# taz.de -- Infektionsrisiko Putte: Engel jetzt wegsperren! | |
> Ein länderübergreifender Erlass verpflichtet ab heute und bis auf | |
> Widerruf sämtliche HalterInnen Norddeutschlands, ihre Putten | |
> einzusperren. | |
Bild: Auch dieser Taufengel muss eingestallt werden. | |
Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden St24N8/H12N8-Virus in norddeutschen | |
Beständen sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten | |
freischwebenden Wesen und Hinweisen darauf, dass es von den Vogel- auch auf | |
Kulturengelbestände überzugreifen droht, haben sich die Kultus- und die | |
Verbraucherschutzministerien der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, | |
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in einer gemeinsamen | |
Arbeitsgruppe, angesiedelt an der interföderalen Obersten Spitzenbehörde | |
(OSB), darauf verständigt, angesichts einer jahreszeitbedingten | |
Aufkommenssteigerung die jeweils geltenden Regelungen zur Stallpflicht per | |
Erlass ab sofort auf die Haus-, Schutz- und Erzengelhaltungen auszudehnen, | |
die sich in Risikogebieten befinden. | |
Die Festlegung der Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach | |
bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen | |
beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Erz- und | |
Verkündigungs-Engeln insbesondere der Gattungen Seraphin und Cherubin wie | |
beispielsweise der Seraphin cantans, der Seraphin sonans, der Seraphin | |
semperflagrans, der Cherubin lumens und ardens sowie Sanges- und Nistplätze | |
von Angelus vulgaris (Gemeine Putte) an oder in der Nähe von | |
Weihwasserbecken, Weihrauchfässchen, Weihnachtsmärkten und sämtlichen | |
Sakralbauten. | |
Der Erlass enthält folgende verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und | |
gewerblichen Engelhalterinnen und -halter: | |
## 1. Aufstallungspflicht für Haus- und Gemeindeengel in Risikogebieten | |
Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Erz- | |
und Blasengelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Erz- und | |
Posaunenengelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Gemeindeengeln und | |
Erzengel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die konkrete | |
Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Synoden bzw. | |
Generalvikariate per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage | |
veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um | |
weitere Gebiete mit hoher Engeldichte ergänzt. Eine bundesweite Hotline ist | |
eingerichtet. | |
Unter „Aufstallung“ ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu | |
verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich | |
geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B. | |
bei schwerttragenden Erzengeln (Archangelus gladius) oder flammenden | |
Cherubinen (Cherubin ardens). Als Stall empfohlen ist ein Swedenborg-Raum. | |
Er kann aber durch jedes nichttoxische Behältnis ersetzt werden, das ein | |
Fassungsvermögen von 8,6766 * 1049 Engeln oder einem Vielfachen davon | |
aufweist. | |
## 2. Anima-Sicherheitsmaßnahmen | |
Diese sollen ab 24. Dezember 2016 für alle Betriebe unabhängig von der | |
Bestandsgröße sowie auch für Kathedralen, Esoterikshops, Klöster und | |
ähnliche Einrichtungen gelten. Die Schutzmaßnahmen im Überblick: | |
Eingänge zu den Engelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur | |
Schuhdesinfektion zu versehen (Weihwasserbecken oder -matten) | |
Betreten der Engelhaltungen nur mit Schutzkleidung | |
Umfassende Segnung (nass) und Beweihräucherung nach jeder Ein- oder | |
Ausstallung von Engeln | |
Nachmeldung von Engelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils | |
zuständigen Kultusministerium unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland, | |
Baum- oder Krippenhaltung) | |
Verbot von Engeltauschbörsen und Schnitzerei-Märkten oder mobiler | |
Engelverkäufe sowie ähnlichen Veranstaltungen | |
Verbot der Anbetung von Engeln gemäß der betreffenden Landesordnungen zum | |
Gebrauch diviner und zölester Angelusobjekte (Laodizea) §§348ff | |
## 3. Monitoring | |
Das Monitoring dient der Früherkennung eines möglichen Erreger-Eintrags in | |
der Engelpopulation. Dazu werden erkrankte bzw. verendete Engel amtlich | |
untersucht. | |
Das Monitoring ist eine ständige Früherkennungsmaßnahme auf | |
Bund-Länder-Ebene und sieht im Routinefall eine Untersuchung von jährlich | |
750 Wesen vor. Es ist vorgesehen, in den Risikogebieten das Monitoring wie | |
folgt zu intensivieren: | |
das Schutzengelmonitoring | |
das Posaunenengelmonitoring (unter Einbeziehung der Landes-Bläserschaft) | |
das besondere Monitoring bei Erzengel- und Puttenhaltungen in | |
„Risikogebieten“. Barockputten sind recht unauffällig gegenüber einer | |
Infektion mit dem Erreger und zeigen kaum Krankheitsanzeichen („stumme | |
Virusträger“). Deshalb müssen reine Erzengel- und Puttenhaltungen entweder | |
zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie haben die | |
Möglichkeit, einige erregerempfindlichere Kontrolltiere (Baumengel oder | |
Schutzengel) zusätzlich aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch | |
auffällig erkranken („Kontrollwesen“ oder auch „Sentinelwesen“ genannt) | |
Auch private Halterinnen und Halter von Engeln sind unabhängig von Advents- | |
oder Weihnachtszeit verpflichtet, jeden Engel dem Doctor angelicus zu | |
melden. Im Fall der Unterlassung drohen hohe Bußgelder, Verlust der | |
Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände eine | |
Regresspflicht. | |
Lesen Sie mehr über tierfreundliche Ställe im aktuellen | |
taz.nord-Schwerpunkt der Druckausgabe oder [1][hier] im E-Paper. | |
gez. H. R. Maurus, Referatsleiter OSB | |
25 Dec 2016 | |
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## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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