# taz.de -- Nach Tod der Studentin mit Zivilcourage: Kein Bundesverdienstkreuz … | |
> Tugce erfülle nicht die Voraussetzungen für eine posthume Verleihung des | |
> Bundesverdienstkreuzes. Das hat das Bundespräsidialamt entschieden. | |
Bild: Angehörige und Freunde trauern vorm Landgericht in Darmstadt. | |
BERLIN dpa | | Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht | |
gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz | |
geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. | |
Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, | |
doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe | |
ergeben, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung | |
nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“. | |
Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und | |
erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später | |
starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. | |
Die Verteidigung kündigte Revision an. | |
Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, | |
wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000 | |
Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die | |
Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert. | |
Eine posthume Verleihung des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur | |
in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän | |
Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der „Landshut“ erschossen | |
wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als | |
Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte. | |
18 Jun 2015 | |
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