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# taz.de -- Baustopp-Urteil aufgehoben: Flüchtlinge dürfen in Container
> Hamburgs höchste Verwaltungsrichter heben Baustopp für Flüchtlingsheim im
> Norden der Stadt auf. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung.
Bild: Für drei Jahre auch ohne Bebauungsplan erlaubt: Flüchtlingscontainer in…
HAMBUR taz | Die Entscheidung wurde mit großer Spannung erwartet: Erstmals
entschied am Montag in Hamburg ein Oberverwaltungsgericht (OVG)
letztinstanzlich über die Auslegung der im vergangenen Oktober von
Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ausnahmeregelungen für den Bau von
Flüchtlingsunterkünften. Anders als zuvor das Hamburger Verwaltungsgericht
genehmigte das OVG eine Flüchtlingserstaufnahme im gut betuchten Hamburger
Vorort Lemsahl-Mellingstedt am Alster-Oberlauf mit 252 Plätzen.
Mehrere AnwohnerInnen hatten gegen die Unterkunft mit dem Argument geklagt,
der geltende Bebauungsplan lasse in dem reinen Wohngebiet die Errichtung
der Unterkunft für Schutzsuchende nicht zu. Dieser Auffassung hatte sich
Mitte Februar das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren angeschlossen
und den Bau bis zu einer endgültigen Entscheidung gestoppt. Die
Baugenehmigung sei voraussichtlich rechtswidrig, da sie für drei Fünftel
der Fläche am Fiersbarg eine im Bebauungsplan nicht vorgesehene Nutzung
ermögliche, befanden die Richter. Für eine rechtskonforme Baugenehmigung
wäre eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Bereits im Dezember 2015 war die Stadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht
gescheitert, weil die Erstaufnahmeeinrichtung in einem „reinen Wohngebiet“
gebaut wurde. Damals wollte Hamburg am Fiersbarg noch rund 950 Flüchtlinge
in den Containern unterbringen.
Daraufhin startete die Stadt einen erneuten Versuch. Sie erteilte eine auf
drei Jahre befristete Baugenehmigung für eine deutlich reduzierte
Erstaufnahmeeinrichtung.
Das OVG kommt nun zu der Einschätzung, dass der Gesetzgeber mit den im
vergangenen Herbst beschlossenen Ausnahmeregelungen für den Bau von
Flüchtlingsunterkünften es gerade ermöglichen wollte, dass „in die
Grundzüge des Bebauungsplans eingegriffen werde“.
Gegen den Beschluss ist weder das Rechtsmittel der Revision noch das der
Beschwerde möglich – ihm kommt auch deshalb bundesweit Präzedenzcharakter
zu.
Allerdings weist das OVG in einer Mitteilung gezielt darauf hin, dass das
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz lediglich „für die Dauer von längstens
drei Jahren die Genehmigung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder
Asylbegehrende erlaube“. Am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt sollen 17
mobile Wohncontainer Flüchtlingen ein vorläufiges Zuhause bieten, begrenzt
bis 2019.
Die Hamburger Linke spricht von einem „begrüßenswerten Urteil“. Während
sich Hamburgs Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel darüber freut, dass
das OVG „in aller Klarheit entschieden“ habe, dass die neuen
Bundes-Regelungen genutzt werden können, um Unterkünfte für geflüchtete
Menschen zu errichten, drückt die oppositionelle Hamburger CDU energisch
auf die Euphoriebremse: Die Vizechefin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Karin
Prien, betont, die OVG-Entscheidung sei eben „kein Blankoscheck“ für
Flüchtlingsunterkünfte, die auf Dauer angelegt seien. Das Gericht habe
klargestellt, dass eine „Verlängerung der Ausnahmegenehmigung definitiv
nicht in Betracht“ komme.
Mehr Klarheit darüber, inwieweit Dauerunterkünfte für Flüchtlinge geltendes
Baurecht aushebeln können, verheißt deshalb die für Ende April oder Anfang
Mai erwartete Entscheidung des OVG über ein Flüchtlingsheim im Hamburger
Stadtteil Klein Borstel. Dessen Weiterbau wurde vom Verwaltungsgericht
ebenfalls auf Eis gelegt. Hier sind für rund 700 Flüchtlinge 13 feste
Unterkünfte vorgesehen, die nicht nach drei Jahren wieder abgerissen werden
sollen.
20 Apr 2016
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Erstaufnahme
Unterbringung von Geflüchteten
Hamburg
FDP Hamburg
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Rassismus
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