# taz.de -- Gesetze zur Arbeit der First Lady: Die Gattin darf arbeiten | |
> Elke Büdenbender pausiert wegen möglicher Interessenkonflikte als | |
> Richterin. Die waren aber größer, als ihr Mann noch Außenminister war. | |
Bild: Elke Büdenbender mit ihrer Vorgängerin Daniela Schadt | |
Freiburg taz | Elke Büdenbender, die Ehefrau von Frank-Walter Steinmeier, | |
wird vorerst nicht mehr als Richterin arbeiten. Rechtlich war dieser | |
Verzicht nicht erforderlich. Die Interessenkonflikte waren bisher eher | |
größer, als ihr Mann noch Außenminister war. | |
Büdenbender arbeitete als Richterin am Verwaltungsgericht (VG) Berlin. In | |
der 3. Kammer des Gerichts war sie unter anderem für Schulrecht, | |
Prüfungsrecht, Namensrecht und Ordensrecht zuständig. Die Kammer entschied | |
auch über Asylanträge aus dem Iran. Das aber war unproblematisch, weil das | |
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Innenministerium untersteht. | |
Allerdings hat das VG Berlin auch viele Prozesse, an denen das Auswärtige | |
Amt (AA) beteiligt ist, vor allem wenn ein Ausländer klagt, dem das AA ein | |
Visum zur Einreise nach Deutschland verweigert. Visumklagen machen etwa | |
zehn Prozent der 22.000 Fälle des Gerichts aus. Alle Kammern sind damit | |
beschäftigt. An solchen Verfahren nahm Büdenbender jedoch nicht teil, um | |
Interessenkonflikte zu vermeiden. | |
Durch die Wahl Steinmeiers zum Bundespräsidenten haben sich solche | |
möglichen Konflikte also deutlich reduziert. Zwar könnte das VG Berlin mit | |
Klagen von Beamten des Bundespräsidialamts zu tun haben, die eine bessere | |
Beurteilung oder eine Beförderung verlangen. Doch dafür wäre nicht | |
Büdenbenders Kammer zuständig gewesen. Allenfalls beim eher nebensächlichen | |
Ordensrecht hätte es in der Kammer Bezüge zur Arbeit des Bundespräsidenten | |
gegeben. Rechtlich lag es also nicht nahe, dass sich Büdenbender gerade | |
jetzt von ihrem Amt als Richterin beurlauben ließ. | |
## Es besteht eine institutionelle Erwartung | |
Auch die Regelungen zum Amt des Bundespräsidenten stehen einer | |
Berufstätigkeit seiner Gattin nicht entgegen. Im Grundgesetz heißt es zwar: | |
„Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und | |
keinen Beruf ausüben.“ Doch das gilt natürlich nur für ihn und nicht für | |
seine Ehefrau. | |
Allerdings besteht eine gewisse institutionelle Erwartung, dass sich die | |
Gattin des Bundespräsidenten im neuen Amt intensiv engagiert. Sie hat im | |
Bundespräsidialamt ein eigenes Büro mit eigener Schreibkraft und einer | |
persönlichen Referentin. Letztere darf sie selbst auswählen. Die Mittel | |
hierfür sind im Bundeshaushalt fest eingeplant. Nur die Gattin selbst | |
erhält nichts – außer Reisekosten. | |
Traditionell übernimmt die Präsidentengattin bestimmte Schirmherrschaften, | |
etwa für das Müttergenesungswerk oder Unicef. Daneben kann sie aber auch | |
eigene Akzente setzen, indem sie Initiativen ihrer Wahl besucht, würdigt | |
und für sie Presseöffentlichkeit herstellt. | |
Vermutlich haben diese Gestaltungsmöglichkeiten Elke Büdenbender die | |
Entscheidung erleichtert, sich dann doch beurlauben zu lassen. Ursprünglich | |
war es wohl anders geplant. | |
22 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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