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# taz.de -- Islam in Deutschland: Muslime streiten über Anerkennung
> Der Islam ist in Deutschland keine staatlich anerkannte
> Religionsgemeinschaft. Denn das deutsche Recht ist stark auf christliche
> Kirchen zugeschnitten.
Bild: Kein Gotteshaus einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft.
KARLSRUHE taz Kirche und Staat sind in Deutschland nicht sauber getrennt.
Es gibt zwar keine Staatskirche, aber wenn eine Religionsgemeinschaft als
öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt wird, hat sie viele Vorteile.
Sie kann vom Staat Kirchensteuern einziehen lassen und sie kann auf Kosten
des Staates Religionsunterricht nach kirchlichen Lehrplänen erteilen.
Für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft sind die Länder
zuständig. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, hat die
Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf. Geprüft wird vor allem die
Dauerhaftigkeit und die Rechtstreue einer Religionsgemeinschaft. Letzteres
hinderte lange Zeit die Anerkennung der Zeugen Jehovas, die ihren
Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen verbieten. Für die Muslime war
problematisch, dass die Definition der Religionsgemeinschaft sehr auf die
christlichen Kirchen zugeschnitten war. Der Islam sieht aber nun mal keine
Organisation der Gläubigen als große Kirche vor. Es geht viel stärker um
die direkte Beziehung des Menschen zu Gott.
Die muslimischen Verbände mussten sich immer wieder vorhalten lassen, dass
sie den Anforderungen des deutschen Rechts nicht genügen. Mal werden sie
nicht akzeptiert, weil sie keine Gläubigen, sondern nur deren Vereine
organisieren. Dann wird ihre Verfassungstreue in Frage gestellt. Wenn sie
sich zusammenschließen, um gemeinsam einen Religionsunterricht zu
organisieren, heißt es in anderen Fragen wieder, ihnen fehle das klare
religiöse Profil.
Tatsächlich jedoch ist es nötig, sich kennen zu lernen. Auf Bundesebene
findet dieser Prozess zurzeit in der von Innenminister Schäuble
einberufenen Islamkonferenz statt.
Aber auch unter den Muslimen ist noch unklar, ob man den Status einer
Körperschaft überhaupt anstrebt. Denn dann müssten sie sich eine künstliche
Struktur geben, in der sicher nicht alle Gläubigen Mitglied werden würden.
Ziel ist daher die Suche nach Lösungen in den einzelnen Fachfragen, zum
Beispiel beim schulischen Islamunterricht. Auch der strafprozessuale Schutz
von Geistlichen erfordert nicht notwendig die Anerkennung einer
Körperschaft.
CHRISTIAN RATH
11 Mar 2008
## AUTOREN
Christian Rath
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