| # taz.de -- Urteil zum Arbeitsrecht: Hitlergruß ist Kündigungsgrund | |
| > Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das | |
| > hat das Hamburger Arbeitsgerichts am Donnerstag entschieden. | |
| Bild: Damals war das noch anders | |
| Hamburg epd | Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese | |
| Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem | |
| Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, teilte das Arbeitsgericht | |
| Hamburg am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil mit. | |
| Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde. | |
| Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12 | |
| Ca 348/15) | |
| Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer | |
| Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die | |
| Worte „Du bist ein Heil, Du Nazi!“ entgegengerufen hatte. Daraufhin | |
| kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos. | |
| Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend | |
| gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle. | |
| Er könne auch nicht rechtsradikal sein, da er türkischer Abstimmung sei, | |
| hatte der Kläger angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die | |
| Frage der inneren Haltung. | |
| 21 Oct 2016 | |
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