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# taz.de -- Warnwesten in Wuppertal: Kein Prozess gegen „Scharia-Polizei“
> Das Landgericht in Wuppertal weist eine Anklage wegen des Verstoßes gegen
> das Uniformverbots zurück. Nur der Anführer der Gruppe ist weiter
> angeklagt.
Bild: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gut aussehen.
Wuppertal afp | Das Wuppertaler Landgericht hat die Eröffnung eines
Prozesses gegen neun Männer wegen des Tragens von Westen mit der Aufschrift
„Scharia-Polizei“ abgelehnt. Es liege kein strafbarer Verstoß gegen das
Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz vor, teilte das Gericht am
Mittwoch zur Begründung mit. Darauf hatte die Staatsanwaltschaft ihre
Anklage gestützt.
Die Männer hatten im vergangenen Jahres bundesweit für erhebliche Aufregung
gesorgt, weil sie im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld in handelsüblichen
Warnwesten mit dem Aufdruck „Schariah Police“ (Scharia-Polizei) durch
Straßen zogen und junge Leute nach Behördenangaben zur Einhaltung
traditioneller islamischer Religionsgesetze aufgefordert hatten. Dazu zählt
etwa ein Alkoholverbot.
Nach damaligen Mitteilungen der Polizei handelte es sich um Angehörige der
salafistischen Szene, die mit der Aktion versuchten, junge Leute „zu
beeinflussen und anzuwerben“. Beamte kontrollierten die Gruppierung, die
Strafverfolgungsbehörden leiteten daraufhin Verfahren wegen Verstoßes gegen
das Versammlungsgesetz ein. Dies wurde teils als überzogen kritisiert.
Einige Beobachter bezweifelten das Vorliegen echter strafbarer Handlungen
und werteten die „Scharia-Patrouillen“ als PR-Aktion der Aktivisten um
einen bekannten 35-jährigen Salafisten.
Das Landgericht erklärte nun, das Uniformverbot diene bei
verfassungskonformer Auslegung dazu, Kleidungsstücke mit erkennbaren
Bezügen zur „uniformen Bekleidung historisch bekannter militanter
Gruppierungen“ zu verbieten, die als ein „Symbol organisierter Gewalt“
gemeint seien und bei Versammlungen „suggestiv-militante Effekte“ auslösen
sollten. Von handelsüblichen orangenen Warnwesten gehe im Gegensatz dazu
keine einschüchternde und bedrohliche Wirkung aus, auch der darauf
angebrachte Schriftzug habe keine Assoziationen mit realen Polizeiuniformen
geweckt.
Lediglich die Anklage gegen den 35-jährigen mutmaßlichen Anführer wegen der
Organisation einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem
Himmel ließ das Gericht zur öffentlichen Hauptverhandlung zu. Die
Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung über die Eröffnung der Verfahren lag wegen der
vergleichsweise begrenzten Vorwürfe zunächst beim Wuppertaler Amtsgericht.
Es hatte die Fälle wegen der besonderen Bedeutung und des großen Interesses
der Öffentlichkeit allerdings an das Landgericht verwiesen. Die Richter
dort entschieden nun indes, die Verhandlung gegen den 35-Jährigen doch beim
Amtsgericht zu führen.
9 Dec 2015
## TAGS
Wuppertal
Scharia-Polizei
Anklage
Islamismus
Hart aber fair
Rechtstextreme
Schwerpunkt Neonazis
Harald Martenstein
Wuppertal
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