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# taz.de -- Flüchtlingspolitik in Ägypten: Rassismus, Gewalt, Willkür
> Die EU will die Grenzabschottung nach Ägypten auslagern, Kairo bietet
> sich als Erfüllungsgehilfe an. Die Bedingungen für Flüchtlinge im Land
> sind katastrophal.
Bild: Im ägyptischen Rosetta warten Menschen auf Nachricht von Angehörigen, d…
Ägypten sei gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes nicht als sicherer
Herkunftsstaat einzustufen, stellt das Auswärtige Amt im November 2016 in
der Antwort auf eine Anfrage der Grünen fest. Die Bundesregierung sei über
die menschenrechtliche Lage in Ägypten „besorgt“. Es gäbe „glaubhafte
Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam.“ Die
Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten seien insgesamt besorgniserregend,
„was inhaftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere
Inhaftierte betreffen dürfte“.
In der Tat ist die Situation von Flüchtlingen und Migranten am Nil
katastrophal – und das nicht nur in Haft. Ägypten verstößt konsequent gegen
die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention, die das Land
ratifiziert hat. Trotz des in der Verfassung verbrieften Asylrechts führt
es keine Asylanerkennungsverfahren durch. Die wichtigsten Anlaufstellen für
Flüchtlinge im Land sind daher nicht etwa ägyptische Behörden, sondern
Hilfsorganisationen.
Aber diese haben nur begrenzte Kapazitäten und der Bedarf ist weitaus
höher, sagt Raghda Sleit, Psychologin bei der Kairoer
Menschenrechtsorganisation Al-Nadeem. Rassistische Beleidigungen und
körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit gehören für Flüchtlinge zur
Normalität in Ägypten, sagt sie. Auch Vergewaltigungen seien an der
Tagesordnung.
Flüchtlinge leben meist in prekären Verhältnissen. Der ägyptische Staat
überlässt sie konsequent sich selbst. Arbeitsgenehmigungen werden nicht
ausgestellt, selbst dann, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Unterstützung bekommen sie nur bei Organisationen wie Al-Nadeem oder dem
UNHCR.
Hier waren im September 2016 insgesamt 190.486 Flüchtlinge offiziell
registriert. 117.350 davon stammen aus Syrien. Insgesamt sollen sich rund
250.000 Geflüchtete aus Syrien in Ägypten aufhalten. Schätzungen zur
Gesamtanzahl der im Land lebenden Flüchtlinge und Migranten bewegen sich
zwischen 500.000 und zwei Millionen Menschen.
## Willkürliche Abschiebungen
Die Unterstützung durch Organisationen in Form von Gesundheits- oder
Bildungsleistungen ist an die UNHCR-Registrierung bei der UN gekoppelt.
Doch das UNHCR ist chronisch unterbesetzt. Die Wartezeit für eine
Registrierung kann über ein Jahr dauern. Im März 2016 versammelten sich
hunderte äthiopische Flüchtlinge der Volksgruppe der Oromo vor dem
UNHCR-Büro in Kairo und protestierten gegen die langen Wartezeiten und die
gefallene Anerkennungsquote für äthiopische Antragstellerinnen. Die Revolte
gipfelte in der Selbstanzündung zweier Frauen, die im Juli 2016 ihren
Verletzungen erlagen.
Doch auch eine erfolgreiche Registrierung beim UNHCR ist nicht
gleichbedeutend mit einem sicheren Leben. Zwar fungiert die Yellow Card –
so der Name des Dokumentes, das Menschen als bei der UN registrierte
Flüchtlinge ausweist – als verbriefter Abschiebeschutz, doch die Praxis
lehrt wie willkürlich ägyptische Behörden verfahren.
Wie das Auswärtige Amt in der Antwort auf die Anfrage der Grünen mitteilt,
seien vom 1. Januar bis zum 31. August 2016 insgesamt 1.100 nicht beim
UNHCR registrierte Menschen aus Ägypten abgeschoben worden, meist in den
Sudan. Abschiebungen nach Eritrea und Äthiopien finden ebenso statt wie
Rückführungen syrischer Flüchtlinge in den Libanon oder Sudan, berichten
NGOs. Syrische Flüchtlinge seien trotz einer Yellow Card abgeschoben
worden, sagt der Anwalt Ashraf Milad, der seit 15 Jahren in der
Flüchtlingsbetreuung arbeitet. Wie viele Abschiebungen Ägypten tatsächlich
durchführt, ist indes nicht bekannt, die Regierung macht dazu keine
Angaben.
## Ausreise auf eigene Kosten
Eine strafrechtliche Verfolgung von Flüchtlingen und Migranten, die bei
illegalen Ausreiseversuchen verhaftet wurden, finde nicht statt. „Nach zwei
Wochen Haft werden sie in der Regel dem Staatsanwalt vorgeführt, doch es
gibt keine Anklage. Nach einer Sicherheitsüberprüfung werden sie entlassen
oder abgeschoben“, sagt Mohamed Al-Kashef von der ägyptischen
Menschenrechtsorganisation EIPR.
„Wir hatten Fälle, in denen Menschen vier Monate eingesperrt waren“, sagt
hingegen die Psychologin Raghda Sleit. Abschiebungen werden dabei oft als
„freiwillige Rückkehr“ bezeichnet. Der Staatssicherheitsdienst, Ägyptens
berüchtigter Inlandsgeheimdienst, teile inhaftierten Flüchtlingen mit, dass
sie sich keine Hoffnung auf Haftentlassung machen sollten, es ihnen aber
vorbehalten sei freiwillig das Land zu verlassen, erzählt Milad. Ihr
Flugticket müssen sie allerdings in jedem Fall selber zahlen. Wer das Geld
nicht aufbringen kann, bleibt auf unbestimmte Zeit inhaftiert.
Nach Angaben des UNHCR sitzen derzeit 4.106 Flüchtlinge und Migranten in
Haft, eine Steigerung von 84 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allein in
Ägyptens Küstenprovinzen werden heute 32 Haftanstalten für die
Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten genutzt, so Al-Kashef. 2013
seien es noch acht gewesen. Meist handele es dabei jedoch nicht um
Gefängnisse, sondern um Polizeiwachen, die nur begrenzte
Aufnahmekapazitäten hätten. Während die Zellentrakte in drei
Polizeistationen in der Küstenprovinz Kafr Al-Sheikh vor Kurzem ausgebaut
wurden, ließ Ägyptens Regierung seit 2011 ganze 19 neue Gefängnisse – 13
davon allein seit 2013 – errichten, doch angesichts der Verhaftungswut der
Behörden gegen politische Dissidenten sind die Kerker im Land nach wie vor
massiv überbelegt.
Die Haftbedingungen bleiben entsprechend angespannt. Ein Mitarbeiter einer
Hilfsorganisation, der seinen Namen nicht nennen will, berichtet von
überfüllten Zellen, in denen sich bis zu 60 Menschen auf 25 qm drängen.
Aufgrund der schlechten Belüftung seien Atemwegserkrankungen und Krätze die
Regel. Auch von Selbstmordversuchen berichtet er.
## Rückgang offener Gewalt
Medizinische Versorgung und Verpflegung gibt es indes nicht. Inhaftierte
Flüchtlinge sind auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen und des
UNHCR angewiesen, denen zwar Zugang zu Hafteinrichtungen gewährt wird, doch
auch hier agieren die Behörden nach Gutdünken und verweigern ihnen immer
wieder den Zutritt.
Offene Gewalt ägyptischer Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete scheint
derweil zurückgegangen zu sein. Zwischen 2007 und 2011 wurden nach Angaben
von Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch 107 Menschen bei dem
Versuch die ägyptisch-israelische Grenze auf dem Sinai zu überqueren von
ägyptischen Grenzsoldaten erschossen. Seit dem Bau des israelischen
Sperrwalls an der Grenze zu Ägypten ist die Route nach Israel jedoch
versperrt und wird heute kaum noch genutzt. Auch im Mittelmeer gab es
Vorfälle, bei denen die Küstenwache das Feuer auf Flüchtlingsboote eröffnet
haben soll. Heute jedoch setzen ägyptische Beamte auf einen weniger
gewaltsamen Umgang mit Flüchtenden, denn die Regierung von Präsident Abdel
Fattah Al-Sisi will sich der EU als verlässlicher Partner in der
Migrationspolitik präsentieren – und instrumentalisiert die im Land
lebenden Flüchtlinge dabei für politische Zwecke.
Bereits seit 2014 malt Al-Sisi immer wieder das Bild eines von Flüchtlingen
überfüllten Landes. Seine Regierung setzt darauf, dass die Kritik aus
Europa an der Menschenrechtslage in Ägypten, die in Kairo als Einmischung
in innere Angelegenheiten aufgefasst wird, verstummt, wenn dem Land ein
geeignetes Druckmittel zur Verfügung steht. Umso bereitwilliger will das
Land nun die migrationspolitische Kooperation mit der EU intensivieren.
Dabei kooperieren Ägypten und EU bereits seit 2004 in diesem Bereich.
Damals einigten sich Ägypten und die EU im Rahmen des Mittelmeerabkommens
auf eine Kooperation bei der Verhinderung und Kontrolle von illegaler
Migration. Vereinbart wurde unter anderem die gegenseitige Rücknahme
ausgewiesener Staatsbürger. Die EU-Mitgliedsstaaten und Ägypten erklärten
sich bereit, ihren Bürgern die dafür notwendigen Ausweispapiere
bereitzustellen.
Ägypten stellt zwar weiterhin keine biometrischen Pässe aus, hat aber 2012
biometrische Visa für nichttouristische Besucher aus dem Schengenraum, den
USA und Großbritannien eingeführt. Russland hatte erst im November 2016
biometrische Ausrüstung für mindestens zwei Flughäfen im Land geliefert,
doch sollen die Geräte nur für die Überprüfung von Flughafenpersonal
benutzt werden und nicht für den täglichen Reiseverkehr.
## Italienische Partner bei Abschiebungen
Abschiebungen ägyptischer Staatsangehöriger aus der EU liefen derweil
offenbar für die meisten EU-Staaten zufriedenstellend. Während Belgien und
Deutschland 2010 auf eine Anfrage des Europäischen Migrationsnetzwerkes
(EMN) der EU Probleme bei der Abschiebung von Personen ohne gültige
Ausweispapiere meldeten, berichteten die meisten übrigen EU-Staaten damals
von weitgehend reibungslosen Rückführungen in das nordafrikanische Land.
Insbesondere Italien äußerte sich zufrieden. Die Zusammenarbeit mit den
ägyptischen Behörden schreite planmäßig voran und werde durch stetige
Abschiebungen bestätigt, heißt es in dem EMN-Report. Italien hatte sich als
einziges EU-Mitglied bereits 2007 mit Ägypten auf ein Abkommen zur
bilateralen Wiederaufnahme ausgewiesener Personen geeinigt und macht davon
seit Inkrafttreten des Vertrages 2008 regelmäßig Gebrauch. 2011 sagte der
damalige italienische Innenminister Roberto Maroni in Rom: „Das bilaterale
Abkommen mit Ägypten funktioniert perfekt. Ägyptische Bürger kommen an,
werden umgehend von den Konsularbehörden anerkannt und am nächsten Tag
zurückgeführt.“ Die britische NGO Statewatch weist jedoch darauf hin, dass
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien schuldig gesprochen
habe, damit gegen das in der EU-Menschrechtscharta festgehaltene Verbot
kollektiver Rückführungen verstoßen zu haben.
2006 gründeten die EU und Ägypten im Rahmen des Mittelmeerabkommens einen
Assoziierungsrat im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik. Dessen
Fahrplan zu „Migration und Mobilität“ sah vor, dass EU-Behörden die
ägyptischen Institutionen für die Grenzkontrolle verbessern –
Trainingsmaßnahmen explizit eingeschlossen. Auch die Einbeziehung der
EU-Grenzschutzagentur FRONTEX wurde empfohlen.
## Ausrüstung und Ausbildung
Großbritannien und Frankreich kooperieren mit Ägypten vor allem auf
militärischer, Deutschland und Italien auf polizeilicher Ebene. Frankreich
liefert seit 2014 verstärkt Material, darunter einen Hubschrauberträger vom
Typ Mistral, die ersten drei von 24 bestellten Rafale-Kampfflugzeuge und
führte im März 2016 im Mittelmeer ein Militärmanöver mit Ägyptens Marine
durch. Großbritannien führte 2015 und 2016 Trainingsmaßnahmen für 80
ägyptische Soldaten durch.
Italien setzt auf eine polizeiliche Zusammenarbeit und unterzeichnete schon
2000 ein Polizeiabkommen, das 2002 in Kraft trat und 2004
Trainingsprogramme für ägyptische Sicherheitskräfte nach sich zog. Die
italienische Firma Iveco belieferte die ägyptische Polizei mit
Mannschaftstransportern, auch Munition und Schusswaffen werden nach Ägypten
geschickt. 2007 übergab die italienische Regierung zudem zwei
Patrouillenboote an die ägyptische Küstenwache.
Auch Deutschland reiht sich nun in die Liste der EU-Staaten ein, die eine
engere sicherheitspolitische Verflechtung mit ägyptischen Behörden
anstreben. Im April 2016 sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
(SPD) bei einem Besuch in Kairo nicht nur über den geplanten Verkauf zweier
U-Boote, sondern bot auch Hilfe für die Abschottung der libysch-ägyptischen
Grenze und für Kontrollmaßnahmen auf dem Sinai an. Vor allem aber ist die
Bundesregierung in der polizeilichen Ausbildung am Nil aktiv.
## Heikler Terrorismusbegriff
Im Juni 2016 signierten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein
ägyptischer Amtskollege Magdy Abdel Ghaffar nach rund zweijährigen
Verhandlungen ein Sicherheitsabkommen. Es geht um den Kampf gegen
Organisierten Kriminalität, Terrorismus sowie Katastrophenschutz. Schon
2015 begannen Ausbildungsmaßnahmen für die ägyptische Grenzpolizei durch
die Bundespolizei sowie der Geheimdienste GIS und NSS durch das
Bundeskriminalamt.
2016 führte die Bundespolizei insgesamt fünf Schulungs- und
Evaluierungsmaßnahmen in den Bereichen Grenzschutz, Dokumenten- und
Urkundensicherheit sowie Luft- und Flughafensicherheit an drei ägyptischen
und einem deutschen Flughafen durch. Kontext war die Bekämpfung der
Schleuserkriminalität. Das BKA schickte einen Verbindungsbeamten nach Kairo
und bildete im Stipendiatenprogramm des BKA einen Mitarbeiter des
ägyptischen Inlandsnachrichtendienstes NSS aus, 2015 waren es zwei gewesen.
Für Dezember 2016 war ein Workshop zur Auswertung von Internetseiten mit
extremistischem Gedankengut für Angehörige des ägyptischen
Innenministeriums geplant – eine heikle Angelegenheit.
Denn Ägyptens Anti-Terror-Gesetz versteht unter einer Terrororganisation
alles, was „in irgendeiner Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung
stört oder die Interessen der Bevölkerung bedroht.“ Dieser vage
Terrorbegriff erlaubt auch Aktionen gegen oppositionelle Organisationen
oder Fußballfans. Der Bundesregierung ist das durchaus bewusst, denn sie
erklärte schon 2015, der „umfassende Terrorismusbegriff des Gesetzes“ sei
aus ihrer Sicht „unverhältnismäßig“. Stoppen will die Bundesregierung ih…
Unterstützung ägyptischer Sicherheitskräfte jedoch erst, wenn „Beweise für
den Missbrauch des vermittelten Wissens“ vorliegen. Das hatte sie Ende 2015
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geantwortet. Als
„Beihilfe zur Repression“ bezeichnet das der Linken-MdB Andrej Hunko.
Schließlich werde dem Staatssicherheitsdienst systematische Folter
vorgeworfen.
Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage jedoch werde die Bundespolizei
ihre Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz mit Ägypten
intensivieren, antwortete sie im Mai auf eine Anfrage der Grünen.
## Zusammenarbeit mit Diktaturen
Unterdessen fallen die Bemühungen der EU, ihre migrationspolitische
Zusammenarbeit mit Ägypten zu intensivieren, auf fruchtbaren Boden.
Präsident Al-Sisi will das Land als zuverlässigen Partner der EU
präsentieren. Seit 2014 haben ägyptische Küstenwache, Armee und Polizei die
Kontrollen in Häfen und an der Küste verschärft. Sie gehen verstärkt gegen
Schleuser vor. Im Oktober erhöhte das ägyptische Parlament die Strafen für
Schlepper erheblich.
Entworfen wurde das neue Gesetz von der 2014 gegründeten und beim
Außenministerium angesiedelten Behörde NCCPIM. Diese klärt mit PR-Kampagnen
Ägyptens zunehmend migrationswillige Jugend über die Gefahren der illegalen
Ausreise auf, sammelt Daten und bildet ägyptische Beamte in Sachen
Flüchtlingsrecht und Dokumentenüberprüfung fort. Herausstechend war bislang
vor allem ein Workshop für Regierungsmitarbeiter acht afrikanischer Staaten
zum Thema illegale Migration und Menschenhandel, an dem nach Angaben des
NCCPIM auch Beamte aus der Militärdiktatur Eritrea sowie Äthiopien und
Südsudan teilnahmen.
Für die EU ist das NCCPIM der zentrale Partner in Ägypten – und wird
entsprechend aus Brüssel gefördert. Das Geld kommt aus dem mit 11,5
Millionen Euro ausgestatteten ERMCE-Topf (Enhancing the Response to
Migration Challenges in Egypt). 1,5 Millionen Euro daraus fließen an
mehrere Regierungseinrichtungen, unter anderem das NCCPIM. Der Rest wird
für Entwicklungshilfeprojekte ausgegeben, die die Lage von Migranten,
Rückkehrern, Asylbewerber und Flüchtlingen in Ägypten verbessern sollen.
Federführend dabei sind die bundeseigene Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) und die Italienische Agentur für
Entwicklungskooperation.
Angesichts dieser Entwicklungen seit 2004 ist es derweil irreführend von
einem neue Flüchtlingsabkommen zu sprechen. Denn es wird bereits munter
kooperiert, die Zusammenarbeit wird lediglich intensiviert und ist
mittlerweile zur treibenden Kraft in den europäisch-ägyptischen Beziehungen
mutiert.
12 Dec 2016
## AUTOREN
Philipp Sofian Naceur
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Schwerpunkt Rassismus
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