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# taz.de -- Sexuelle Übergriffe in Hamburg: Prozess endet mit Freisprüchen
> Nach sexuellen Übergriffen auf Frauen in Hamburg ermittelten Polizei und
> Staatsanwaltschaft. Dabei hätten Beamte Fehler gemacht, kritisiert nun
> ein Gericht.
Bild: Nachtpatrouille der Polizei Anfang Januar auf der „Großen Freiheit“:…
Hamburg dpa | In einem Prozess um [1][sexuelle Übergriffe in der
Silvesternacht] hat das Landgericht Hamburg am Dienstag drei Angeklagte
freigesprochen. Die Vorsitzende der Strafkammer kritisierte nach Angaben
eines Gerichtssprechers die Ermittlungsbehörden scharf. Bei der Vernehmung
der geschädigten Frau seien schwere Fehler gemacht worden.
Die 18-Jährige habe sich vor der ersten Vernehmung bei der Polizei Bilder
eines Fotografen anschauen können, die die Geschehnisse an der Reeperbahn
und der Großen Freiheit dokumentierten. Erst danach sei sie befragt worden.
Dieses Vorgehen verfälsche die Wiedererkennungsleistung der Zeugin, stellte
das Gericht fest.
Die Angeklagten erhalten für ihre Zeit in Untersuchungshaft eine
Entschädigung von 25 Euro pro Tag, insgesamt jeweils um 4.600 Euro.
Richterin Anne Meier-Göring habe sich persönlich schockiert über die
Ermittlungsfehler geäußert, sagte der Sprecher. Das Verfahren habe nach
ihrer Ansicht gezeigt, wie leicht sich der Rechtsstaat unter dem Druck der
öffentlichen Meinung, der Medien und der Politik erschüttern lasse.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, die junge Frau
auf St. Pauli sexuell bedrängt zu haben. Sie hätten sich in der
Silvesternacht mit weiteren, bislang nicht identifizierten Männern zu
sexuellen Übergriffen verabredet. Die Verwirrung der Frauen hätten sie zu
Diebstählen ausnutzen wollen. Einer von ihnen sollte versucht haben, das
Handy der 18-Jährigen zu entwenden. Zum Prozessauftakt hatten die
Angeklagten die Vorwürfe zurückgewiesen.
Insgesamt sollen in der Silvesternacht in Hamburg mehr als 400 Frauen
belästigt worden sein. Bereits im Mai war ein erster Prozess um die
Übergriffe mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Ende August hatte die
Strafkammer von Meier-Göring einen jungen Afghanen wegen sexueller Nötigung
und Körperverletzung am Neujahrsmorgen zu einer Jugendstrafe von zwei
Jahren auf Bewährung verurteilt. Diese Tat war in der Nähe des S-Bahnhofs
Stellingen verübt worden.
2 Nov 2016
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Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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