# taz.de -- Warnwesten in Wuppertal: Kein Prozess gegen „Scharia-Polizei“ | |
> Das Landgericht in Wuppertal weist eine Anklage wegen des Verstoßes gegen | |
> das Uniformverbots zurück. Nur der Anführer der Gruppe ist weiter | |
> angeklagt. | |
Bild: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gut aussehen. | |
Wuppertal afp | Das Wuppertaler Landgericht hat die Eröffnung eines | |
Prozesses gegen neun Männer wegen des Tragens von Westen mit der Aufschrift | |
„Scharia-Polizei“ abgelehnt. Es liege kein strafbarer Verstoß gegen das | |
Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz vor, teilte das Gericht am | |
Mittwoch zur Begründung mit. Darauf hatte die Staatsanwaltschaft ihre | |
Anklage gestützt. | |
Die Männer hatten im vergangenen Jahres bundesweit für erhebliche Aufregung | |
gesorgt, weil sie im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld in handelsüblichen | |
Warnwesten mit dem Aufdruck „Schariah Police“ (Scharia-Polizei) durch | |
Straßen zogen und junge Leute nach Behördenangaben zur Einhaltung | |
traditioneller islamischer Religionsgesetze aufgefordert hatten. Dazu zählt | |
etwa ein Alkoholverbot. | |
Nach damaligen Mitteilungen der Polizei handelte es sich um Angehörige der | |
salafistischen Szene, die mit der Aktion versuchten, junge Leute „zu | |
beeinflussen und anzuwerben“. Beamte kontrollierten die Gruppierung, die | |
Strafverfolgungsbehörden leiteten daraufhin Verfahren wegen Verstoßes gegen | |
das Versammlungsgesetz ein. Dies wurde teils als überzogen kritisiert. | |
Einige Beobachter bezweifelten das Vorliegen echter strafbarer Handlungen | |
und werteten die „Scharia-Patrouillen“ als PR-Aktion der Aktivisten um | |
einen bekannten 35-jährigen Salafisten. | |
Das Landgericht erklärte nun, das Uniformverbot diene bei | |
verfassungskonformer Auslegung dazu, Kleidungsstücke mit erkennbaren | |
Bezügen zur „uniformen Bekleidung historisch bekannter militanter | |
Gruppierungen“ zu verbieten, die als ein „Symbol organisierter Gewalt“ | |
gemeint seien und bei Versammlungen „suggestiv-militante Effekte“ auslösen | |
sollten. Von handelsüblichen orangenen Warnwesten gehe im Gegensatz dazu | |
keine einschüchternde und bedrohliche Wirkung aus, auch der darauf | |
angebrachte Schriftzug habe keine Assoziationen mit realen Polizeiuniformen | |
geweckt. | |
Lediglich die Anklage gegen den 35-jährigen mutmaßlichen Anführer wegen der | |
Organisation einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem | |
Himmel ließ das Gericht zur öffentlichen Hauptverhandlung zu. Die | |
Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. | |
Die Entscheidung über die Eröffnung der Verfahren lag wegen der | |
vergleichsweise begrenzten Vorwürfe zunächst beim Wuppertaler Amtsgericht. | |
Es hatte die Fälle wegen der besonderen Bedeutung und des großen Interesses | |
der Öffentlichkeit allerdings an das Landgericht verwiesen. Die Richter | |
dort entschieden nun indes, die Verhandlung gegen den 35-Jährigen doch beim | |
Amtsgericht zu führen. | |
9 Dec 2015 | |
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Harald Martenstein | |
Wuppertal | |
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