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# taz.de -- Infektionsrisiko Putte: Engel jetzt wegsperren!
> Ein länderübergreifender Erlass verpflichtet ab heute und bis auf
> Widerruf sämtliche HalterInnen Norddeutschlands, ihre Putten
> einzusperren.
Bild: Auch dieser Taufengel muss eingestallt werden.
Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden St24N8/H12N8-Virus in norddeutschen
Beständen sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten
freischwebenden Wesen und Hinweisen darauf, dass es von den Vogel- auch auf
Kulturengelbestände überzugreifen droht, haben sich die Kultus- und die
Verbraucherschutzministerien der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe, angesiedelt an der interföderalen Obersten Spitzenbehörde
(OSB), darauf verständigt, angesichts einer jahreszeitbedingten
Aufkommenssteigerung die jeweils geltenden Regelungen zur Stallpflicht per
Erlass ab sofort auf die Haus-, Schutz- und Erzengelhaltungen auszudehnen,
die sich in Risikogebieten befinden.
Die Festlegung der Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach
bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen
beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Erz- und
Verkündigungs-Engeln insbesondere der Gattungen Seraphin und Cherubin wie
beispielsweise der Seraphin cantans, der Seraphin sonans, der Seraphin
semperflagrans, der Cherubin lumens und ardens sowie Sanges- und Nistplätze
von Angelus vulgaris (Gemeine Putte) an oder in der Nähe von
Weihwasserbecken, Weihrauchfässchen, Weihnachtsmärkten und sämtlichen
Sakralbauten.
Der Erlass enthält folgende verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und
gewerblichen Engelhalterinnen und -halter:
## 1. Aufstallungspflicht für Haus- und Gemeindeengel in Risikogebieten
Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Erz-
und Blasengelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Erz- und
Posaunenengelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Gemeindeengeln und
Erzengel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die konkrete
Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Synoden bzw.
Generalvikariate per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage
veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um
weitere Gebiete mit hoher Engeldichte ergänzt. Eine bundesweite Hotline ist
eingerichtet.
Unter „Aufstallung“ ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu
verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich
geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B.
bei schwerttragenden Erzengeln (Archangelus gladius) oder flammenden
Cherubinen (Cherubin ardens). Als Stall empfohlen ist ein Swedenborg-Raum.
Er kann aber durch jedes nichttoxische Behältnis ersetzt werden, das ein
Fassungsvermögen von 8,6766 * 1049 Engeln oder einem Vielfachen davon
aufweist.
## 2. Anima-Sicherheitsmaßnahmen
Diese sollen ab 24. Dezember 2016 für alle Betriebe unabhängig von der
Bestandsgröße sowie auch für Kathedralen, Esoterikshops, Klöster und
ähnliche Einrichtungen gelten. Die Schutzmaßnahmen im Überblick:
Eingänge zu den Engelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur
Schuhdesinfektion zu versehen (Weihwasserbecken oder -matten)
Betreten der Engelhaltungen nur mit Schutzkleidung
Umfassende Segnung (nass) und Beweihräucherung nach jeder Ein- oder
Ausstallung von Engeln
Nachmeldung von Engelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils
zuständigen Kultusministerium unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland,
Baum- oder Krippenhaltung)
Verbot von Engeltauschbörsen und Schnitzerei-Märkten oder mobiler
Engelverkäufe sowie ähnlichen Veranstaltungen
Verbot der Anbetung von Engeln gemäß der betreffenden Landesordnungen zum
Gebrauch diviner und zölester Angelusobjekte (Laodizea) §§348ff
## 3. Monitoring
Das Monitoring dient der Früherkennung eines möglichen Erreger-Eintrags in
der Engelpopulation. Dazu werden erkrankte bzw. verendete Engel amtlich
untersucht.
Das Monitoring ist eine ständige Früherkennungsmaßnahme auf
Bund-Länder-Ebene und sieht im Routinefall eine Untersuchung von jährlich
750 Wesen vor. Es ist vorgesehen, in den Risikogebieten das Monitoring wie
folgt zu intensivieren:
das Schutzengelmonitoring
das Posaunenengelmonitoring (unter Einbeziehung der Landes-Bläserschaft)
das besondere Monitoring bei Erzengel- und Puttenhaltungen in
„Risikogebieten“. Barockputten sind recht unauffällig gegenüber einer
Infektion mit dem Erreger und zeigen kaum Krankheitsanzeichen („stumme
Virusträger“). Deshalb müssen reine Erzengel- und Puttenhaltungen entweder
zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie haben die
Möglichkeit, einige erregerempfindlichere Kontrolltiere (Baumengel oder
Schutzengel) zusätzlich aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch
auffällig erkranken („Kontrollwesen“ oder auch „Sentinelwesen“ genannt)
Auch private Halterinnen und Halter von Engeln sind unabhängig von Advents-
oder Weihnachtszeit verpflichtet, jeden Engel dem Doctor angelicus zu
melden. Im Fall der Unterlassung drohen hohe Bußgelder, Verlust der
Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände eine
Regresspflicht.
Lesen Sie mehr über tierfreundliche Ställe im aktuellen
taz.nord-Schwerpunkt der Druckausgabe oder [1][hier] im E-Paper.
gez. H. R. Maurus, Referatsleiter OSB
25 Dec 2016
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## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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