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# taz.de -- Kommentar Imame-Überwachung: Geistliche zweiter Klasse
> Während christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden
> Ermittlungsbefugnissen der Polizei besonders geschützt werden,
> profitieren muslimische Geistliche davon nicht.
Der Skandal ist alt, aber für viele doch überraschend. Das Gespräch mit
einem muslimischen Imam ist in Deutschland weit weniger geschützt als eine
Unterredung mit einem katholischen Priester, evangelischen Pfarrer oder
jüdischen Rabbi. Und die Diskriminierung wird immer relevanter: Während
christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden Ermittlungsbefugnissen
der Polizei besonders geschützt werden, profitieren muslimische Geistliche
davon nicht.
Der Grund ist ganz formal: Weil der Islam nicht als Kirche organisiert ist,
hat er Schwierigkeiten, sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft
anerkennen zu lassen. Und nur die Geistlichen von solchen staatlich
anerkannten Religionsgemeinschaften werden in der Strafprozessordnung und
ähnlichen Gesetzen nach herrschender Auslegung besonders geschützt.
Dieser Ansatz ist falsch. Der Schutz der Geistlichen dient schließlich
nicht der Religionsgemeinschaft, sondern dem Gläubigen. Er soll in einem
vertraulichen Gespräch sein Gewissen erleichtern können. Er soll sich in
schwierigen Lebenslagen Rat holen können in der Gewissheit, dass von diesem
Gespräch außer dem Geistlichen niemand etwas mitbekommt. Diese
Vertrauensbeziehung der Gläubigen zu ihren Geistlichen ist durch das
Grundgesetz geschützt. Die Religionsfreiheit gilt für alle Gläubigen, ganz
unabhängig von der staatlichen Anerkennung ihrer Strukturen.
Dem steht auch nicht entgegen, dass es im Islam keine Beichte mit Vergebung
der Sünden gibt. Die Strafprozessordnung nimmt bewusst nicht auf bestimmte
kirchliche Formen Bezug, sondern erfasst alle Arten des seelsorgerischen
Gesprächs.
Außerdem können Geistliche, die selbst Kriminelle oder Terroristen sind,
durchaus überwacht werden. Wenn sie in Straftaten verstrickt sind, gilt
kein Überwachungsschutz. Dieser dient nur dem Gläubigen, der im Gespräch
mit dem Seelsorger eben auch offen über möglicherweise strafbares Handeln
sprechen können muss.
Der Gesetzgeber sollte deshalb schleunigst klarstellen, dass die Polizei
Gespräche mit Imamen ebenso zu respektieren hat wie die mit christlichen
Pfarrern. CHRISTIAN RATH
11 Mar 2008
## AUTOREN
Christian Rath
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