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# taz.de -- Urteil zum Brexit: Regierung muss Parlament fragen
> Premierministerin Theresa May will bis März den Austritt aus der EU
> anmelden. Jetzt urteilt der High Court: Sie muss dazu das Parlament
> befragen.
Bild: Will das Parlament nicht fragen: Premierministerin Theresa May
London dpa/ap/rtr | Die britische Premierministerin Theresa May muss die
Zustimmung des Parlaments für die geplanten EU-Austrittsverhandlungen mit
Brüssel einholen. Das entschied der Londoner High Court am Donnerstag. Das
Gerichtsurteil kann noch angefochten werden. Genau das will die Regierung
auch tun. Beobachter rechnen damit, dass sich der Beginn der
Austrittsverhandlungen nun erheblich verzögern könnte.
Am 23. Juni hatten die Briten in einer historischen Abstimmung für einen
Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Die Verhandlungen mit der EU
darüber sollten spätestens Ende März nächsten Jahres beginnen.
May hatte eine Abstimmung im Parlament über den Beginn der
Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags bislang
ausgeschlossen. Das sei „ausschließlich Sache der Regierung“. Das Parlament
werde aber „zu Wort kommen“, hatte sie angekündigt.
May will dafür das königliche Hoheitsrecht nutzen, das in der Vergangenheit
nur vom britischen Königshaus genutzt wurde. Dessen Befugnisse sind aber
mittlerweile auf die Regierung übergegangen. Unter anderem können damit so
weitreichende Entscheidungen wie eine Kriegserklärung ohne
Parlamentsabstimmung beschlossen werden. Auch bei der Verhandlung von
Verträgen kam das Hoheitsrecht bereits zur Anwendung.
Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen
Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über
den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der
Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der
Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.
## Parlament gegen Volk
Als Klägerin trat unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller auf.
Sie hatte argumentierte, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden
Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die
Gegenseite berief sich dagegen auf die Entscheidung des britischen Volkes
beim EU-Referendum.
Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die
Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bislang mit dem
Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die
Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde
„keine laufenden Kommentare“ zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben.
## Geldinstitute sollen sich vorbereiten
Frankreichs Notenbankchef Francois Villeroy de Galhau warnt indes:
Geldinstitute und Versicherer sollen sich auf die Möglichkeit eines „harten
Brexit“ vorbereiten. Dieser Fall würde eintreten, wenn es zu einem
EU-Austritt des Landes ohne freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt
kommt. „Ich denke auch, dass es wichtig ist, dass Banken und Versicherer
alternative Strategien entwerfen für den Fall eines harten Brexit“, sagte
das EZB-Ratsmitglied am Donnerstag in einer Diskussionsrunde im
französischen Parlament.
Sollte Großbritannien den Zugang zu den Finanzmärkten in der EU behalten
wollen, müsse das Land auch nach dem Austritt die Regeln der Gemeinschaft
akzeptieren. Das Referendum der Briten hat bereits zu starker
Verunsicherung in der Wirtschaft geführt.
3 Nov 2016
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