Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Polizeigewalt in den USA: Schwarzer stirbt bei Festnahme
> In Alabama setzten Beamte Pfefferspray gegen einen unbewaffneten Mann
> ein. Die Polizei leitet Ermittlungen ein, hält ihr Video aber unter
> Verschluss.
Bild: Seit Monaten gehen in den US-Städten Menschen gegen rassistisch motivier…
Washington taz | Der Tod von Anthony Dewayne Ware wird wahrscheinlich keine
Protestbewegung auslösen. Er kam bei seiner Festnahme in Tuscaloosa,
Alabama ums Leben. Als er sich dagegen wehrte, dass die sechs PolizistInnen
ihm Handschellen anlegten, besprühten sie ihn mit Oleoresin Capsicum –
Pfefferspray. Momente später war der 35-jährige unbewaffnete Afroamerikaner
tot.
Je nachdem, welche Quelle man konsultiert, war Dewayne Ware das [1][603.
Opfer tödlicher Polizeigewalt] in den USA im laufenden Jahr.
Beziehungsweise das [2][597. Opfer]. Zwischen seinem Tod am vergangenen
Freitagabend und dem Redaktionsschluss der taz am Sonntag sind mindestens
zwei weitere Menschen durch Polizeigewalt ums Leben gekommen.
Alle Daten über die Polizeigewalt stammen aus zivilgesellschaftlichen
Quellen. Die Polizei selbst erfasst ihre tödlichen Einsätze nicht
systematisch. In Washington führt das FBI zwar eine Statistik mit dem Namen
„Justifiable Homocide“ – vetretbare Tötung, doch die basiert auf
freiwilligen Mitteilungen. Von 2005 bis 2012 haben dort lediglich 1.100 der
insgesamt 18.000 Polizeibehörden der USA Meldungen eingereicht.
## Ein anonymer Anruf
Als die Polizei am Freitagabend kam, lief Dewayne Ware von der Veranda in
der Crescent- East-Wohnanlage in ein benachbartes Waldstück. Dort
überwältigten ihn die PolizistInnen – drei weiße Männer, eine weiße und
eine asiatische Frau sowie ein schwarzer Mann. Sie besprühten ihn mit
Pfefferspray. Schon auf dem Weg zurück zur Straße brach Ware zusammen. Im
Krankenhaus konnte nur noch sein Tod festgestellt werden.
Auf der Pressekonferenz am Samstag in Tuscaloosa sprach Staatsanwältin Lyn
Head von dem „Mitgefühl“ der Polizisten. Sie hätten umgehend versucht, den
kollabierten Dewayne Ware wiederzubeleben. Bei derselben Pressekonfererenz
teilte der Vizepolizeichef von Tuscaloosa, Ronny Dunn, mit, dass ein
anonymer Anrufer die Polizei geholt habe, weil ein Mann „mit einer
Schusswaffe“ auf der Veranda sitze.
## Allenfalls eine Kurzmeldung
Die Polizei untersucht den Vorfall. Aber die sechs PolizstInnen bleiben
weiterhin im Dienst. Und die Videoaufzeichnungen sollen erst später
veröffentlicht werden.
In den US-Medien kommt der Tod von Dewayne Ware allenfalls als Kurzmeldung
vor – begleitet von der Liste seiner Vorstrafen. Das öffentliche
gleichgültige Schulterzucken mag auch daran liegen, dass es in Alabama, im
Tiefen Süden, geschah, wo es gegenwärtig keine starken sozialen Bewegungen
gibt. Sowie daran, dass – soweit bisher bekannt – keine unabhängige Person
die Festnahme per Video aufgezeichnet hat.
12 Jul 2015
## LINKS
[1] http://killedbypolice.net
[2] http://www.theguardian.com/us-news/ng-interactive/2015/jun/01/the-counted-p…
## AUTOREN
Dorothea Hahn
## TAGS
Schwerpunkt Waffen in den USA
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Barack Obama
Schwerpunkt Rassismus
Flaggenstreit
Schwerpunkt Rassismus
Südstaaten
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rassistische Polizeigewalt in den USA: „Ich kann nicht atmen“
Bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis wird ein Schwarzer Mann offenbar
erstickt. Eine Zeugin filmt den Vorfall. Das Video löst Proteste aus.
Konföderierten-Flagge in den USA: South Carolina will Fahne ablegen
37 von 40 Senatoren stimmten in South Carolina dafür, die Südstaaten-Fahne
ins Museum zu tun. Widerstand kommt aus Boom-Regionen.
US-Präsident hält Trauerrede in Charleston: Dann singt Obama „Amazing Grace…
Klare Worte: Barack Obama spricht in Charleston über Rassismus, Gnade und
Vergebung. Es war eine der bewegendsten Reden seiner Amtszeit.
Konsequenzen aus Charleston: Die Flagge soll verschwinden
Unter der Konföderiertenflagge kämpften die Südstaaten einst um die
Sklaverei. Nun soll sie nicht mehr am Kapitol in South Carolina wehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.