| # taz.de -- Arbeitsbedingungen bei Partei-Stiftungen: Eine Frage der Unternehme… | |
| > Für Mitarbeiter im Ausland gelten die Bestimmungen vor Ort. Das kann zu | |
| > Problemen führen, wie bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. | |
| Bild: Sie würde sich umdrehen, wenn sie wüsste, was in New York passiert ist. | |
| Hamburg taz | Einen Großteil ihrer Mitarbeiter beschäftigen die Stiftungen | |
| der im Bundestag vertretenen Parteien in ihren Auslandsbüros. Das | |
| offizielle Ziel: Sie sollen Demokratie fördern, die Zivilgesellschaft | |
| unterstützen und sich für deutsche Außen- und Entwicklungspolitik einsetzen | |
| – finanziert von deutschen Ministerien. Doch deutsche Arbeitsbedingungen | |
| gelten für sie deshalb noch nicht. Als sogenannte Ortskräfte können sie nur | |
| nach den jeweils geltenden nationalen Bestimmungen angestellt werden, ob in | |
| China, den USA oder Katar. Das kann zu problematischen | |
| Beschäftigungsverhältnissen führen. So wie bei der Linkspartei-nahen | |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung. | |
| Anfang Juli wurden nach Recherchen von taz und NDR Info die | |
| Arbeitsbedingungen der Ortskräfte im New Yorker Büro der | |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) bekannt. Als lokale Mitarbeiter erhielten sie | |
| von der Büroleitung lediglich einen sogenannten „Job Offer Letter“, ein | |
| offizielles Jobangebot, das in den USA zwar als eine Art Arbeitsvertrag | |
| gilt, jedoch keine arbeitnehmerrechtliche Absicherung gewährleistet. Die | |
| Mitarbeiter sind demnach „at-will“, nach Belieben, beschäftigt. Sie können | |
| also fristlos und ohne Begründung gefeuert werden. | |
| Regelungen wie Arbeitszeit oder Mutterschaftsurlaub stehen in einem | |
| Mitarbeiterhandbuch, das jedoch nicht bindend ist. Die Ortskräfte hatten | |
| sich deswegen gewerkschaftlich organisiert. Daraufhin [1][kündigte die New | |
| Yorker Büroleitung] ausgerechnet der Person, die den Gewerkschaftsbeitritt | |
| angestoßen hatte. | |
| Die RLS bestreitet einen Zusammenhang und spricht von einer | |
| betriebsbedingten Kündigung. Die Arbeitsbedingungen in ihrem New Yorker | |
| Büro begründete sie mit dem sogenannten Prinzip der Ortsüblichkeit. | |
| „Grundsätzlich gilt für die Rosa-Luxemburg-Stiftung, dass sie die unter den | |
| jeweiligen Bedingungen vor Ort bestmöglichen Arbeitsbedingungen für ihre | |
| Angestellten aushandelt“, so die Stiftung. Was jedoch ortsüblich sei, werde | |
| von den deutschen Botschaften festgestellt, daran habe man sich zu halten. | |
| Weil also in den USA eine Kultur des Hire and Fire herrscht, gilt diese | |
| auch für die eigenen Mitarbeiter – vorgegeben von der deutschen Botschaft? | |
| Dass dies nicht die bestmöglichen Bedingungen für die lokalen Mitarbeiter | |
| sind, haben weitere Recherchen der taz ergeben. So teilten die SPD-nahe | |
| Friedrich-Ebert-Stiftung, die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung und die | |
| grüne Heinrich-Böll-Stiftung mit, dass ihre Mitarbeiter in den USA | |
| Arbeitsverträge mit Kündigungsschutz haben. Die Angestellten des Böll-Büros | |
| in Washington DC erhielten demnach sogar bezahlten Mutterschaftsurlaub, im | |
| Gegensatz zur RLS in New York. | |
| ## Stiftungen haben Spielraum bei Arbeitsbedingungen | |
| Es besteht also offenkundig ein gewisser Spielraum für die Ausgestaltung | |
| der Arbeitsbedingungen vor Ort. Das bestätigt auch das Bundesministerium | |
| für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz BMZ, das mit | |
| derzeit 230 Millionen Euro den Bärenanteil bei der Finanzierung der | |
| Auslandsbüros politischer Stiftungen übernimmt. | |
| Das BMZ teilte auf Anfrage mit: „Die Arbeitsbedingungen, also | |
| Arbeitsschutz, Sozialrecht, Steuern etc., liegen in der Verantwortung der | |
| Stiftungen als im Gastland tätige private Organisationen.“ Dem BMZ sei | |
| allerdings wichtig, dass die Stiftungen sparsam mit den öffentlichen | |
| Geldern umgingen und nicht mehr ausgeben als im Gastland üblich. | |
| Das Prinzip der Ortsüblichkeit bezieht sich hier also auf die Ausgaben der | |
| Büros: lokale Gehälter, Personaleinsatz oder Zuschuss für Mieten. Was | |
| ortsüblich ist, legten die deutschen Auslandsvertretungen oder die | |
| örtlichen Handelskammern fest. Die orientierten sich dabei unter anderem an | |
| dem lokalen Arbeitsmarkt für internationale Organisationen. „Die Rolle der | |
| Botschaften bezieht sich in dem Zusammenhang auf das Gehaltsgefüge und die | |
| Kosten“, so das BMZ. Den Spielraum für die Arbeitsbedingungen hingegen gebe | |
| das lokale Arbeitsrecht vor. „Damit haben die deutschen Botschaften nichts | |
| zu tun und sie überwachen das auch nicht.“ | |
| Demnach liegt es an den Stiftungen selbst, wie sie diesen – wenn auch oft | |
| sehr engen – Spielraum nutzen. In der Heinrich-Böll-Stiftung etwa sind nach | |
| eigenen Angaben in all ihren Büros schriftliche Arbeitsverträge | |
| verpflichtend. Jobs Offer Letter nach dem Prinzip Hire and Fire, wie im | |
| Fall der Rosa-Luxemburg-Stiftung, gebe es nicht. | |
| ## Ausschlaggebend ist die Unternehmenskultur | |
| Die eigene Unternehmenskultur ist der springende Punkt, heißt es daher aus | |
| Gewerkschaftskreisen. Obwohl sich international tätige Organisationen an | |
| das im jeweiligen Land geltende Arbeitsrecht halten müssten, könnten | |
| freiwillige Bestimmungen vereinbart werden. Große deutsche Unternehmen | |
| machten das bereits vor: Über Codes of Conducts, Internationale | |
| Rahmenabkommen oder globale Betriebsräte versuchten sie, die Mitarbeiter in | |
| den ausländischen Zweigstellen stärker ans deutsche Mutterhaus zu binden – | |
| und beispielsweise auf Basis der Vorgaben der Internationalen | |
| Arbeitsorganisation arbeitsrechtliche Standards zu entwickeln. | |
| Doch oft genug scheiterten solche freiwilligen Regelungen an dem Willen, | |
| die selbst gesteckten Ziele auch durchzusetzen. Im Fall der RLS scheint | |
| genau das passiert zu sein. Als einzige von der taz angefragte Stiftung hat | |
| sie einen Ombudsmann für ihre Ortskräfte eingesetzt und einen Code of | |
| Conduct für ihre Außenbüros erarbeitet. Von „Lebensplanungssicherheit“ | |
| durch unbefristete Verträge ist dort die Rede und von optimalen Regelungen | |
| statt Mindeststandards, natürlich unter den gegebenen Umständen vor Ort. | |
| Der Code of Conduct der RLS gilt seit 2012. Im selben Jahr wurde das New | |
| Yorker Büro gegründet – ohne dass die Ortskräfte dort detaillierte | |
| Arbeitsverträge mit Kündigungsschutz erhalten hätten. Die Folgen sind | |
| bekannt. | |
| Die RLS sieht dennoch keinen weiteren Handlungsbedarf. Auf einen offenen | |
| Brief von 30 stiftungsnahen Wissenschaftlern, die im Juli einen besseren | |
| Umgang mit Mitarbeitern im Ausland gefordert hatten, antwortete die RLS | |
| zwei Monate später. In dem Schreiben geht sie ausführlich auf die | |
| komplizierte Gemengelage für die Auslandsbüros ein, die aus den Richtlinien | |
| der Zuwendungsgeber, der nationalen Gesetzgebung und den Budgets der | |
| jeweiligen Büros bestehe. Direkt an die Wissenschaftler gewandt schließt | |
| die RLS ab: „Der Auslandsbereich hat mit dem Code of Conduct bereits 2012 | |
| all das ausgearbeitet, was in Ihrem offenen Brief als Wunsch oder | |
| Notwendigkeit gefordert wird.“ | |
| Derweil kämpfen die Mitarbeiter des New Yorker Büros weiter um bessere und | |
| bindende Arbeitsbedingungen – und damit um Lebensplanungssicherheit. Die | |
| Gewerkschaftsverhandlungen seien „auf einem für alle Seiten sehr positiven | |
| Weg“, heißt es aus der Stiftungszentrale. | |
| 17 Oct 2015 | |
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| [1] /Eklat-bei-Rosa-Luxemburg-Stiftung/!5208521/ | |
| ## AUTOREN | |
| Frauke Ladleif | |
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