# taz.de -- Tornado-Einsatz bei G-8-Gipfel: Freibrief für Bundeswehr im Inland | |
> Karlsruhe will den Einsatz von Jets und Panzern in Heiligendamm nicht | |
> prüfen. Eine Klage der Grünen wurde abgelehnt. In Deutschland sei die | |
> Bundeswehr keine Parlamentsarmee. | |
Bild: Beim G-8-Gipfel im Juni 2007 hatten auf Wunsch des Landes Mecklenburg-Vor… | |
FREIBURG taz | Die Bundeswehr kann im Inland auch ohne ausdrückliche | |
Zustimmung des Bundestags eingesetzt werden. Dies hat jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Zweite Senat lehnte dabei eine | |
Klage der Bundestags-Grünen gegen den Einsatz der Bundeswehr beim G | |
8-Gipfel in Heiligendamm ab. Der Einsatz habe keine Rechte des Bundestags | |
verletzt. | |
Der Gipfel im Osteebad Heiligendamm war 2007 von massiven | |
Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Auf Wunsch des Landes | |
Mecklenburg-Vorpommern leistete die Bundeswehr technische Amtshilfe. Mit | |
Tornado-Jets überflog sie das Gelände, auf dem auch Tausende von | |
Demonstranten campten, um Erddepots und Manipulationen an Straßen zu | |
erkennen. Zudem wurde das Gelände mit dem Spähpanzer Fennec beobachtet. Den | |
Luftraum sicherten AWACS-Aufklärungsflugzeuge. Die Kanonen waren jeweils | |
ausgebaut worden. | |
Die Grünen rügten, dass der Einsatz der Bundeswehr ohne Mandat des | |
Bundestags erfolgte. Sie beriefen sich auf ein Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts, das 1994 einen Parlamentsvorbehalt für | |
Auslandseinsätze der Bundesswehr erfunden hatte. Die Bundeswehr sei eine | |
"Parlamentsarmee" argumentierten die Richter damals. | |
Im Inland sehen die Verfassungsrichter die Bundeswehr nun offensichtlich | |
nicht als Parlamentsarmee. Das Grundgesetz schreibe für Einsätze in | |
Deutschland keine Pflicht vor, den Bundestag vorher um Erlaubnis zu fragen. | |
So müsse ein Armeeeinsatz gegen Aufständische zwar abgebrochen werden, wenn | |
der Bundestag dies verlange; der Einsatz müsse aber nicht vorab vom | |
Parlament genehmigt werden. Deshalb wollen die Richter auch keinen | |
Parlamentsvorbehalt vorschreiben, wenn die Bundeswehr Amtshilfe für die | |
Polizei leistet. | |
Auch mit ihrer zweiten Rüge hatten die Grünen keinen Erfolg. Hier machten | |
sie geltend, dass der Einsatz der Armee in Heiligendamm generell | |
verfassungswidrig gewesen sei, weil das Grundgesetz solche Einsätze im | |
Umfeld von Demonstrationen nicht zulasse. Die Richter ließen dabei offen, | |
ob der Einsatz verfassungskonform war und ob Grundrechte verletzt wurden. | |
Die Klage wurde abgelehnt, weil der Bundestag (und damit auch die | |
Grünen-Fraktion) durch den Armee-Einsatz jedenfalls nicht in eigenen | |
Rechten beeinträchtigt wurde. Die Abgeordneten hätten keine allgemeine | |
Rechtsaufsicht über die Regierung und durfte deshalb hier nicht das | |
Verfassungsgericht anrufen. | |
Gegen den Bundeswehr-Einsatz in Heiligendamm hätten nur betroffene | |
Demonstranten klagen können, so die Richter. In Karlsruhe liegen jedoch | |
keine entsprechenen Klagen vor. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland | |
bezeichnete das Urteil als "unbefriedigend". Es sei "paradox", wenn die | |
Bundeswehr nur im Ausland als Parlamentsarmee angesehen werde. | |
1 Jun 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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