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# taz.de -- Nachbarschaftsstreit im Norden: „Von einem neuem Geist getragen“
> Bremen kündigt das Gastschulabkommen mit Niedersachsen, will aber weiter
> verhandeln.
Bild: Frau Lehrerin, ich weiß was: Ob ein Schüler in Hamburg oder Schleswig-H…
HAMBURG taz |Hamburg und Schleswig-Holstein haben am Dienstag einen
Durchbruch bei ihren Verhandlungen über ein Gastschulabkommen erzielt.
Schüler der beiden Bundesländer dürfen in Zukunft frei wählen, wo sie auf
eine weiterführende Schule gehen. „Unser Entwurf ist von einem neuen Geist
getragen: Beide Länder stehen dem Schulbesuch im jeweils anderen Land
positiv gegenüber“, teilten Ministerin Britta Ernst und ihr Hamburger
Kollege Ties Rabe (beide SPD) in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Ganz anders dagegen stehen die Dinge zwischen Bremen und Niedersachsen. Der
bremische Senat hat am Dienstag beschlossen, sein Gastschulabkommen mit dem
Nachbarland zum 1. August 2018 zu kündigen. „Das muss niemanden
beunruhigen“, versicherte eine Sprecherin von Bremens Bildungssenatorin
Claudia Bogedan (SPD). Schüler aus dem Nachbarland werden bis dahin weiter
aufgenommen und jeder Schüler solle auch im anderen Land seinen Abschluss
machen können – ganz gleich, wie die Verhandlungen ausgingen. Der Beschluss
sei bloß gefasst worden, um ein bisschen mehr Tempo in die Verhandlungen
mit Niedersachsen zu bringen. Am 6. September werde das Gastschulabkommen
Thema einer gemeinsamen Kabinettssitzung sein.
Laut Abkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein können Schüler nach
der vierten und der zehnten Klasse die Schule frei wählen, in
Ausnahmefällen auch in anderen Jahrgangsstufen. Eine Klausel garantiert bei
stark nachgefragten Schulen den Vorrang der jeweiligen Landeskinder.
Diese Neuregelung gilt aber nicht für die Schüler von Privat-, Grund- und
Berufsschulen. Sie sollen weiter im jeweils anderen Land „nur in Fällen
besonderer persönlicher Härte“ aufgenommen werden. So steht es in dem
damals noch von Schwarz-Gelb (Kiel) und Schwarz-Grün (Hamburg) verhandelten
und seit 2011 gültigen Gastschulabkommen. Auch der darin formulierte
„Geist“ ist ein anderer: „Beide Länder streben an, grundsätzlich den
Schulbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler im eigenen Land zu ermöglichen.“
Das alte Abkommen soll noch bis Ende des Jahres gelten.
Mit dem neuen Abkommen wird Schleswig-Holstein bis 2019 jedes Jahr 100.000
Euro mehr an Hamburg überweisen. 2016 sind es 13,3 Millionen – als
Ausgleich dafür, dass mehr Kinder aus Schleswig-Holstein in Hamburg zur
Schule gehen als umgekehrt. Unterm Strich bleibt für Hamburg trotzdem ein
Defizit von rund elf Millionen Euro stehen.
Durch die Änderung entfalle das unwürdige Ummelden zum Schein, um einen
Hamburger Wohnsitz nachzuweisen, lobten die in Kiel an der Regierung
beteiligten Grünen. „Ziel bleibt eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung
mit Hamburg“, teilten sie mit. Die Handelskammer Hamburg stößt ins gleiche
Horn: Auch für die Berufsschulen müsse die freie Wahl gelten.
Zwischen Bremen und Niedersachsen gibt es ebenfalls ein deutliches
Missverhältnis im wechselseitigen Schulbesuch. Laut Bremer Angaben
überweist Niedersachsen pauschal 3,9 Millionen Euro pro Jahr für seine
Gastschüler. Das decke nur etwa die Hälfte der Kosten. Diese seien in den
vergangenen Jahren gestiegen.
Bremen verlange einen höheren Kostenausgleich für die Inklusion und die
beruflichen Vollzeitbildungsgänge, teilte das niedersächsische
Kultusministerium gestern auf Anfrage mit. „Aus niedersächsischer Sicht
macht die angekündigte Kündigung keinen großen Unterschied“, sagte
Ministeriumssprecherin Susanne Schrammar. Ohnehin hätten beide
Verhandlungspartner die Notwendigkeit gesehen, neu zu verhandeln. „Wir sind
zuversichtlich, zu einer konstruktiven Lösung zu kommen.“
12 Jul 2016
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Staatsvertrag
Schule
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