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# taz.de -- Feinstaub: Anspruch auf saubere Luft
> Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt einem Anwohner Recht, der
> die Stadt München auf Maßnahmen gegen Feinstaub verklagt hatte.
Bild: Dicke Luft? Ab jetzt können Bürger dagegen klagen.
MÜNCHEN taz Bürger können ihre Kommune auf wirksame Maßnahmen gegen
übermäßige Feinstaubbelastung verklagen. Dies hat gestern das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Welche Maßnahmen konkret
verlangt werden können, ließ das Gericht allerdings offen. Der Rechtsstreit
wird vor dem Verwaltungsgerichtshof München fortgesetzt.
Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, der als Landesgeschäftsführer
für die bayerischen Grünen arbeitet und privat an der Landshuter Allee
wohnt, einer Münchner Hauptverkehrsader. Dort wurden im Vorjahr die
Grenzwerte für Feinstaub 92-mal überschritten, 2005 sogar 107-mal.
Tolerabel ist die Überschreitung des Grenzwerts nach dem seit Anfang 2006
geltenden EU-Recht aber nur 35-mal pro Jahr. Die
Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass Feinstaub jährlich zu
17.000 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland führt.
Schon Ende März hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Klage von Janecek
festgestellt, dass das Land Bayern wegen der Überschreitung der Grenzwerte
eigentlich einen Aktionsplan aufstellen muss. Nach deutschem Recht kann
Janecek einen derartigen Aktionsplan aber nicht persönlich einklagen. Ob
dies nach Europarecht möglich ist, muss noch der Europäische Gerichtshof
entscheiden.
Schon im März haben die Leipziger Richter jedoch angedeutet, dass Janecek,
wenn es schon keinen umfassenden Aktionsplan gegen schlechte Luft gibt,
wenigstens konkrete Einzelmaßnahmen verlangen kann. Dies hat das Gericht
jetzt auch festgeschrieben. Die Argumentation der Stadt München, es fehle
ja noch ein Aktionsplan des Landes, hat das Bundesverwaltungsgericht
gestern abgelehnt.
Welche Maßnahmen die Stadt erlassen muss, ließ das Leipziger Gericht
freilich offen. Die Stadt könne vielmehr unter mehreren Maßnahmen
auswählen. In Betracht kommt für die Richter zum Beispiel eine Umleitung
des Lkw-Durchgangsverkehrs.
Die Richter verlangen allerdings nur Maßnahmen, die "verhältnismäßig" sind.
Damit ist wohl gemeint, dass nicht der Verkehrssektor allein die gesamte
Feinstaubproblematik lösen muss. Nach Angaben von Janeceks Anwalt, Remo
Klinger, trägt der Verkehrssektor an der Landshuter Allee 60 Prozent zur
Feinstaubbelastung bei, davon rührt die Hälfte des konkreten Verkehrs auf
dieser Straße.
Die Leipziger Richter wiesen den Prozess zurück an den VGH, weil Kläger
Janecek nicht direkt an der Messstelle wohnt, sondern 900 Meter davon
entfernt. Es muss jetzt also gemessen werden, wie die Belastung bei ihm
konkret aussieht.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Prozess als Musterprozess
unterstützte, begrüßte das Urteil. "Endlich gibt es ein einklagbares Recht
auf saubere Luft", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH will nun in
ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur "Durchsetzung wirksamer
Verkehrslenkungsmaßnahmen" initiieren.
27 Sep 2007
## AUTOREN
Christian Rath
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