-Bericht.
Auch die Hautpigmentierung könne prognostiziert werden, mit einer
Wahrscheinlichkeit von 98 Prozent für weiße Hautfarbe, 95 Prozent für
schwarze Hautfarbe und 84 Prozent für „Mischformen“.
## Biogeographische Herkunft
Am präzisesten kann laut IMK-Bericht die „biogeographische Herkunft“
prognostiziert werden. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent kann
die ursprüngliche Herkunft aus Europa, Afrika, Südasien, Ostasien, Ozeanien
und Amerika festgestellt werden, wobei bei Letzterem nur Native Americans
gemeint sind.
Das Alter kann laut IMK-Bericht in der Regel auf drei bis fünf Jahre genau
prognostiziert werden. Vor allem daran ist die Polizei interessiert.
Genetische Aussagen etwa zur Gesichtsform sind noch nicht möglich. Ein
Phantombild kann aufgrund von DNA-Auswertung noch lange nicht gezeichnet
werden.
21 Jun 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
DNA-Test
Verbrechen
Genetik
DNA-Test
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