Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gesetze zur Arbeit der First Lady: Die Gattin darf arbeiten
> Elke Büdenbender pausiert wegen möglicher Interessenkonflikte als
> Richterin. Die waren aber größer, als ihr Mann noch Außenminister war.
Bild: Elke Büdenbender mit ihrer Vorgängerin Daniela Schadt
Freiburg taz | Elke Büdenbender, die Ehefrau von Frank-Walter Steinmeier,
wird vorerst nicht mehr als Richterin arbeiten. Rechtlich war dieser
Verzicht nicht erforderlich. Die Interessenkonflikte waren bisher eher
größer, als ihr Mann noch Außenminister war.
Büdenbender arbeitete als Richterin am Verwaltungsgericht (VG) Berlin. In
der 3. Kammer des Gerichts war sie unter anderem für Schulrecht,
Prüfungsrecht, Namensrecht und Ordensrecht zuständig. Die Kammer entschied
auch über Asylanträge aus dem Iran. Das aber war unproblematisch, weil das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Innenministerium untersteht.
Allerdings hat das VG Berlin auch viele Prozesse, an denen das Auswärtige
Amt (AA) beteiligt ist, vor allem wenn ein Ausländer klagt, dem das AA ein
Visum zur Einreise nach Deutschland verweigert. Visumklagen machen etwa
zehn Prozent der 22.000 Fälle des Gerichts aus. Alle Kammern sind damit
beschäftigt. An solchen Verfahren nahm Büdenbender jedoch nicht teil, um
Interessenkonflikte zu vermeiden.
Durch die Wahl Steinmeiers zum Bundespräsidenten haben sich solche
möglichen Konflikte also deutlich reduziert. Zwar könnte das VG Berlin mit
Klagen von Beamten des Bundespräsidialamts zu tun haben, die eine bessere
Beurteilung oder eine Beförderung verlangen. Doch dafür wäre nicht
Büdenbenders Kammer zuständig gewesen. Allenfalls beim eher nebensächlichen
Ordensrecht hätte es in der Kammer Bezüge zur Arbeit des Bundespräsidenten
gegeben. Rechtlich lag es also nicht nahe, dass sich Büdenbender gerade
jetzt von ihrem Amt als Richterin beurlauben ließ.
## Es besteht eine institutionelle Erwartung
Auch die Regelungen zum Amt des Bundespräsidenten stehen einer
Berufstätigkeit seiner Gattin nicht entgegen. Im Grundgesetz heißt es zwar:
„Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und
keinen Beruf ausüben.“ Doch das gilt natürlich nur für ihn und nicht für
seine Ehefrau.
Allerdings besteht eine gewisse institutionelle Erwartung, dass sich die
Gattin des Bundespräsidenten im neuen Amt intensiv engagiert. Sie hat im
Bundespräsidialamt ein eigenes Büro mit eigener Schreibkraft und einer
persönlichen Referentin. Letztere darf sie selbst auswählen. Die Mittel
hierfür sind im Bundeshaushalt fest eingeplant. Nur die Gattin selbst
erhält nichts – außer Reisekosten.
Traditionell übernimmt die Präsidentengattin bestimmte Schirmherrschaften,
etwa für das Müttergenesungswerk oder Unicef. Daneben kann sie aber auch
eigene Akzente setzen, indem sie Initiativen ihrer Wahl besucht, würdigt
und für sie Presseöffentlichkeit herstellt.
Vermutlich haben diese Gestaltungsmöglichkeiten Elke Büdenbender die
Entscheidung erleichtert, sich dann doch beurlauben zu lassen. Ursprünglich
war es wohl anders geplant.
22 Mar 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Frank-Walter Steinmeier
Elke Büdenbender
Bundespräsident
Ehrenamt
Frank-Walter Steinmeier
Bundespräsident
## ARTIKEL ZUM THEMA
Die Arbeit der Präsidentenfrauen: Habe die Ehre
Der Job der Präsidentenpartnerin wird gerne belächelt. Dabei sind ihre
gesellschaftlichen Aufgaben wichtig, anstrengend – und leider unbezahlt.
Die First Lady startet ins Amt: Schon wieder eine Frau
Elke Büdenbender ist die neue First Lady. Als Verwaltungsrichterin pausiert
sie derweil. Ihr Ehemann Frank-Walter Steinmeier folgt ihr ins Amt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.