| # taz.de -- Hamburger Gericht rügt Polizeieinsatz: Keine Möglichkeit wegzukom… | |
| > Das Verwaltungsgericht deutet an: Ein Polizeikessel im Jahr 2012 war | |
| > rechtswidrig. Damals saßen 700 Gegendemonstranten fest. | |
| Bild: Im Kessel gefangen: Gegendemonstrantin im Juni 2012 | |
| HAMBURG taz | Rechtswidrig, zumindest in Art, Umfang und Dauer: Als die | |
| Polizei am 2. Juni 2012, [1][den Neonazis zum „Tag der deutschen Zukunft“ | |
| erklärt hatten], in Hamburg antifaschistische GegendemonstrantInnen | |
| einkesselte, hätte sie das nicht tun dürfen. Das ist die Quintessenz der | |
| mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch. | |
| Geklagt hatte die Rechtsanwältin Daniela Hödl, die selbst für mehrere | |
| Stunden in Gewahrsam saß. Sie nahm an jenem Morgen an einer Kundgebung nahe | |
| der Route des Neonazi-Aufmarschs teil, die sich dann frühzeitig auflöste. | |
| Unbeirrt wollten einige der DemonstrantInnen in nördlicher Richtung weiter | |
| demonstrieren – wie inzwischen bekannt ist, unter anderem auf Initiative | |
| der [2][mittlerweile enttarnten verdeckten Ermittlerin „Maria Block“]. | |
| Zuvor hatte Hödl versucht, die Situation in südlicher Richtung zu | |
| verlassen, war aber von einer dort aufgestellten Polizeikette abgewiesen | |
| worden. | |
| Um 11.03 Uhr erklärte die Polizei, dass alle zu diesem Zeitpunkt in der | |
| Wagnerstraße befindlichen DemonstrantInnen – rund 700 Menschen – in | |
| „Präventiv-Gewahrsam“ genommen worden seien; auch Hödl wurde als | |
| „Anschein-Störerin“ festgesetzt. Über den Hannoveraner Anwaltskollegen | |
| Paulo Dias, der vor Ort war, stellte Hödl per Fax einen Antrag beim | |
| Bereitschafts-Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts: Dieser möge die | |
| freiheitsentziehenden Maßnahmen der Polizei überprüfen oder gar aufheben. | |
| Der Richter lehnte es ab, „in der Sache zu entscheiden“: Weil er nicht von | |
| der Polizei angerufen worden sei. „Dieses Verhalten verstehen wir nicht“, | |
| sagte am Mittwoch Richterin Britta Schlöpke-Beckmann. | |
| „Es ist mit allen Mitteln verhindert worden, dass sich die Leute | |
| entfernen“, erwiderte Hödl auf den Vorhalt des Polizeijuristen, einzln wäre | |
| der „einschließende Polizeikordon“ zu verlassen gewesen: Angeboten worden | |
| sei einzig, nach Feststellung der Personalien in Gewahrsam zu kommen, sagte | |
| die Anwältin. „Ich wollte aber nicht irgendwo hingefahren werden und den | |
| Nachmittag in einer Zelle verbringen.“ | |
| Die Richterin nannte das Polizei-Vorgehen in Punkten „kaum | |
| nachvollziehbar“; die Beamten hätten offenbar nie vorgehabt, die in | |
| Gewahrsam genommenen Personen dem Haftrichter vorzuführen, was eigentlich | |
| „unverzüglich“ erfolgen müsste, so Schlöpke-Beckmann. Schließlich habe … | |
| der Jurist im Polizei-Führungsstab, „nach vier Stunden die Reißleine | |
| gezogen“: Eine Ingewahrsamnahme solchen Umfangs und solcher Dauer sei nicht | |
| zu rechtfertigen gewesen. | |
| Hödl selbst kam damals gegen 17 Uhr aus dem Kessel – nach rund sechs | |
| Stunden. Dem Vorschlag des Gerichts, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme | |
| gegen Hödl „anzuerkennen“, wollte die Polizei nicht nachkommen. Jetzt hat | |
| sie zwei Wochen lang Zeit, sich per Erklärung zu „unterwerfen“ – dann | |
| spricht das Gericht ein Urteil. | |
| 4 May 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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