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# taz.de -- Bundesfinanzministerium bestätigt: Ein Konto soll es schon sein
> Arme und verschuldete Verbraucher sollen ab Anfang 2016 das Recht auf ein
> Bankkonto haben. So will es das Bundesfinanzministerium.
Bild: Wer ein Konto hat, bekommt auch Kontoauszüge.
BERLIN taz | Mit einem neuen Zahlungskontengesetz will die Bundesregierung
ab Anfang 2016 dafür sorgen, dass fast alle Verbraucher in Deutschland
Zugang zu einem Bankkonto erhalten. Ein Sprecher des
Bundesfinanzministeriums bestätigte am Sonntag einen Bericht der
Süddeutschen Zeitung, wonach die Regelung Anfang 2016 in Kraft treten
könne. Spätestens im September 2016 hätte ein solches Gesetz aufgrund einer
EU-Richtlinie ohnehin in Kraft treten müssen.
Mit dem Gesetz soll neben einigen anderen Zielen sichergestellt werden,
dass insbesondere auch arme und verschuldete Verbraucher oder etwa
Flüchtlinge künftig Anspruch auf ein Guthabenkonto mit den wichtigsten
Funktionen im Zahlungsverkehr erhalten. Obwohl ein Konto häufig die
Voraussetzung für zahlreiche Verträge und Geschäftsbeziehungen, wie etwa
Mietzahlungen, darstellt, verfügen in Europa nach Schätzungen der
EU-Kommission rund 58 Millionen Erwachsene nicht über ein Bankkonto.
In Deutschland dürften Hunderttausende Erwachsene betroffen sein. Mit dem
Gesetz soll es Banken künftig verboten werden, verschuldeten Verbrauchern
oder Hartz-IV-Beziehern die Kontoeröffnung zu verweigern. Laut
EU-Richtlinie müssen die Konten mit den wichtigsten Basisfunktionen
ausgestattet sein und dürfen nicht als reine Onlinekonten angeboten werden,
damit gewährleistet ist, dass auch Menschen ohne Internetzugang am
bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Mit Risiken ist das für die
Banken nicht verbunden. Sie werden lediglich verpflichtet, den Kunden
sogenannte Guthabenkonten ohne Kreditlinien einzurichten.
Seit Inkrafttreten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes 2009, das einen
Identitätsnachweis bei der Kontoeröffnung einforderte, hatten es
Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus schwer, in Deutschland ein
Konto zu eröffnen. Illegal in Deutschland eingereiste Flüchtlinge ohne
gültige Ausweispapiere werden allerdings auch künftig kaum ein Konto auf
eigenen Namen eröffnen können.
Die EU-Richtlinie zielt nicht nur auf eine Stärkung finanzschwacher
Verbraucher. Auch der Wettbewerb unter den europäischen Banken soll damit
befördert werden. So sollen etwa europaweite Vergleichsportale im Internet
bewirken, dass deutsche Kunden künftig problemlos Konten im EU-Ausland
eröffnen können, wenn die dortigen Bedingungen besser sind.
14 Jun 2015
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Bankkonto
Konto
Diskriminierung
Griechenland
EU
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