# taz.de -- EuGH-Urteil zu „Pfotenhilfe Ungarn“: Tierschutz gilt auch für … | |
> Eine Organisation vermittelt herrenlose Hunde nach Deutschland. Ohne | |
> Profitinteresse. Die EU-Vorgaben müssen trotzdem eingehalten werden. | |
Bild: Ist damit sicher nicht von Ungarn nach Deutschland gefahren, sondern nur … | |
KARLSRUHE taz | Auch ein Tierschutzverein muss sich bei internationalen | |
Tiertransporten an Tierschutzvorschriften halten. Das entschied jetzt der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Deutschland. | |
Das Urteil betrifft die gemeinnützige Organisation „Pfotenhilfe Ungarn“, | |
die Hunden aus Osteuropa hilft. Über die Homepage des Vereins bot die | |
Pfotenhilfe eine Vermittlung von herrenlosen Hunden an, die sich in | |
ungarischen Tierheimen befinden. Vor der Vermittlung eines Hundes wurde ein | |
„Schutzvertrag“ abgeschlossen. In ihm verpflichtet sich der künftige | |
Hundehalter zu artgerechter Haltung und zur Zahlung einer Gebühr von | |
üblicherweise 270 Euro. Anschließend wurden die Hunde von | |
Vereinsmitgliedern nach Deutschland transportiert. Auf diese Weise hat | |
Pfotenhilfe Ungarn von 2007 bis 2012 über 2.000 Hunde vermittelt. | |
Der Rechtsstreit wurde im Dezember 2009 ausgelöst, als die Pfotenhilfe 39 | |
Hunde nach Deutschland verbrachte. Die Veterinärämter in Schleswig-Holstein | |
wollten die Tiere kontrollieren, weil bei mindestens einem Hund der | |
Gesundheits- und Impfstatus zweifelhaft war. Solche Kontrollen seien | |
zulässig, weil Pfotenhilfe Ungarn eine wirtschaftliche Tätigkeit | |
durchführe. Der Verein widersprach, man führe lediglich Haustiertransporte | |
durch und habe kein Profitinteresse. | |
Bei internationalen Tiertransporten zu wirtschaftlichen Zwecken gilt eine | |
EU-Richtlinie. Diese dient dem Schutz der Tiere beim Transport, soll aber | |
auch die Ausbreitung von Tierseuchen verhindern. | |
Der Rechtsstreit ging in Deutschland durch die Instanzen. Das | |
Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor. Dieser | |
entschied nun, dass die strengen Tierschutzvorschriften auch für die | |
Pfotenhilfe Ungarn gelten. Eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ liege auch dann | |
vor, wenn ein Verein „keine Gewinnerzielungsabsicht“ habe. | |
Im vorbereitenden Gutachten war die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston | |
zwar zum gleichen Ergebnis gekommen. Sie hatte jedoch angemerkt, dass es | |
„ans Absurde grenzt“, Vereine wie die Pfotenhilfe den detaillierten | |
EU-Vorschriften zu unterstellen. Solche Vereine verfügten kaum über die | |
erforderlichen Mittel, um solchen Vorgaben nachzukommen. Hier müsse der | |
europäische Gesetzgeber Abhilfe schaffen. Ein derartiger Hinweis fehlt | |
allerdings im endgültigen Urteil des EuGH. (Az.: C-301/14) | |
3 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Hund | |
Ungarn | |
Deutschland | |
Tiere | |
EuGH | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |