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# taz.de -- Nach Tod der Studentin mit Zivilcourage: Kein Bundesverdienstkreuz …
> Tugce erfülle nicht die Voraussetzungen für eine posthume Verleihung des
> Bundesverdienstkreuzes. Das hat das Bundespräsidialamt entschieden.
Bild: Angehörige und Freunde trauern vorm Landgericht in Darmstadt.
BERLIN dpa | | Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht
gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz
geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit.
Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt,
doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe
ergeben, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung
nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“.
Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und
erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später
starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
Die Verteidigung kündigte Revision an.
Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll,
wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000
Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die
Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert.
Eine posthume Verleihung des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur
in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän
Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der „Landshut“ erschossen
wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als
Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte.
18 Jun 2015
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