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# taz.de -- Versorgungsausgleich im Scheidungsfall: Betriebsrente für die Ex
> Bei Betriebsrenten erhält die Ex ein eigenes Konto. Justizministerin
> Zypries: Geschiedene Frauen, die während der Ehe auf einen Job verzichtet
> haben, werden profitieren.
Bild: Die Gesetzesänderungen "beseitigen jahrzehntealte Defizite, unter denen …
BERLIN taz Anwälte haben die Neuregelung des sogenannten
Versorgungsausgleichs begrüßt. Demnach soll in Zukunft die Altersvorsorge
für geschiedene Frauen gestärkt werden. Die Gesetzesänderungen "beseitigen
jahrzehntealte Defizite, unter denen Frauen gelitten haben", erklärte die
Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. Die
Bundesregierung hatte am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes beschlossen,
nachdem Ansprüche auf Altersversorgungen im Falle der Scheidung anders
aufgeteilt werden.
Die Reform betrifft vor allem Anwartschaften auf Betriebsrenten und private
Renten. Künftig sollen alle Ansprüche auf Altersvorsorge, die Männer und
Frauen während der Ehezeit erworben haben, zum Zeitpunkt der Scheidung
gesplittet werden. Dies bedeutet, dass etwa eine Frau, die sich um die
Kinder gekümmert und wenig gearbeitet hat, zum Zeitpunkt der Scheidung die
Hälfte der Ansprüche, die ihr Mann beispielsweise in einer Betriebsrente
erworben hat, zugesprochen bekommt. Beim Versicherungsträger erhält sie ein
eigenes Konto. Die Anwartschaft des Mannes vermindert sich entsprechend.
Gleiches gilt für eine private Rentenversicherung.
Bisher konnten Ansprüche aus betrieblicher und privater Rente oft erst zum
Zeitpunkt des Ruhestandsbeginns von der Geschiedenen geltend gemacht
werden. Für Exfrauen, die schon jahrelang keinen Kontakt mehr zum Mann
hatten, war es dann aber oft zu mühsam, sich erneut mit ihrem verflossenen
Gatten auseinanderzusetzen, um ihren Anteil etwa aus einer betrieblichen
Rente einzufordern. "Manchen Frauen musste ich regelrecht Mut machen, ihren
Anspruch dann auch wahrzunehmen", erzählt Wagner.
Bislang galt zudem die Regel, dass zum Zeitpunkt der Scheidung während der
Ehezeit erworbene Ansprüche aus unterschiedlichen Versorgungen
gegeneinander verrechnet werden konnten. Um diese Ansprüche vergleichbar zu
machen, rechnete man sie in fiktive Anwartschaften gegenüber der
gesetzlichen Rentenversicherung um. Die Wertedifferenz wurde dann bei
Ruhestandsbeginn von den Rentenkassen ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente
bei gleichem Kapitaleinsatz aber am Ende weniger Geld ergibt als eine
private Altersvorsorge, resultierten daraus - meist für die Frauen -
erhebliche Nachteile. Diese Art der wechselseitigen Verrechnung wird nun
überflüssig.
"Vor allem der Ehepartner, der im Interesse der Familie ganz oder teilweise
seine eigene Erwerbsarbeit zurückstellt, wird von der Reform profitieren,
gerade bei langjährigen Ehen. Das sind häufig die Frauen", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Bagatellausgleiche" mit
sehr geringen Ansprüchen sollen allerdings nicht vorgenommen werden.
Unternehmer befürchten dennoch einen höheren Bürokratieaufwand durch das
neue Gesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Bei der Aufteilung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
ändert sich durch das Gesetz nichts. Hier werden zum Zeitpunkt der
Scheidung die erworbenen Anwartschaften zwischen den Ehegatten gesplittet
und anteilig beispielsweise dem Rentenkonto der Frau gutgeschrieben. Auch
Kapitallebensversicherungen werden wie bisher nach dem Zeitwert aufgeteilt.
22 May 2008
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
Barbara Dribbusch
## TAGS
Rente
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