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# taz.de -- Grüne gegen SPD: Abmahnung wegen Mediaspree-Artikel
> Der grüne Bezirksbürgermeister Franz Schulz wehrt sich juristisch gegen
> die Wahlkampfzeitung der SPD.
Bild: Viel Platz für viel Leerstand: Neubauentwürfe am Spreeufer
Aus einer politischen Auseinandersetzung wird eine juristische: Franz
Schulz, der grüne Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, geht
gegen die Bezirkszeitung der SPD vor. Die Zeitung mit dem Namen Rote Brücke
hatte den Bürgermeister in ihrer letzten Ausgabe vor dem
Mediaspree-Bürgerentscheid am vergangenen Sonntag heftig kritisiert.
Schulz engagierte den versierten Medienrechts-Anwalt Christian Schertz, der
die Texte ganz genau unter die Lupe nahm und spitzfindig gegenüber der SPD
gleich zwölf "unwahre Tatsachenbehauptungen" moniert. So hatte es in der
Roten Laterne etwa geheißen: "Schulz garantierte den Eigentümern der
Uferflächen durch großzügige Gewährung von Baurechten explodierende
Bodenpreise." Schertz legt nun das mehrdeutige Wort "garantiert" auf die
Goldwage und legt Wert auf die Feststellung, dass steigende Bodenpreise
keineswegs fest zugesichert worden seien.
Bei einem weiteren Punkt geht es um den Satz: "Der Bezirk baute
bereitwillig für 25 Millionen Euro das Straßensystem auf und vor dem
Anschuetz-Areal aus." Bürgermeister Schulz lässt hier über seinen Anwalt
berichtigen, dass der Bezirk keineswegs selbst die Straßen ausgebaut habe.
Der Bezirk habe dies lediglich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft
beantragt, diese habe es bewilligt, und den Bau habe dann Anschuetz selbst
übernommen.
Schulz forderte Harald Georgii, den bei der SPD für die Rote Brücke
Verantwortlichen, auf, er solle "allein im Interesse einer schnellen
einvernehmlichen Lösung" eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Das
bedeutet: Georgii müsste sich bei Zahlung einer Vertragsstrafe
verpflichten, die von Schulz monierten Behauptungen künftig nicht mehr zu
verbreiten.
Doch Georgii lehnt ab: "Das kommt gar nicht in Frage", sagte er der taz. Er
machte Schulz ein Angebot: Sollte dieser bis zum Donnerstag, 18 Uhr, die
Sache zurückziehen, würde er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Schulz willigte darauf nicht ein. Im nächsten Schritt könnte der
Bezirksbürgermeister jetzt vor Gericht gegen Georgii klagen und eine
Unterlassungserklärung per Urteil verlangen. Ob er das macht, ist noch
nicht klar - Schulz mochte gegenüber der taz am Donnerstag keine
Stellungnahme zu der Sache abgeben.
Sollte Schulz sich dazu entschließen, müsste er sich allerdings warm
anziehen, denn die SPD hat einen ausgewiesenen Experten für Presserecht in
den eigenen Reihen: Der Kreisvorsitzende Jan Stöß ist im Hauptberuf Richter
am Landgericht - und zwar ausgerechnet in der 27. Zivilkammer, die unter
anderem für Unterlassungsklagen gegen Journalisten zuständig ist.
SEBASTIAN HEISER
18 Jul 2008
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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