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# taz.de -- Verbot für Hess-Gedenkmärsche bestätigt: Neonazis müssen zu Hau…
> Das Bundesverwaltungsgericht billigt die Verbote von Gedenkmärschen in
> Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Die Demos verletzen
> laut Richtern die Würde von NS-Opfern.
Bild: Heß-Gedenkmärsche können als "Volksverhetzung" verboten werden, so das…
FREIBURG taz Gedenkmärsche an den einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf
Heß können als "Volksverhetzung" verboten werden. Dies hat gestern das
Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung geklärt. Konkret
ging es um das Verbot einer Demonstration in Wunsiedel im Jahr 2005. Rudolf
Heß wurde nach dem zweiten Weltkrieg als Kriegsverbrecher verurteilt und
starb 1987 in einem Gefängnis der Alliierten in Berlin-Spandau.
Anschließend wurde er im Familiengrab in der oberfränkischen Kleinstadt
Wunsiedel beigesetzt. Seit 1988 versucht die rechte Szene jährlich im
August, in der Nähe seines Todestags einen Gedenkmarsch in Wunsiedel zu
veranstalten.
Als es 1990 zu gewalttätigen Zwischenfällen mit Skinheads kam, wurden die
Versammlungen in den nächsten zehn Jahren verboten. Erst im Jahr 2001
erlaubte das Bundesverfassungsgericht wieder den Gedenkmarsch. Die
Demonstration könne nur verboten werden, so die Richter damals, wenn es
konkrete Anzeichen für Ausschreitungen gebe. Doch 2005 verschärfte der
Bundestag das Demonstrations- und Strafrecht. Zum einen wurden
Demonstrationsverbote an Gedenkstätten für NS-Opfer erleichtert. Zum
anderen wurde der Volksverhetzungs-Paragraph verschärft. Als Volksverhetzer
kann künftig auch bestraft werden, wer die NS-Herrschaft "billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt". Diese Änderung sollte gezielt auch Verbote
von Heß-Gedenkmärschen ermöglichen. Allerdings verlangt das Gesetz
zusätzlich, dass dabei die Würde der NS-Opfer verletzt sein müsse.
Peter Seißler, der SPD-Landrat von Wunsiedel hatte bei der Anhörung im
Bundstag diese Einschränkung noch massiv kritisiert. "Wer Hitlers
Stellvertreter verherrlicht, verletzt nicht automatisch die Würde der
Opfer", gab er zu bedenken. Doch die Abgeordneten gingen davon aus, dass
der tiefe Eingriff in Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur mit dem Schutz
der Menschenwürde gerechtfertigt werden kann. Also stütze das Landratsamt
Wunsiedel das Verbot des Heß-Marsches 2005 eben auf die neue
Strafvorschrift. Und natürlich klagte der Anmelder der Demonstration, der
Hamburger Nazi-Anwalt Jürgen Rieger, der inzwischen auch NPD-Vize ist.
Wie die bayerischen Gerichte hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig das Verbot der Demonstration bestätigt. Die Richter hatten keine
Zweifel, dass das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Der Schutz der
Menschenwürde der NS-Opfer rechtfertige den Eingriff in Meinungs- und
Versammlugnsfreiheit.
Das Gesetz sei auch auf Märsche, wie den von Wunsiedel anwendbar, so die
Leipziger Richter. Wer Heß als Märtyrer bezeichne, stelle ihn als "integre
Figur mit Vorbildfunktion" dar. Seine Glorifizierung beinhalte eine
Billigung des NS-Regimes mit allen Verbrechen. Und wer NS-Verbrechen wie
die Ermordung von Millionen jüdischer Opfer billige, der verletze auch die
Menschenwürde, sowohl der Getöteten wie auch der Überlebenden.
Der Kläger, NPD-Vize Jürgen Rieger, kann gegen die Leipziger Entscheidung
noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, das den Schutz der
Versammlungsfreiheit meist besonders ernst nimmt. 2005 hatte Karlsruhe
einen Eilantrag von Rieger in dieser Sache abgelehnt, weil er "schwierige
Rechtsfragen" aufwerfe.
Aktenzeichen: 6 C 21.07
25 Jun 2008
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Schulferien
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Oberfranken zu pilgern.
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