| # taz.de -- Gesetzentwurf zu korrupten Firmen: Ein Register für Missetäter | |
| > Ein Gesetzentwurf sieht vor: Korrupte Unternehmen sollen künftig in einer | |
| > bundesweiten Liste erfasst werden. Kritikern reicht das nicht. | |
| Bild: Auch Schwarzarbeit kann zu einem Eintrag ins Register führen | |
| Berlin taz | Korrupte Unternehmen sollen künftig in ein bundesweites | |
| Register eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge | |
| ausgeschlossen werden. Das sieht ein nun öffentlich gewordener | |
| Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der sich derzeit in | |
| der Ressortabstimmung befindet. | |
| In dieses „Wettbewerbsregister“ sollen nach Angaben aus Regierungskreisen | |
| Firmen Eingang finden, die sich etwa Geldwäsche und Betrug, Bestechung oder | |
| Schwarzarbeit zuschulden haben kommen lassen. Ist ein Manager wegen solcher | |
| Straftaten in Zusammenhang mit seinem Unternehmen rechtskräftig verurteilt | |
| worden, wurde ein Strafbefehl ausgesprochen oder eine Bußgeldentscheidung, | |
| müssen die Staatsanwaltschaften und andere Behörden die Firma in das | |
| Register eintragen. | |
| Auch bisher konnten einige Delikte dazu führen, dass eine Firma von einer | |
| öffentlichen Vergabe ausgeschlossen wurde. Jedoch konnten die staatlichen | |
| Auftraggeber bisher kaum nachprüfen, ob einem Unternehmen etwas anzulasten | |
| war. Zwar haben bereits mehrere Länder wie Bremen, Berlin und | |
| Nordrhein-Westfalen ähnliche Listen wie die geplante. Sie beziehen sich | |
| jedoch nur auf das jeweilige Bundesland und folgen überdies | |
| unterschiedlichen Regeln. | |
| Im neuen Register sollen die Behörden die Informationen künftig einfach | |
| elektronisch abfragen können. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind | |
| sie laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet. | |
| Vergaberechtsexperte Christian Heuking von Transparency International | |
| findet den Entwurf „nicht mutig genug“. Die Schwelle zur Eintragung sei zu | |
| hoch, sagt er. „Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen | |
| Verurteilung vergehen Jahre.“ | |
| Heuking plädiert für ein Register, das früher ansetzt: „Unternehmen könnt… | |
| schon bei ausreichender Kenntnis von einem Verstoß, also ohne Urteil, | |
| eingetragen werden.“ Dies müsse nicht gleich einen Ausschluss bedeuten: Der | |
| Auftraggeber müsse dann prüfen und entscheiden, ob ein Auftrag an das | |
| Unternehmen gehe. Das sei aufwendiger, gibt der Vergabeexperte zu. | |
| Allerdings unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs fairer, da die | |
| Eintragung zeitlich näher am eventuellen Fehlverhalten liege, sagt Heuking. | |
| Für die betroffenen Unternehmen geht es in jedem Fall um viel Geld – | |
| immerhin vergibt die öffentliche Hand pro Jahr Aufträge zwischen 280 und | |
| 300 Milliarden Euro. Sie können einen Eintrag in die geplante | |
| Korruptions-Datenbank allerdings abwenden durch eine „Selbstreinigung“. | |
| Dafür müssen die Firmen sich zum Beispiel so strukturieren, dass ähnliche | |
| Vergehen nicht mehr vorkommen. Oder sie sitzen es aus – je nach Schwere des | |
| Delikts erlöscht der Eintrag nach drei bis fünf Jahren. | |
| 24 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Eva Oer | |
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