# taz.de -- EU-Mission gegen Seeräuber: Bundeswehr darf Piraten jagen | |
> Die Bundesregierung hebelt die Beschränkungen des Grundgesetzes für die | |
> Bundesmarine aus. Im September soll die EU-Aktion beschlossen werden, im | |
> Dezember könnte es losgehen. | |
Bild: Die Fregatte "Emden" wurde im April dieses Jahres gleich zweimal innerhal… | |
FREIBURG taz Nach langem Brüten hat die Bundesregierung einen Kniff | |
gefunden, wie sie die Bundesmarine gegen Piraten vor Somalia einsetzen | |
kann, ohne das Grundgesetz zu ändern: Deutsche Kriegsschiffe sollen im | |
Rahmen einer EU-Mission teilnehmen. Schon Mitte September könnte die Aktion | |
auf EU-Ebene beschlossen werden, operativer Start wäre im Dezember, so das | |
Verteidigungsministerium. | |
Völkerrechtlich sind solche Einsätze der Marine kein Problem. Das | |
Seerechtsübereinkommen von 1982 erlaubt es, Piratenschiffe anzuhalten, zu | |
beschlagnahmen, Piraten festzunehmen und vor Gericht zu stellen. Eine | |
konkrete Gefahrensituation ist nicht erforderlich. Einzige Einschränkung: | |
Das Abkommen gilt nur auf Hoher See, also außerhalb der 12-Meilen-Zone | |
Somalias. | |
Anfang Juni 2008 beschloss der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1816, | |
dass die gleichen Rechte auch innerhalb der 12-Meilen-Zone Somalias | |
wahrgenommen werden können. Die überforderte somalische Regierung war mit | |
dieser Resolution einverstanden. | |
Das Problem für die Bundeswehr liegt im deutschen Verfassungsrecht. Das | |
Grundgesetz erlaubt Einsätze der Bundeswehr nur zur Verteidigung und nur, | |
soweit es die Verfassung ausdrücklich erlaubt. | |
Nach der Ordnung des Grundgesetzes gilt jedoch der Kampf gegen Piraten als | |
Polizeiaufgabe, dafür ist die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) | |
zuständig. Die Bundespolizei hat zwar hochseetaugliche Patrouillenboote, | |
aber nicht vor Somalia. Dagegen ist die Bundeswehr im Rahmen der | |
US-geführten Anti-Terror-Mission "Operation Enduring Freedom" schon seit | |
Jahren immer wieder mit einzelnen Schiffen in dieser Region vertreten. | |
Bisher darf die Marine Nothilfe bei Piratenangriffen leisten. Die | |
Verfolgung von Piraten nach erfolgtem Angriff gilt jedoch nicht als | |
Nothilfe - selbst dann nicht, wenn ein Boot gekapert und die Besatzung | |
entführt wurde. Als die Piraten-Diskussion Anfang des Jahres aufkam, | |
diskutierte man in Deutschland zunächst über eine Grundgesetzänderung. | |
CDU/CSU und SPD sind in Wehrfragen derzeit jedoch nicht einigungsfähig, | |
weil Innenminister Schäuble (CDU) die Bundeswehr zugleich auch für den | |
Objektschutz im Inland und zum Abschuss von besetzten Passagierjets in | |
einem Quasiverteidigungsfall einsetzen will. Beides lehnt die SPD ab. | |
Als Lösung gilt jetzt, dass die Bundeswehr im Rahmen einer EU-Mission tätig | |
werden soll. Solche Einsätze im Rahmen eines "Systems gegenseitiger | |
kollektiver Sicherheit" erlaubt das Grundgesetz in Artikel 24. Auf diese | |
Vorschrift stützen sich seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts | |
1994 alle Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Bundestag muss der | |
Beteiligung an einer EU-Anti-Piraten-Aktion allerdings noch zustimmen. | |
CHRISTIAN RATH | |
27 Aug 2008 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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