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# taz.de -- Umwelthilfe siegt gegen Daimler-Anwalt: Die Meinungsfreiheit überw…
> Ein Erfolg für die Umwelthilfe: Die Richter heben eine einstweilige
> Verfügung auf. Damit darf ein Drohbrief von Daimler wieder veröffentlicht
> werden.
Bild: Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch (3 v. r.) darf sich über de…
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Erfolg gegen den
Daimler-Anwalt Christian Schertz errungen. Das Kammergericht Berlin hob am
Dienstag eine Einstweilige Verfügung gegen den Verband auf. Darin war es
der DUH untersagt worden, aus einem Drohschreiben zu zitieren, das Schertz
dem Verband im Auftrag von Daimler geschickt hatte. Die Meinungsfreiheit
und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit seien in diesem Fall höher
zu bewerten als das Recht des Anwalts am eigenen Wort, sagte eine
Gerichtssprecherin.
Schertz hatte vor einer Pressekonferenz der DUH mit
Schadenersatzforderungen [1][gedroht], falls durch die
Öffentlichkeitsarbeit des Umweltverbands auch nur „der Eindruck entstehen“
sollte, dass Daimler Abgaswerte manipuliere. Zugleich verbot der bekannte
Medienanwalt, dieses Schreiben „ganz oder in Teilen“ zu veröffentlichen.
Als die DUH dies ignorierte und das Schreiben mit geschwärzten persönlichen
Daten ins Netz stellte, erwirkte er eine einstweilige Verfügung, die nun
aufgehoben wurde.
Schertz' Kanzlei-Kollege Sebastian Gorski hatte vor dem Kammergericht
argumentiert, dass die Veröffentlichung das „Selbstbestimmungsrecht“ über
das eigene Wort verletze. Mit der Veröffentlichung gegen den erklärten
Willen habe die DUH „Häme über den Antragsteller ausgeschüttet“. Zudem s…
die „Berufsfreiheit“ des Anwalts bedroht, weil Mandanten abgeschreckt
werden könnten, wenn Schreiben veröffentlich werden.
Die Anwältin der DUH, Christine Danzinger, hatte hingegen erklärt, das
Schreiben sei eine „Drohgebärde“, mit der Druck ausgeübt werden sollte.
Darüber müsse der Empfänger die Öffenlichkeit informieren dürfen. Ein
generelles Verbot, aus anwaltlichen Schreiben zu zitieren, gebe es nicht.
Dem schloss sich das Gericht am Nachmittag an. Eine schriftliche Begründung
liegt noch nicht vor.
Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, zeigte sich hoch erfreut über
die Entscheidung. „Daimler ist kolossal gescheitert mit dem Versuch, einen
Umwelt- und Verbraucherverband einzuschüchtern und das auch noch
geheimhalten zu wollen“, sagte er der taz. Das Schreiben von Schertz wurde
unverzüglich [2][wieder online gestellt.]
Medienanwalt Schertz erklärte hingegen, er sei „überrascht“ von der
Entscheidung. „Wir werden die Begründung prüfen und über Rechtsmittel
nachdenken“, sagte er. Die endgültige Entscheidung sei zudem noch offen, so
Schertz. Denn neben der einstweiligen Verfügung sei wegen der
Veröffentlichung des Schreibens ein weiteres Verfahren beim Landgericht
Hamburg anhängig.
Hintergrund des umstrittenen Schreibens war eine Pressekonferenz, in der
die DUH Messergebnisse vorgestellt hatte, bei denen ein Mercedes-Modell die
zulässigen Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten hatte, wenn der
Testzyklus mit warmem Motor oder auf der Straße statt im Labor gefahren
worden war.
Daimler hatte damals jegliche Manipulation der Abgasreinigung bestritten.
Inzwischen hat das Unternehmen eingeräumt, dass diese „flexibel geregelt“
werde, um Schäden am Motor zu verhindern, was als Ausnahme erlaubt sei. Ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hält das Vorgehen
von Daimler hingegen für [3][illegal].
12 Apr 2016
## LINKS
[1] /Hohe-Abgaswerte-bei-Autoherstellern/!5258616
[2] http://www.duh.de/uploads/media/15122015_Schreiben_RA_Schertz.pdf
[3] /Abgasskandal-bei-Daimler/!5289788
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Drohbrief
Deutsche Umwelthilfe
Daimler
Abgase
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